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Weiß jemand einen Rat?

B

Beebie

Gast
Also kurz zu meiner Geschichte, hatte bis vor einem halben Jahr 2 Jahre lang eine eigene Whg. gehabt und bis dann wieder zu meinen Eltern gezogen, da ich sehr viel Schulden gemacht habe. Hab eine Ausb. zur Steuerfachangestellten gemacht und bin danach Arbeitslos geworden, dadurch kam überwiegend der Schuldenberg. Jetzt habe ich aber seit Anfang des Jahres einen neuen Job und verdiene auch wieder gutes Geld. Habe einen großen Teil meiner Schulden bereits abzahlen können. Nun zu meinem Problem: Ich habe so ca. 600,00 € Schulden bei einer Telefongesellschaft und der GV kam und ich soll am 06.12. eine EV abgeben. Ich kann aber auf keinen Fall 600,00 € sofort zahlen...., und wg. diesem eine EV abgeben muss doch nicht sein, oder? Wie komme ich jetzt am besten davor rum? Sie haben mir bereits eine Ratenzahlung genehmigt, die ich LEIDER nicht eingehalten habe.

Habe so insgesamt noch so ca. 2000,00 € Schulden....ich weiss dass das nicht sehr viel ist, aber es ist dennoch ein großes Problem für mich!

Wie kann ich nur die EV umgehen???

Vielen dank im Voraus für die Hilfe....

Beebie
 
Hallo !! um die EV wirst du nicht drumherum kommen es sei denn du bezahlst alles gleich !!!! Nimm die ratenzahlung an , die höhe der raten kannst du verhandeln !!! Alles gute PMD
 
Aber wenn ich ne EV, abgebe dann steht das doch alles in der Schufa.....

kann man absolut nicht drum rum kommen, wenn ich einen Teil zahle?
 
In der Schufa wird es eh schon stehen , das Du Zahlungen offen hast !! Da kannst du dir sicher sein !!! PMD
 
Die e.V. würde zwar an Deiner Kreditwürdigkeit auch nichts mehr ändern - weil dem Antrag zur e.V. ja auch Titel vorausgehen, die längst in der Schufa drinstehen - aber nach der e.V. hat Dein Gläubiger die Adresse Deines Arbeitgebers. Da droht also eine Lohnpfändung.
 
versteh ich nicht, mit gutem Lohneinkommen hast du doch sicherlich bei deiner Bank Disposition? Und die 600 Ocken müsstest du damit doch locker machen können....ansonsten: Privatanleihe irgendwo und dort selbstredend ratenweise zurückzahlen....
Ist schlecht bei Ratenvereinbarung ins Hintertreffen zu geraten. Gut ist immer, wenn man mal nicht zahlen kann, vorher das Gespräch rechtzeitig zu suchen um ne Regelung (kurzzeitige Stundung od.ä.) zu treffen.

Ich kaspere mit Gelddingen auch immer rum, und hatte während meiner Studienzeit trotz geringer oder fast gar keiner regelmäßigen Einkommen trotzdem immer Dispo zu 3.000,- DM bzw. Sonderdispo zu 7% (lt. Rechtslage sind Dispozinsen zu 11 oder mehr Prozent eh rechtlich nicht o.k. bei Verbraucherkrediten liegt die Messlatte an sich bei maximal 5% über Basiszins, der derzeit bei 1,17 % liegt glaube ich) aufgrund meiner Zuverlässigkeit und stetigen Vorankündigungen und guten Gesprächsbezug zu den Sachbearbeitern...Gut als Lohnpfändung vermeidende Sicherheit sind auch immer Bausparguthaben...Also bei gutem Einkommen würd ich dir raten einen kleinen oder größeren Bausparvertrag abzuschließen, auf den du notfalls auch als Kreditreserve zurückgreifen kannst...oder als Sicherheit anzugeben bei soner Kreditsache....Das kannste ja mal nach Abzahlung deiner Kreditschulden anvisieren.

Gruss
Tyra
 
hallo beebie,
ich habe deinen eintrag gerade erst gelesen.
deswegen weiß ich nicht ob du meine nachricht noch rechtzeitig lesen wirst.

gib auf gar keinen fall die ev ab. !!!!!

eine eidesstattliche versicherung ist etwas anderes als ein so genannter normaler negativer schufa-eintrag.

ein negativer schufa-eintrag wird 3 jahre nach erledigung gelöscht.
eine eidesstattliche versicherung bleibt 30 jahre in deiner schufa für jedermann, der deine schufa einsehen kann, bestehen.

zur not kannst du dich auch direkt mit dem gv einigen wenn er bei dir vor der tür steht.

solltest du aber die geschuldeten 600 euro in kürze sowieso zahlen können, dann rate ich dir dem gv gar nicht erst die tür zu öffnen.
wenn er das erste mal kommt, hat er kein recht sich die tür öffnen zu lassen.
damit kann man mehrere wochen an zeit gewinnen, die oftmals entscheidend sein können.
du kannst dich auch telefonisch danach mit dem gv in verbindung setzen und im einen termin nennen, an dem du das geld überweisen kannst und wirst.
normalerweise gibt er sich damit zufrieden.
diese leute haben jeden tag mit nichts anderem zu tun und wissen, dass es auch menschen gibt die unverschuldet in eine notsituation gekommen sind.

ich hoffe dir hiermit geholfen zu haben.

einen lieben gruß
und viel erfolg

a friend
 
Hallo.

Als der GV das erste Mal bei mir war, war ich nicht zuhause. Er hat mir dann einen Brief eingeworfen, in dem stand, das ich an einem bestimmten Tag zu ihm in die Sprechstunde kommen soll und die EV abgeben muß.
Bin dann mir schlechtem Gewissen hingegangen und habe ihm gesagt, ich hätte nicht die gesamte Summe, könnte aber sofort einen Teil bezahlen.
Das hat er akzeptiert, so bin ich um die EV gekommen und zahle jetzt monatliche Raten an den GV (in der Sprechstunde oder per Überweisung).
Mit einem anderen Gläubiger habe ich mich (auf anraten des GV) so geeinigt.
Der GV sagte mir, ich solle (war eine Gesamtsumme von 3600 Euro, der GV kann diese maximal in 6 Raten aufteilen, was mir zuviel war) ca. 200-300 Euro an den Gläubiger direkt überweisen, 2 Tage warten und dann einen Brief an den Gläubiger schreiben mit der Bitte den Betrag in Raten direkt an ihn (Gläubiger) zahlen zu dürfen. Ich sollte dann noch dazu schreiben, das ich bereits eine Rate überwiesen habe. Sollte der Gläubiger mit meinem Vorschlag einverstanden sein, soll er doch bitte einen Brief an den GV (mit Angabe des Aktenzeichens) schreiben und diesen von dieser Regelung informieren. Hat geklappt.
Ich habe sowieso die Erfahrung gemacht, das man immer egal was passiert ist mit dem Gläubger oder dem Inkassounternehmen reden kann. Die sind meist offen und wenn sie merken das man an einer Regelung interessiert ist auch meist zugänglich.
Ein anderes Inkassobüro hat mir jetzt 40% der Forderung erlassen, wenn ich die restlichen 60% bis zum 31.12. überweise. (Spar ich immerhin 80 Euro).

Viele Grüße und eine bessere Zukunft allen die wegen Ihrer Geldsorgen nicht schlafen können.
 

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