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WG - Steuererklärung

_vogelfrei

Aktives Mitglied
Ihr Lieben,

wer kennt sich mit dem Thema WG Zimmer & Steuererklärung aus?

Ich habe in meiner letzten WG gleichberechtigt mit meinem Mitbewohner zusammen gewohnt, wir haben uns die Miete geteilt, ich hatte also keine Einnahmen im klassischen Sinne einer Vermietung, sondern wir haben uns die Ausgaben geteilt, ich habe nicht daran verdient!

Wie gebe ich das am einfachsten, korrekt bei der Steuererklärung in der Anlage V an?

Kennt sich damit jemand aus? Gibt's einen möglichen einfachen weg? Den Mietvertrag mit möglichst genauer Aufschlüsselung der Kosten & Nebenkosten habe ich.
Ich weiß, dass es (leider, super unnötige Arbeit finde ich, wenn es am Schluss ja eh auf 0 € rauskommt, die versteuert werden müssen) nicht rechtens ist, es nicht anzugeben. Und da er das Zimmer bei seiner Steuererklärung absetzen wird, traue ich mich nicht, diese Angabe auszulassen.

Bitte nicht zu viel Spekulation :) Im Internet werde ich einfach nicht fündig, dabei müssten doch zig Menschen in genau der Situation sein und bereits Erfahrung damit haben.
 
G

Gelöscht 123768

Gast
Ich setze mal Voraus, dass ihr beide im Mietvertrag steht.

Mir will nicht ganz einleuchten, wieso du überhaupt die Anlage V brauchen solltest. Die Miete ist ohnehin nicht absetzungsfähig, nur die Nebenkosten und die gehören in den Hauptvordruck. Die geteilte Miete als (fiktives) Einkommen anzugeben halte ich für unsinnig.

In Zeile 72 und 73 des Hauptvordrucks gibst du die Nebenkosten an. Zeile 74-77 sind dazu da um Personen anzugeben mit denen du zusammenwohnst, die aber keine Ehepartner sind. Da kannst du deinen Mitbewohner dann angeben und wie die Nebenkosten pro Steuererklärung berücksichtigt werden sollen. Standard ist 50:50, aber wenn ihr z.B. 40:60 macht, muss dein Mitbewohner das entsprechend mit angeben.
 

_vogelfrei

Aktives Mitglied
Mir will nicht ganz einleuchten, wieso du überhaupt die Anlage V brauchen solltest. Die Miete ist ohnehin nicht absetzungsfähig, nur die Nebenkosten und die gehören in den Hauptvordruck. Die geteilte Miete als (fiktives) Einkommen anzugeben halte ich für unsinnig.

In Zeile 72 und 73 des Hauptvordrucks gibst du die Nebenkosten an. Zeile 74-77 sind dazu da um Personen anzugeben mit denen du zusammenwohnst, die aber keine Ehepartner sind. Da kannst du deinen Mitbewohner dann angeben und wie die Nebenkosten pro Steuererklärung berücksichtigt werden sollen. Standard ist 50:50, aber wenn ihr z.B. 40:60 macht, muss dein Mitbewohner das entsprechend mit angeben.
Oh super, das schaue ich mir gleich mal an.
Ich hatte in irgendwelchen Foren gelesen, man müsse Anlage V ausfüllen, sobald man vermietet. Aber vielleicht war ich da einfach falsch informiert.
In meinem Umfeld kennt sich leider niemand so richtig damit aus.


Aber noch eine Frage: Was heißt das genau, dass die Miete nicht Absetzungsfähig ist?

Bzw. hat er mir ja eine Miete überwiesen, das ist doch rein rechtlich Einkommen? Irgendwie steige ich da noch nicht ganz durch, an irgendeiner Stelle müsste ich doch deutlich machen, dass ich die Mieteinnahmen dafür nutze, um die Gesamtmiete zu begleichen? Weißt du, was ich meine?
 

kasiopaja

Urgestein
Ihr Lieben,

wer kennt sich mit dem Thema WG Zimmer & Steuererklärung aus?

Ich habe in meiner letzten WG gleichberechtigt mit meinem Mitbewohner zusammen gewohnt, wir haben uns die Miete geteilt, ich hatte also keine Einnahmen im klassischen Sinne einer Vermietung, sondern wir haben uns die Ausgaben geteilt, ich habe nicht daran verdient!

Wie gebe ich das am einfachsten, korrekt bei der Steuererklärung in der Anlage V an?

Kennt sich damit jemand aus? Gibt's einen möglichen einfachen weg? Den Mietvertrag mit möglichst genauer Aufschlüsselung der Kosten & Nebenkosten habe ich.
Ich weiß, dass es (leider, super unnötige Arbeit finde ich, wenn es am Schluss ja eh auf 0 € rauskommt, die versteuert werden müssen) nicht rechtens ist, es nicht anzugeben. Und da er das Zimmer bei seiner Steuererklärung absetzen wird, traue ich mich nicht, diese Angabe auszulassen.

Bitte nicht zu viel Spekulation :) Im Internet werde ich einfach nicht fündig, dabei müssten doch zig Menschen in genau der Situation sein und bereits Erfahrung damit haben.
Du bist also die Hauptmieterin und er der Untermieter. Richtig?
Wo genau will er die Wohnkosten denn in seiner Steuererklärung angeben?
Ist er Student? Oder ist das sein 2. Wohnsitz?
 
G

Gelöscht 123768

Gast
Oh super, das schaue ich mir gleich mal an.
Ich hatte in irgendwelchen Foren gelesen, man müsse Anlage V ausfüllen, sobald man vermietet. Aber vielleicht war ich da einfach falsch informiert.
In meinem Umfeld kennt sich leider niemand so richtig damit aus.
Wenn du richtig vermietest schon, aber wenn das eine normale WG ohne Untermietvertrag ist, dann nicht. Kommt im Zweifelsfall auf den Vertrag an. Sprecht euch ggf. einfach ab und versucht es über die Mitbewohnerschiene. Das ist am einfachsten und falls es abgelehnt wird, sagt das Finanzamt euch schon was ihr tun sollt.

Wie ihr individuell die Miete aufgeteilt habt, ist dem Finanzamt prinzipiell egal. Denen geht es darum, dass der Höchstsatz für die Nebenkosten nicht doppelt pro Wohnung eingereicht wird.
 

_vogelfrei

Aktives Mitglied
aber wenn das eine normale WG ohne Untermietvertrag is
Doch klar, es gab einen Untermietvertrag. Das ist in WGs ja normal, oder beide sind Hautpmieter.

Die genaue Situation:
Er hat von Juni bis Ende August das Zimmer bewohnt, also eigentlich nur 3 Monate, die Miete war pro Monat etwas mehr als 300 €, insgesamt also unter 1000 € insgesamt. Es geht also nicht um große Summen.
 

_vogelfrei

Aktives Mitglied
Habt ihr Euch die Nebenkosten auch geteilt? Also genau abgerechnet oder hat er pauschal einen Betrag X-bezahlt?
Wir haben die Nebenkosten 50/50 geteilt, also genau, es gab einen pauschalen Betrag. Ansonsten würde sich das gar nicht genau nachvollziehen lassen, wer was verbraucht hat. Zumindest nicht ohne großen Aufwand á la nach jedem Duschen die Zähler checken. Und da es im Sommer war, wurde nicht geheizt.
 

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