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Widerrufsrecht als Privatverkäufer bei Amazon

G

Gast1988

Gast
Hallo,

also direkt zu meiner derzeitigen Baustelle.
Ich verkaufe seit 2-3 Wochen meine alten Bücher von meiner Industriemeister Ausbildung.
Direkt am ersten Tag 2 Bücher verkauft im laufe der Woche noch 2 weitere.
Nun schrieb mich ein Kunde an und meinte das Buch wer nicht so wie Beschrieben, und er würde nicht mal 20 € dafür bezahlen wollen.

Neupreis 50+€ verkauft für ca 40 €.

Des weiteren schrieb er ich solle ihm doch eine Adresse hinterlassen und er würde mir sein Kontonr. geben um einmal das Buch + Versandkosten (6,90€) gut zuschreiben.

Dabei würden mir aber immer noch Amazon gebühren und seine Portokosten im Nacken hängen von fast 15 €.
________________

Ich hab ihm dann geantwortet: (Original Auszug)
""""
Sehr geehrter Herren XXXX,

Grundsätzlich gilt das eine Privatperson keine Rücknahmepflicht hat! Schicken Sie mir doch bitte Bilder vom Buch die diese graviernden mängel haben soll? Und wir können dan weiter schauen.
""""


Kann ja sein dass das Buch beschädigt wurde oder sonst was?! Ich hätte das Buch dann natürlich zurückgenommen oder wir hätten einen neuen Preis abgesprochen?!

Naja paar Tage später kam ein Antwort die mich sehr erstaunt hat: (Original Auszug)

""""""""
Ich habe ueber meinem Rechtschutz fuer Montag einen Termin beim Rechtsanwalt bekommen. Sie werden dann von ihm mit einem "netten" Brief aufgeklaert,
welche Rechte und Pflichten ein Privatverkaeufer hat. Das diese Aufklaerung nicht umsonst sein wird, brauche ich ja nicht zu erwaehnen :)

Schoenen Gruss und einen schoenen Abend,
""""

Ich finde das schreiben persönlich recht provokant. Habe dadrauf bisher keine Antwort gegeben. Weil ich nicht so Streitsüchtig bin und momentan sowieso andere sorgen habe bezüglich 2kleine kinder....neuer job in aussicht.... umzug...

Ich hoffe ich bin unter Finanzen auch im richtigem Forum.
Was sagt ihr zu der ganzen Sache ? Dazu hab ich mich informiert via Internet und bin auf die A-Z Garantie von Amazon gestoßen wo ich auch als Privatperson Rücknahme pflicht habe ?!

Ist das möglich das ein Unternehmen mit AGB's die gegen EU- / DE-Gesetz verstößt überhaupt Gültig ? Also so eine Art Hausrecht/Forumsrecht ?

Vielleicht habt ihr ja paar Gedankenstöße für mich oder kennt einen ähnlichen Fall?!

Bin über jedes mitreden dankbar
 

Natascha74

Aktives Mitglied
es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, als Privatperson (Verkäufer) könne man sich vor gesetzlichen Vorgaben drücken.
Auf ebay findet man oft solchen Blödsinn:
"Verkauf als Privatperson, keine Rücknahme, Garantie oder Gewährleistung"

Das ist nämlich kompletter Unsinn, dieser Satz ist nichts wert.
Es ist nur ein Versuch, daß der Käufer dumm genug ist und sich davon beeindrucken lässt.
Aber wenn der Käufer hart bleibt hat er das Gesetz auf seiner Seite, auch wenn der Verkäufer als Privatperson auftritt.
 
C

chrismas

Gast
Dein Käufer ist ein ganz schlauer ;)

Verweise Ihn einmal auf diese Seite

Amazon.de Hilfe: Die Amazon.de A-bis-z Garantie

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Artikel erhalten haben, der defekt ist oder nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung entsprach, müssen Sie den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kontaktieren, um ihn nach den Rückgabemodalitäten zu befragen. Sie können die A-z-Garantie beantragen, wenn der Verkäufer nicht antwortet oder die Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird.
Das muss er in Anspruch nehmen, tut er es nicht, hat er selbst schuld und da kann ihm seine Rechtsschutzversicherung noch so viele gute Briefe schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gast198

Gast
Is ja nicht so das ich es nicht zurück nehmen will aber der droht ja sofort mit nem anwalt..
Wie gesagt wenn was beim transport schief lief..
Mt den anderen kunden hatte ich ja auch keine probleme..
 
G

Gast1988

Gast
Also ich will eigentlich nur wissen wenn es zum wirklichen Fall kommt das er einen Anwalt einschaltet was ich nicht zu 100% glauben kann.. Bin ich nachher in der Pflicht seinen Anwalt zu bezahlen?
 

SerendipityW

Mitglied
Ich würde mich bei dem Thema auch mal mit Amazon auseinander setzen, falls du das noch nicht gemacht hast. Gerde der Punkt mit der A-Z Garantie. Ich finde Amazon immer sehr freundlich und hilfsbereit bei Fragen.
 
G

Gast

Gast
Ein Widerrufsrecht existiert nur bei Fernabsatzverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.
Ihr habt zwar einen Fernabsatzvertrag geschlossen (=stinknormaler Kaufvertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Internet), aber Du bist kein Unternehmer.
Von daher: Ruhig bleiben und den Wichtigtuer (das ist wohl das richtige Wort) auflaufen lassen. Dem wird sein Rechtsanwalt aber den Wind schon aus den Segeln nehmen, was ein Widerrufsrecht angeht.

Ein anderes Thema ist die Gewährleistung. Für Sachmängel muss grds. auch ein Privatverkäufer einstehen. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Die Gewährleistung kann z.B. durch Vereinbarung ausgeschlossen sein.
Außerdem muss überhaupt erstmal ein Mangel vorliegen - und das muss der Käufer beweisen.
Mach Dir keine Sorgen, bei so einem geringen Betrag wird kein vernünftiger Mensch prozessieren. Außerdem muss auch die Rechtsschutzversicherung erstmal eine Deckungszusage erteilen, und das machen sie nicht für Prozesse ohne Erfolgsaussicht :)
 
G

Gast1988

Gast
So Zwischenstand sieht so aus das er sich nicht mehr gemeldet hat!? Ich glaub der hat nur große töne gespuckt bzw. hat ihn der Rechtsanwalt was geblasen xD

Wenn sich noch was tut melde ich mich hier nochmal!
#
An alle die geantwortet haben. Danke
 

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