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Wer muss die Nebenkosten bezahlen?

D

Düsentrieb

Gast
Meine Freundin hat von ihrem verstorbenen Vater ein Haus auf dem Land geerbt. Sie wohnt mit mir in einer Mietwohnung in der Stadt. In ihrem Haus wohnt ihre Tante, die Schwester ihres Vaters. Sie hat von ihren Eltern, also den Großeltern meiner Freundin, ein Wohnrecht in diesem Haus auf Lebenszeit eingeräumt bekommen.

Dass meine Freundin ihre Tante nicht vor die Tür setzen kann, leuchtet mir ein. Was ich aber nicht verstehe: Die Tante bezahlt nur die Lebensmittel, die sie einkauft. Alles andere - also Wasser, Heizung, Strom, GEZ, Müllgebühren, usw. werden vom Konto meiner Freundin abgebucht.

Besteht denn für die Tante nicht die Verpflichtung, die Nebenkosten zu bezahlen? Ich meine, wir leben schließlich auch in einer Wohnung, die einem anderen Menschen gehört und bezahlen als Mieter die Nebenkosten. Hat meine Freundin den Anspruch, Geld von ihrer Tante zu verlangen oder bedeutet dieses Wohnrecht auf Lebenszeit, dass die Tante ganz umsonst in dem Haus leben darf und die eigentliche Besitzerin alle Kosten tragen muss?
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Die Nebenkosten sind der Verbrauch der Tante und sie muss die auch bezahlen.
Die Tante könnte den ganzen Tag Wasser laufen lassen oder die Heizung auf Hochtouren laufen lassen, würde alles deine Freundin zahlen. so geht das nicht. Die Tante muss den Verbrauch bezahlen.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Die Leistung von Nebenkosten zählt zu den Pflichten des Wohnberechtigten. Also ja die Tante müsste die Nebenkosten zahlen.

Das kann im Einzelfall aber auch anders vereinbart sein. Es gibt auch Fälle, in denen z.B. lebenslanges Wohnrecht gegen eine Mietzahlung vereinbart wurde.

Regelmäßig machen solche Konstellationen aber Schwierigkeiten, da sich Stadtwerke und co. meist den den Eigentümer der Immobilie wenden und der dann das Geld vom Wohnberechtigten einfordert, nicht selten mit Streiterei, insbesondere wenn der Wohngeldberechtigte wenig Einkommen hat.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
An Deinem Sachverhalt stimmt irgendwas nicht.
Wenn Eltern ihrem Sohn ein Haus übertragen und gleichzeitig festlegen, dass der Sohn die Unterhaltskosten dafür bezahlen soll, damit dessen Schwester kostenlos wohnt, so hätte der Sohn der Übertragung nicht zugestimmt. Er hätte ja nichts davon gehabt - und ist tatsächlich noch darüber verstorben.
Nun soll das ganze durch die Erbin weiter geführt werden.
An ihrer Stelle würde ich als erstes mal im Grundbuch nachsehen, was da zugunsten der Tante vermerkt ist.
Steht da - nix - so geht es mit dem Durchsetzen der Rechte der Tante schon los und es ist überhaupt nicht selbstverständlich, dass Rechtsnachfolger von Freundin's Vater GEZ und so weiter für die Tante zahlen.
Ausserdem fragt man sich auch, ob ihr Vater ebenso dort gewohnt hat, denn dann würde sich das Wohnrecht schlecht auf das gesamte Anwesen beziehen können.
 
U

Urshi

Gast
Was steht im Testament?
Hat sie die Nebenkosten und mehr vom Vater auch bezahlt, wenn ja, warum?
Es muss ja ein Vertrag, eine Bestätigung vorhanden sein mit den Nebenkosten Anbietern, die von ihrem Konto abbuchen!
Müssen ja Unterlagen vorhanden sein, da kann sie doch die Einzugs Ermächtigungen widerrufenen.
 

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