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Wenn man zum Therapeuten geht, muss man 25 Sitzungen machen, oder kann man auch weniger machen?

A

ahnungslos546

Gast
Soweit ich weiss muss nach den 5 probatorischen Sitzungen der Therapeut bei der Krankenkasse einen Antrag stellen, bei welchen er erstmal 25 Sitzungen (nicht mehr und auch nicht weniger) beantragen kann.

Mich quält ein Ereignis aus der Vergangenheit, bei welchen ich einfach gerne von nem Therapeut aufgezeigt haben will, wie die Perspektive von der anderen Person wohl ausgesehen haben mag, in der Hoffnung die Situation von damals dann nicht mehr ganz so verquer zu sehen, sondern dadurch Klarheit zu bekommen, um somit evtl. besser damit abschliessen zu können.

Da ich nur das geklärt haben will, und ich auch Vollzeit arbeite, würde ich hoffen, nur ein paar wenige Sitzungen dafür zu brauchen.

Da ich aber auch noch andere psychische Erkrankungen habe, habe ich Angst, das der Therapeut darauf besteht, alle 25 Sitzungen zu machen, da ich ja noch andere Probleme habe, die man behandeln könnte.

Daher wenn der Therapeut 25 Sitzungen beantragt, und wir nach ein paar Sitzungen mit mein Anliegen durch sind, kann der Therapeut oder die Krankenkasse mich zwingen, die restlichen Sitzungen zu machen, oder kann ich trotzdem die Therapie abbrechen, auch wenn der Therapeut der Krankenkasse vorweisen kann, das noch behandlungsbedürftige Probleme bei mir bestehen?
 

57-55

Aktives Mitglied
Ja, kein Problem, man kann abbrechen.
Allerdings muss der Therapeut es auch befürworten.
In aller Regel sind die Therapeuten gerne bereit abzubrechen, wenn kein Bedarf mehr da ist, da sie eine lange Warteliste haben.
Wenn das Thema aus Sicht des Therapeuten noch nicht durch ist, sollte man auch nicht abbrechen.
Macht man es doch, kann die KK ggf. die Kosten für die angefallenen Sitzungen einfordern.
Wird aber eher nicht der Fall sein.
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Du kannst jederzeit abbrechen. Die KK weiß die Anzahl der Stunden und du kannst dann jederzeit wieder, sagen wir mal, bei 9 Stunden, auch bei einem anderen Therapeuten anfangen. Nach 2 Jahren können du wieder 25 Stunden beantragen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Daher wenn der Therapeut 25 Sitzungen beantragt, und wir nach ein paar Sitzungen mit mein Anliegen durch sind, kann der Therapeut oder die Krankenkasse mich zwingen, die restlichen Sitzungen zu machen, oder kann ich trotzdem die Therapie abbrechen, auch wenn der Therapeut der Krankenkasse vorweisen kann, das noch behandlungsbedürftige Probleme bei mir bestehen?
Wenn Du die anderen Probleme auf jeden Fall behalten möchtest, wird Dich kein Arzt oder keine Krankenkasse zwingen können.
Wenn Du unterwegs den Therapeuten nicht mehr in Anspruch nimmst, kann er die Sitzungen auch nicht abrechnen.
WENN der Arzt oder die Krankenkasse Dich zwingen könnten, könnten sie Dich auch zwingen, auf einer Geschlossenen in Einzelhaft zu gehen, denn das wäre dann ja das höchste wozu Du gezwungen werden kannst.
 

Yara

Aktives Mitglied
Daher wenn der Therapeut 25 Sitzungen beantragt, und wir nach ein paar Sitzungen mit mein Anliegen durch sind, kann der Therapeut oder die Krankenkasse mich zwingen, die restlichen Sitzungen zu machen,
Der Therapeut wird dich nicht zu etwas zwingen, was du nicht willst.
Du solltest jedoch so viel Vertrauen dazu haben, dass man dir helfen möchte und alles dafür tut, dass es dir besser geht.
Einfach nur eine Therapie abzubrechen weil eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden erfüllt sind, wird dir nicht helfen.
Besprich mit deinem Therapeuten im Vorfeld den Verlauf und bitte um eine Einschätzung und ein regelmäßiges Feedback deiner Therapie.
 

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