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Gast
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Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
Ich und meine Ex Partnerin (nicht verheirat gewesen) haben 2 Kinder (7 und 4 Jahre alt)
Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.
Die Kinder leben in der Wohnung der Kindesmutter und sie bekommt auch für beide das Kindergeld.
Aus diversen Gründen haben wir alle uns dazu entschlossen, das die ältere Tochter zu mir ziehen soll und somit in meinen Haushalt leben wird.
- Welche Behördenwege müssen wir unternehmen ?
Weiteres Problem ist, das ich z.Zt. arbeitslos bin und nur eine 1-Raum Wohnung bewohne.
Vom Vermieter könnte ich eine größere Wohnung bekommen, der Mietpreis sowie die qm² sind laut Richtlinien der ARGE für eine Bedarfsgemeinschaft von (dann) 2 Personen angemessen.
Kann die ARGE den Umzug und somit die Bezahlung der dann höheren Miete verweigern, etwa mit einer Begründung '' Ihre Tochter hätte ja nicht zu Ihnen ziehen müssen'' ?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
Ich und meine Ex Partnerin (nicht verheirat gewesen) haben 2 Kinder (7 und 4 Jahre alt)
Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.
Die Kinder leben in der Wohnung der Kindesmutter und sie bekommt auch für beide das Kindergeld.
Aus diversen Gründen haben wir alle uns dazu entschlossen, das die ältere Tochter zu mir ziehen soll und somit in meinen Haushalt leben wird.
- Welche Behördenwege müssen wir unternehmen ?
Weiteres Problem ist, das ich z.Zt. arbeitslos bin und nur eine 1-Raum Wohnung bewohne.
Vom Vermieter könnte ich eine größere Wohnung bekommen, der Mietpreis sowie die qm² sind laut Richtlinien der ARGE für eine Bedarfsgemeinschaft von (dann) 2 Personen angemessen.
Kann die ARGE den Umzug und somit die Bezahlung der dann höheren Miete verweigern, etwa mit einer Begründung '' Ihre Tochter hätte ja nicht zu Ihnen ziehen müssen'' ?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten