D
Düsentrieb
Gast
Meine Freundin hat von ihrem verstorbenen Vater ein Haus auf dem Land geerbt. Sie wohnt mit mir in einer Mietwohnung in der Stadt. In ihrem Haus wohnt ihre Tante, die Schwester ihres Vaters. Sie hat von ihren Eltern, also den Großeltern meiner Freundin, ein Wohnrecht in diesem Haus auf Lebenszeit eingeräumt bekommen.
Dass meine Freundin ihre Tante nicht vor die Tür setzen kann, leuchtet mir ein. Was ich aber nicht verstehe: Die Tante bezahlt nur die Lebensmittel, die sie einkauft. Alles andere - also Wasser, Heizung, Strom, GEZ, Müllgebühren, usw. werden vom Konto meiner Freundin abgebucht.
Besteht denn für die Tante nicht die Verpflichtung, die Nebenkosten zu bezahlen? Ich meine, wir leben schließlich auch in einer Wohnung, die einem anderen Menschen gehört und bezahlen als Mieter die Nebenkosten. Hat meine Freundin den Anspruch, Geld von ihrer Tante zu verlangen oder bedeutet dieses Wohnrecht auf Lebenszeit, dass die Tante ganz umsonst in dem Haus leben darf und die eigentliche Besitzerin alle Kosten tragen muss?
Dass meine Freundin ihre Tante nicht vor die Tür setzen kann, leuchtet mir ein. Was ich aber nicht verstehe: Die Tante bezahlt nur die Lebensmittel, die sie einkauft. Alles andere - also Wasser, Heizung, Strom, GEZ, Müllgebühren, usw. werden vom Konto meiner Freundin abgebucht.
Besteht denn für die Tante nicht die Verpflichtung, die Nebenkosten zu bezahlen? Ich meine, wir leben schließlich auch in einer Wohnung, die einem anderen Menschen gehört und bezahlen als Mieter die Nebenkosten. Hat meine Freundin den Anspruch, Geld von ihrer Tante zu verlangen oder bedeutet dieses Wohnrecht auf Lebenszeit, dass die Tante ganz umsonst in dem Haus leben darf und die eigentliche Besitzerin alle Kosten tragen muss?