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weiterbildung und unterstützung vom amt?

  • Starter*in Starter*in Mira27_Gast
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Mira27_Gast

Gast
hallo,

ich werde ab september eine zweijährige weiterbildung zur europasekretärin absolvieren (gelernt habe ich damals kauffrau für bürokommunikation), welche relativ teuer ist. bekomme sie zwar teilweise über bafög finanziert, aber es ist dennoch nach wie vor ein ordentlicher batzen geld, den ich dafür berappen muss. der grund für diese weiterbildung ist, dass ich schon sehr lange arbeitslos bin und leider auch kein sonderlich gutes arbeitszeugnis bekommen habe damals, da ich mit schweren depressionen zu kämpfen hatte und einfach absolut null belastbar, konzentriert bei der arbeit oder leistungsfähig gewesen bin.

blöd wie ich war, wollte ich trotzdem unbedingt zur arbeit gehen und habe immer versucht, mir nichts anmerken zu lassen. mein psychologe wollte mich die ganze zeit dazu bringen, eine stationäre therapie zu machen, was ich aber abgelehnt habe, weil ich immer der meinung war, die arbeit hilft mir und lenkt mich ab. dass dem nicht so war, habe ich dann an der kündigung und einem dementsprechenden zeugnis gemerkt. die weiterbildung sehe ich demnach nach hunderten absagen in den letzten 24 monaten (!) als meine letzte chance, im berufsleben wieder fuß zu fassen.

nun ist es so, dass ich während dieser zwei jahre ja nichts verdiene. meine frage wäre, könnte ich unterstützung vom amt beantragen für diese zeit? bin übrigens 26 und habe zuvor noch nie geld vom amt bezogen, auch nicht in den letzten zwei jahren, seit ich arbeitslos bin. habe immer aus eigener tasche gelebt, weil ich dem staat einfach nicht auf der tasche liegen wollte. hinzu kommt, dass ich dort bereits nach einem bildungsgutschein gefragt habe, der mir aber nicht bewilligt wurde.
daher würde ich gerne wissen, ob ich für die zeit der weiterbildung hartz IV beantragen kann.
danke für eure hilfe!
 
Normalerweise hat jeder Mensch beim Kündigung Anspruch auf ALG I, schließlich zahlt man da mit sein Gehalt auch für, es ist mir ein Rätsel warum du darauf verzichtet hast.

Darf ich fragen wo du die letzte 2 Jahre von gelebt hast?

Warum soll das Amt dir Unterstützen wenn du da gar kein Leistungen bekommst, du bist doch gar kein Kunde bei denen. Nur Leistungsempfänger werden eventuell wenn die Studie vom Amt genehmigt wird, ein Zuschuß.
Das bedeutet das das Amt vorweg informiert werden muss, im nachhinein kommt da auch für eine Leistungsempfänger nichts.

Welche Begründung hat das Amt dir für die Ablehnung des Bildungsgutscheins gegeben?
 
Die Ablehnung des Bildungsgutscheins ist Usus! Sowas wird nur in absoluten Ausnahmefällen bewilligt und dann auch nur für kurze Weiterbildungen von wenigen Tagen bis Wochen.
Man will ja Geld sparen.
Da der Bildungsgutschein eine KANN-Leistung ist, braucht die Ablehnung auch nicht sonderlich begründet werden.

Wenn du Bafög bekommst, ist das natürlich erstmal eine gute Grundlage. Leider gibts bei Baföggeförderten Weiterbildungen (oder generell Ausbildungen) ansonsten nix, weder Wohngeld noch Hartz. Hartz würdest du auch bei einer nichtbaföggeförderten Ausbildung/Weiterbildung NICHT bekommen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Um Hartz für so etwas zu bekommen, müßte die Weiterbildung dir schon per Bildungsgutschein bezahlt werden. Da dieser aber, siehe oben, nicht bewilligt wird, beißt sich die Katze in den Schwanz.

