Also ich hab nicht den ganzen Faden gelesen, weil mir so ungefähr auf seite 4 der Kragen geplatzt ist.
Als erstes find ich diese "niedlichwörter" wie Sittich oder Kifi absolut daneben. Für mich ist das Tätersprache. An Vergewaltigern und Kinderschändern ist aber absolut nichts niedliches, sie sind genau das, was sie sind, V*** und Kinderschänder. Daher sollte man sie beim Namen nennen und nicht mit solchen verharmlosenden Titeln belegen.
Weidebirke: Gewalttäter ist doch nicht gleichzusetzen mit pädophiler Kriminalität.
Im eröffnungstread ist von einem Kinderschänder die Rede, nicht verallgemeinert von einem Gewalttäter.
lotte66: Gewalttäter ist nicht gleich Gewalttäter. Mit der Aussage könnt ich klar kommen, aber allgemein zu sagen pädophile Kriminalität ist mit Gewalttaten nicht zu vergleichen ist schon irgendwie ein wenig krass.
Und die psychosozialen Strukturen von denen du schreibst finden sich durch die Reihe bei sämtlichen Straftaten unterschiedlichster Richtungen und unterschiedlichster Menschen. Nimmt man das als Vorgabe dann dürfte niemand der je etwas ausgefressen hat jemals wieder nach draussen gelangen. Die Wirklichkeit sieht aber dann doch etwas anders aus, und mir ist niemand bekannt der wegen pädophiler Kriminalität mehr als einmal im Knast oder in der Psychatrie war. Sicher kenne ich längst nicht alle Sittiche was auch gut so ist aber die die ich kennengelernt habe oder von denen ich gehört habe waren kein zweites mal hinter Gittern.
Sorry, ich weiß nicht wie viele Sexualstraftäter du kennst, ich habe leider in meinem Leben mehrere kennenlernen müssen und davon ist einer 1x verurteilt, drei sind 5x verurteil und einer ist 8x verurteilt worden wegen sexuellem Mißbrauch von Kindern und Vergewaltigung. Und dass Sexualstraftäter in der Regel Wiederholungstäter sind, ist doch nun wirklich bekannt.
lotte66: Ich hätte kein Problem damit wenn ich wüßte das mein Nachbar wegen pädophiler Kriminalität im Knast gewesen wäre. Aber ich wüßte zumindest das wenn ich Kinder hätte ich vermehrt ein Auge auf sie werfen würde, und sicher würde ich mit meinem Nachbarn auch ein paar entsprechende Takte plaudern. Womit ich nicht meine das ich ihn bedrohen würde, nein ich würde versuchen mir ein Bild von dem Typ zu machen. Ist doch besser wenn man weiß wen man zum Nachbar hat.
Klar, ist besser wenn man weiß, wen man zum Nachbarn hat. Mein Erzeuger war z.B. im Kirchenvorstand und stellvertretender Bürgermeister. Alles in allem im Dorf sehr anerkannt. Es sind mittlerweile mindestens 12 weitere Opfer bekannt, ohne nich, meine Schwester und meine Tochter. Für diese Taten kann er nicht mehr belangt werden, da er ca 15 Jahre schwerstkrank war und mittlerweile verstorben ist. Der Mann, der meine Tochter mit 8 Jahren vergewaltigte war Trainer einer Mädchenfüßballmanschaft und sozial sehr angagiert, um jungen Müttern mit kleinen Kindern zu helfen. Alles in allem sehr beliebt im Stadtteil. Die Haftstrafe die er für die Vergewaltigung meiner Tochter absaß war seine 8te.
lotte66: Was du nicht zu begreifen scheinst, nein, nicht begreifen kannst ist das Gewalt, Gewalt bleibt. Dann plötzlich mit Opferschutz anzufangen? Völlig anderes Thema. Opferschutz sollte unmittelbar und mittelbar nach einer Tat stattfinden und nicht Jahre später wenn es darum geht einen Täter wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
Opferschutz sollte stattfinden, BEVOR es Opfer gibt. Wenn es welche gibt, ists schon zu spät. und genau darum gehts hier in diesen Tread! Um Opferschutz!
Lies mal:
GuteLauneKanninchen:
Die Wohnstätte Krefeld gewährt einem entlassenen Kinderschänder
eine Wohnung gegenüber einer Schule.
Offen gesagt,für mich ein NoGO,geht gar nicht ! 😱
Und der Knaller für mich:
Lotte66: Und selbst wenn Opfer Jahre später noch traumatisiert sind muß ihnen geholfen werden. Doch das hat alles nichts mit den Tätern zu tun.
Schon mal was von Ursache und Wirkung gehört? Natürlich hat das was mit den Tätern zu tun und gott sei Dank sieht das unsere Rechtsprechung genau so. Mein Erzeuger hat auf dem Sterbebett zwei Tage vor seinem Ableben noch einen Überweisungsträger ans Versorgungsamt ausgefüllt, um meine und meiner Schwester Therapiekosten zurückzuzahlen. Und das ist gut so.
Meine Meinung zu Sexualstraftätern ist generell: Wegsperren und so lange eingesperrt lassen, bis sie freiwillig eine Therapie machen. Diese Chance haben sie verdient. Wenn sie dann entlassen werden und wieder ein Sexualdelikt begehen sollten sie weggesperrt werden mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Lieben Gruß
Silan