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Gelöscht 85627
Gast
Ich wurde für keine einzige Straftat verurteilt, lediglich angezeigt.
Das gilt juristisch schon als Vorstrafe und taucht dementsprechend in den Polizeiakten auf.
Dass man erst vorbestraft ist, wenn etwas im Führungszeugnis steht ist Unsinn.
Das gilt nur umgangssprachlich und nur für Ersttäter.
Es wird immer merkwürdiger hier. 😀
Hattest du jetzt vor Gericht keine Chance oder wurdest du nicht verurteilt?
Weshalb sprichst du davon, dass eine Urteilsanfechtung nicht möglich sei, da abgeschlossen, wenn du jetzt wiederum sagst,* dass du gar nicht verurteilt wurdest?
Verwirrend, verwirrend...
Keine Verurteilung, keine Vorstrafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis.
https://anwaltauskunft.de/magazin/g...szeugnis-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen
Irgendwelche Polizeiunterlagen kann ja kein Unternehmen einsehen, was zählt sind Verurteilungen.
Weshalb hältst du es für nötig etwas aus Polizeiakten anzugeben, wenn du scheinbar offiziell als nicht vorbestraft giltst?
Du musst ja einen triftigen Grund für dieses Verhalten haben.
Mit Lügen oder nicht lügen hat das ja wenig zu tun. Denn die Wahrheit ist ja, dass du keinen Eintrag in Führungszeugnis hast und demnach als nicht vorbestraft giltst..
Oder möchtest du dich auf ein erweitertes Führungszeugnis beziehen, welches z. B. für die Arbeit mit Kindern benötigt wird?
Darin würden sich natürlich Vermerke aus dem Strafregister finden.
Auch wenn gegen Auflagen und Weisungen, erzieherische Maßnahmen das Verfahren eingestellt wird ohne Verurteilung, wenn ich mich nicht irre.