Wenn ich mich recht erinnere hatten wir genau diese Diskussion letztens schonmal, ich meine es war sogar genau dieser Fall (Weiterbildung Europasekretärin im September, das warst doch du?).
Seither hat sich an der Gesetzeslage nix geändert.
Die Finanzierung der Ausbildung bleibt leider deine Privatsache.
Als Alternative wurde glaube ich genannt, eine baföggeförderte Ausbildung OHNE Schulgeld/Studiengebühren zu machen. Denn da reicht das Bafög normalerweise (knapp!) aus.

Andere Möglichkeit, sofern ein Krankheitshintergrund vorliegt (was ja hier offenbar der Fall ist): eine berufliche Reha beantragen. Hierzu braucht es aber belastbare medizinische Dokumente (der Krankheitsverlauf muß nachvollziehbar sein). Auch da können mehrjährige Weiterbildungen bezahlt werden, aber nicht zwangsläufig die Wunschweiterbildung.
 
Es gibt 2 Unterschiede in Sache Kündigung:

1.) Man wird gekündigt:
In diesen Fall wird es ohne Probleme ALG 1 geben.

2.) Man kündigt selber:
Da wird es zur Sperre kommen, siehe: Sperrzeiten beim ALG I | Arbeitslosengeld Sperre
Alles Korrekt und das ist mit auch bekannt, warum das gepostet wird weis ich nicht.
Sie ist 2 Jahre Arbeitslos, eine Sperre wird niemals so lange ausfallen. 😉

Und es gibt Menschen, die trotz Anspruch, diesen aus unterschiedlichsten Gründen heraus eben nicht geltend machen.
Ja und deswegen habe ich die TE auch gefragt, weil es eine Leistung ist die mit das zahlen an die Arbeitslosenversicherung, ein Gesetzliche anpruch darauf besteht. Das ist für mich so ähnlich wie eine Krankenversichert zu sein und dann doch alles selber zahlen zu wollen (geht nicht wirklich da alles direkt abgerechnet wird mit der GKV).

Das ist also was ganz anderes als ALG II wo nix für eingezahlt wird.
Bleibt aber die Frage wovon die TE dann all die Zeit gelebt hat, schließlich braucht man im Monat doch wenigstens 600-800 € abhängig von wie man wohnt. Diese 14.400-19.200 € die ihr jetzt fehlt, ALG I wäre vielleicht sogar noch mehr gewesen. hätte sie gut nützen können um jetzt ihr Stusium finanzieren zu können.

Der Unterschied zwisschen das annehmen von einen leistung wo ich monatlich für eingezahlt habe oder das finanziell unterstützen während eines Studiums ist mir nicht ganz klar.

Wie löblich das auch klingen mag wie die TE gehandelt hat, jetzt braucht sie Geld und da ist kein Anspruch drauf, irgendwie blöd gelaufen.
 
da hätte ich jetzt allerdings mal eine frage dazu, sorry wenn diese vielleicht dumm ist,
ich kenne mich mit diesem ganzen alg-gedöns leider null aus. ich lese hier immer was von
wegen "dir steht keine unterstützung zu, weil du dem arbeitsmarkt während deiner
weiterbildung nicht zur verfügung stehst
".

ich kenne z.b. leute, die zusätzlich zu ihrer ausbildung noch geld vom amt bekommen,
weil das ausbildungsgehalt nicht zum leben reicht dasselbe habe ich kürzlich von einem
bekannten gehört, den ich zufällig traf, als er auf dem weg zum arbeitsamt war, laut seiner
aussage um hartz IV zu beantragen, was mich sehr wunderte, da er studiert.
er meinte dann auch einige tage später, dass er arbeitslosengeld bewilligt bekommen hat.

diese leute, die ausbildungen machen oder studieren, stehen dem arbeitsmarkt aber doch
ebensowenig zur verfügung wie die TE während ihrer weiterbildung und wohnen ebensowenig
noch bei den eltern, wie es die TE höchstwahrscheinlich auch nicht tut, vermute ich jetzt einfach
mal so angesichts ihres alters.

warum also wird diesen leuten ALG offensichtlich bewilligt und bei der TE seht ihr da absolut
keine chance drauf?


