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Welche Behördenwege bei Einzug Tochter zum anderen Elternteil?

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Gast

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Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
Ich und meine Ex Partnerin (nicht verheirat gewesen) haben 2 Kinder (7 und 4 Jahre alt)
Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.
Die Kinder leben in der Wohnung der Kindesmutter und sie bekommt auch für beide das Kindergeld.
Aus diversen Gründen haben wir alle uns dazu entschlossen, das die ältere Tochter zu mir ziehen soll und somit in meinen Haushalt leben wird.

- Welche Behördenwege müssen wir unternehmen ?

Weiteres Problem ist, das ich z.Zt. arbeitslos bin und nur eine 1-Raum Wohnung bewohne.
Vom Vermieter könnte ich eine größere Wohnung bekommen, der Mietpreis sowie die qm² sind laut Richtlinien der ARGE für eine Bedarfsgemeinschaft von (dann) 2 Personen angemessen.
Kann die ARGE den Umzug und somit die Bezahlung der dann höheren Miete verweigern, etwa mit einer Begründung '' Ihre Tochter hätte ja nicht zu Ihnen ziehen müssen'' ?

Danke schon mal für hilfreiche Antworten
 
Hallo Gast,

da ihr beide das Sorgerecht habt, kann eure Tochter hinziehen wo es ihr gefällt. Sie muß nur beim Einwohnermeldeamt/ Kindergeld umgemeldet werden. Und eine Zweizimmerwohnung steht dir auch zu, auch dann wenn sie beim Vater leben würde. Denn das Kind wird immer mitgerechnet in der Personenzahl auch wenn es nicht bei dir wohnen würde. Das ist durch ein neues Gesetz in Kraft getreten.

Karma
 
Hallo nochmal (ich bin der Threadersteller)
Also zum Jugendamt müssen wir nicht wegen einer Zustimmung oder so( Tochter wird im April 7 Jahre alt)?

Das mit der Wohnung und dem neuen Gesetz dürfte (glaube ich) so nicht stimmen.
Habe nämlich vor 2 Wochen einen Antrag auf Umzug in eine 2-Raum Wohnung (da war von dem Einzug meiner Tochter zu mir noch keine Rede) bei der ARGE gestellt, mit dem Hinweis das ich für 2 Kinder das gemeinsame Sorgerecht habe und der Platz in einer 1-Raum Wohung bei Besuchen etc. nicht ausreicht.
Sachbearbeiter hat extra bei seiner Teamleiterin und diese bei der Widerufsstelle nachgefragt-abgelehnt.
Umziehen kann ich zwar wohin ich will, aber es werden nur die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen.

Nun habe ich die Befürchtung das , auch wenn meine Tochter nun zu mir zieht, es sich dann genauso verhält.
 
Hallo, hier ist nochmal der Threaderöffner....
Habe noch eine wichtige Problematik vergessen zu erwähnen.
Meine Ex Partnerin bekommt für die 4 jährige Tochter vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss in Höhe von 125,00€ monatlich, da ich aufgrund der Arbeitslosigkeit keinen Unterhalt zahlen konnte.Bei der 7jährigen ist dieser Unterhaltsvorschuss bereits für 72 Monate gezahlt wurden.

Wie verhält sich das jetzt wenn die 7jährige bei mir lebt?
Entfallen alle Unterhaltsforderungen gegeneinander, weil ja dann jeder ein Kind im Haushalt hat?
Die Kindesmutter muss zum Datum der Ummeldung /Umzug der 7jährigen zu mir, sofort zum Jugendamt damit die Zahlungen für die 4jährige eingestellt werden?
 

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