Doch. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Versicherungsvertrag.weil man nicht weiß, ob die Versicherung am Ende einem beisteht oder nicht
Abgesehen vom Problem der Vorvertraglichkeit wirst du beim Blick in besagten Versicherungsvertrag höchstwahrscheinlich feststellen, dass vorsätzlich begangene Straftaten ausdrücklich nicht zum Versicherungsumfang gehören.Also ich wurde angezeigt