 
Zuletzt bearbeitet:
da hätte ich jetzt allerdings mal eine frage dazu, sorry wenn diese vielleicht dumm ist,
ich kenne mich mit diesem ganzen alg-gedöns leider null aus. ich lese hier immer was von
wegen "dir steht keine unterstützung zu, weil du dem arbeitsmarkt während deiner
weiterbildung nicht zur verfügung stehst
".

ich kenne z.b. leute, die zusätzlich zu ihrer ausbildung noch geld vom amt bekommen,
weil das ausbildungsgehalt nicht zum leben reicht dasselbe habe ich kürzlich von einem
bekannten gehört, den ich zufällig traf, als er auf dem weg zum arbeitsamt war, laut seiner
aussage um hartz IV zu beantragen, was mich sehr wunderte, da er studiert.
er meinte dann auch einige tage später, dass er arbeitslosengeld bewilligt bekommen hat.

diese leute, die ausbildungen machen oder studieren, stehen dem arbeitsmarkt aber doch
ebensowenig zur verfügung wie die TE während ihrer weiterbildung und wohnen ebensowenig
noch bei den eltern, wie es die TE höchstwahrscheinlich auch nicht tut, vermute ich jetzt einfach
mal so angesichts ihres alters.

warum also wird diesen leuten ALG offensichtlich bewilligt und bei der TE seht ihr da absolut
keine chance drauf?



Für Personen,die unter 25 sind,gibt es gesonderte Regelungen.Aber wie es im Detail aussieht weiss ich nicht.
 
Ich mag solche Aussagen mittlerweile, dass solche die Bafög oder BAB erhalten keinen weiteren Anspruch hätten

SGB 2 - Einzelnorm

Wieso gibt es denn nur mittlerweile dann ein eigenen Paragraphen dafür?
 
Ich mag solche Aussagen mittlerweile, dass solche die Bafög oder BAB erhalten keinen weiteren Anspruch hätten

SGB 2 - Einzelnorm

Wieso gibt es denn nur mittlerweile dann ein eigenen Paragraphen dafür?

Diesen Paragraphen gab es sinngemäß bereits in der Sozialhilfe. Trotzdem wurde mir als Studenten in der Prüfungsphase mit ausgelaufenem Bafög Sozialhilfe verweigert und zwar richterlich abgesegnet. Soviel ist so ein Paragraph im Zweifelsfalle also wert.

Und wenn man schon lustig irgendwelche Paragraphen zitiert, sollte man die dann nicht auch gelesen haben?
Da steht nämlich:

"(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts."

Man findet lediglich eine Zuschussmöglichkeit für Mehrbedarfe, soweit diese überhaupt anfallen (was bei Studenten regelmäßig nicht der Fall sein dürfte, es sei denn sie wären schwanger oder chronisch krank, und selbst da wird man kein Glück haben, da sowas bereits im Bafög enthalten ist... ODER für Unterkunft und Heizung, was dann wohl dem Wohngeld entspricht, auch da wird man allerdings kein Glück haben, da das Bafög ja bereits einen Anteil für Wohnung und Heizung enthält.

Außerdem steht da, ich zitiere:

"Die Leistungen für Auszubildende gelten nicht als Arbeitslosengeld II."

Was dann wieder nichts anderes heißt als: für Studenten gibts kein Hartz. Womit diese Aussage also immer noch gültig ist.
Wer der Meinung ist, daß das nicht stimmt und daß "andere ja auch vom Amt was gekriegt haben", der gehe doch selbst mal hin und frage nach oder versuche es zu beantragen!
 

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