A
ahnungslos546
Gast
Soweit ich weiss muss nach den 5 probatorischen Sitzungen der Therapeut bei der Krankenkasse einen Antrag stellen, bei welchen er erstmal 25 Sitzungen (nicht mehr und auch nicht weniger) beantragen kann.
Mich quält ein Ereignis aus der Vergangenheit, bei welchen ich einfach gerne von nem Therapeut aufgezeigt haben will, wie die Perspektive von der anderen Person wohl ausgesehen haben mag, in der Hoffnung die Situation von damals dann nicht mehr ganz so verquer zu sehen, sondern dadurch Klarheit zu bekommen, um somit evtl. besser damit abschliessen zu können.
Da ich nur das geklärt haben will, und ich auch Vollzeit arbeite, würde ich hoffen, nur ein paar wenige Sitzungen dafür zu brauchen.
Da ich aber auch noch andere psychische Erkrankungen habe, habe ich Angst, das der Therapeut darauf besteht, alle 25 Sitzungen zu machen, da ich ja noch andere Probleme habe, die man behandeln könnte.
Daher wenn der Therapeut 25 Sitzungen beantragt, und wir nach ein paar Sitzungen mit mein Anliegen durch sind, kann der Therapeut oder die Krankenkasse mich zwingen, die restlichen Sitzungen zu machen, oder kann ich trotzdem die Therapie abbrechen, auch wenn der Therapeut der Krankenkasse vorweisen kann, das noch behandlungsbedürftige Probleme bei mir bestehen?
Mich quält ein Ereignis aus der Vergangenheit, bei welchen ich einfach gerne von nem Therapeut aufgezeigt haben will, wie die Perspektive von der anderen Person wohl ausgesehen haben mag, in der Hoffnung die Situation von damals dann nicht mehr ganz so verquer zu sehen, sondern dadurch Klarheit zu bekommen, um somit evtl. besser damit abschliessen zu können.
Da ich nur das geklärt haben will, und ich auch Vollzeit arbeite, würde ich hoffen, nur ein paar wenige Sitzungen dafür zu brauchen.
Da ich aber auch noch andere psychische Erkrankungen habe, habe ich Angst, das der Therapeut darauf besteht, alle 25 Sitzungen zu machen, da ich ja noch andere Probleme habe, die man behandeln könnte.
Daher wenn der Therapeut 25 Sitzungen beantragt, und wir nach ein paar Sitzungen mit mein Anliegen durch sind, kann der Therapeut oder die Krankenkasse mich zwingen, die restlichen Sitzungen zu machen, oder kann ich trotzdem die Therapie abbrechen, auch wenn der Therapeut der Krankenkasse vorweisen kann, das noch behandlungsbedürftige Probleme bei mir bestehen?