G
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Gast
Wie Bodenschatz schon schrieb:
Setz dem Vermieter schriftlich in Verbindung und gib ihm eine Frist, bis das der Ofen repariert sein muss. 10 Tage sind ausreichend. Drohe eine Mietminderung in Höhe von 20 Prozent für jeden Monat an. Du hast die Wohnung mit gebrauchsfähigem Backofen gemietet.
Was kann man an dem Backofen kaputt machen, außer die Glastür durch falsches Einhängen? Das ginge dann zu euren Lasten.
Allerdings beinhalten die meisten Mietverträge meist Klauseln, dass ein bestimmter Betrag für jede Reparatur durch den Mieter zu zahlen ist.
Mir ginge es vor allen auch um den Umstand, was passiert wenn du aus dem Mietverhältnis ausscheidest - was sagt der Vermieter zum kaputten Backofen? Kläre das vorher schriftlich , damit du einen Nachweiß hast. Nicht das du am Ende der Gearsch... bist und den Backofen ersetzen kannst.
Backöfen sind nun mal Verschleißteile, also Sache des Vermieters.
Mit der ungeliebten Untermieterin: so einfach kannst du ihr nicht kündigen. Aber hält sie sich nicht an die Vereinbarungen, dein Bad nicht zu betreten, kannst du sie abmahnen und nach 2 oder 3 Abmahnungen kündigen.
Setz dem Vermieter schriftlich in Verbindung und gib ihm eine Frist, bis das der Ofen repariert sein muss. 10 Tage sind ausreichend. Drohe eine Mietminderung in Höhe von 20 Prozent für jeden Monat an. Du hast die Wohnung mit gebrauchsfähigem Backofen gemietet.
Was kann man an dem Backofen kaputt machen, außer die Glastür durch falsches Einhängen? Das ginge dann zu euren Lasten.
Allerdings beinhalten die meisten Mietverträge meist Klauseln, dass ein bestimmter Betrag für jede Reparatur durch den Mieter zu zahlen ist.
Mir ginge es vor allen auch um den Umstand, was passiert wenn du aus dem Mietverhältnis ausscheidest - was sagt der Vermieter zum kaputten Backofen? Kläre das vorher schriftlich , damit du einen Nachweiß hast. Nicht das du am Ende der Gearsch... bist und den Backofen ersetzen kannst.
Backöfen sind nun mal Verschleißteile, also Sache des Vermieters.
Mit der ungeliebten Untermieterin: so einfach kannst du ihr nicht kündigen. Aber hält sie sich nicht an die Vereinbarungen, dein Bad nicht zu betreten, kannst du sie abmahnen und nach 2 oder 3 Abmahnungen kündigen.