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wegen Mutterschutz aus der Maßnahme?

holly38

Mitglied
Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe hier vielleicht ein paar Antworten zu bekommen und so die Wartezeit bis zu meinem Anwaltstermin zu überbrücken.
Ich bin in einer Umschulung und habe bald meine Zwischenprüfung. Nun bin ich Schwanger und die Bundesagentur für Arbeit hat mir mitgeteilt sie werden mich mit Eintritt zum Mutterschutz aus der Umschulung abmelden, da ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. D.h. über ein Jahr umsonst finanziert durch die BA und ich stehe ohne alles und ohne Versicherungsschutz da. Laut Gesetz darf mir aber aufgrund einer Schwangerschaft kein Nachteil entstehen. Wie lässt sich sowas vereinbaren, mal abgesehen davon, dass es natürlich eine total hirnrissige Aktion ist, da ich ja nach dem Mutterschutz weiter machen möchte und meine Prüfung ablegen will.
Hat irgendwer Erfahrung oder einen Tipp für mich??
Vielen Dank schonmal im Vorraus.

lg holly
 

belantine

Aktives Mitglied
Ich nehme jetzt mal an, dass du ALG II beziehst.

Du solltest folglich mal mit deiner Fallmanagerin reden, dass du die Umschulung nach Mutterschutz (und Erziehungsjahr) abschließen möchtest. Das geht bestimmt, du kannst dich ja auch noch mal bei deinem Bildungsträger darüber informieren.

Versichert wärst du dann doch trotzdem weiter über die ARGE SGB II.

Alles Gute für dich und dein Baby,

Belantine
 

manu00

Mitglied
Halllo Holly

soweit ich weiß, ist Voraussetzung für Teilnahme an Maßnahmen, wenn du vorher grds. arbeitslos warst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standest.

Mit Beginn des Mutterschutzes stehst du ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung...also auch nicht mehr arbeitslos.

§ 119 SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung

Ich denke schon, dass ein Abbruch rechtens ist. Man kann das ja nicht einfach auf Eis legen. Mit Beginn Mutterschutz bist du am Amt ja gar nicht mehr gemeldet. Und ich glaube, dass man auch keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung hat.

Also wenn du dann in einem Jahr oder so weitermachen wollen würdest ist das dann wahrsch. eine ganz neue Sachlage und muss neu geprüft werden mit neuem Bildungsgutschein usw. Wiederaufnahme einfach so kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube auch nicht, dass dir jemand jetzt schon eine Garantie für die Zukunft ausstellen kann. Alles recht ungünstig m.E.


manu
 
Zuletzt bearbeitet:

holly38

Mitglied
erstmal danke für die antworten,
tja, man kann schon ganz schön ungünstige konstellationen erwischen, die ich hier auch nicht ausbreiten möchte weil sie schlichtweg den rahmen sprengen würden. jedenfalls hänge ich momentan zwischen mehreren stühlen und niemand fühlt sich verantwortlich.
es stimmt zwar, dass ich dem arbeitsmarkt während des mutterschutzes nicht zur verfügung stehe aber die prüfende kammer und der ausbilder haben grünes licht gegeben, dass ich nach dem mutterschutz weitermachen kann. nur die ba stellt sich quer und ich glaube einfach nicht, dass es dort keine "kann" maßnahmen gibt. selbst finanzämter haben "kann" bestimmungen. zumal es total wiedersinnig ist mich aus der maßnahme zu nehmen. aber vielleicht denke ich da ja schlichtweg zu vernünftig und vorausschauend.
ich werde wohl warten müssen.

lg holly
 
G

Gast

Gast
Hallo Holly,

ich kann schon verstehen, dass dich das belastet. Aber viele Gesetze funktionieren oft nicht einfach nach dem gesunden Menschenverstand was einem logisch erscheint...leider.
Schau dir mal den Link an, so wie ich das verstehe ist schon allein eine Umschulung eine Kann-Bestimmung und keineswegs ein Muss. Da steht ganz eindeutig "können".

§ 77 SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung

Wie gesagt, in dem Moment wo du abgemeldet wirst - aus welchem Grund auch immer - musst du wahrscheinlich rausgenommen werden. Jemand, der nicht gemeldet ist beim Amt, kann auch kein Teilnehmer einer Maßnahme sein. Ich kenn das nur so: einmal raus, dann kannst du nicht einfach so wieder einsteigen, wenn du nach paar Monaten oder so wiederkommst. Weil die Umschulung wurde ja für einen bestimmten Zeitraum bewilligt und der endet mit Bestehen der Maßnahme oder eben in dem Moment, wo du dich abmeldest oder abgemeldet werden musst.

Dass die Kammer und der Ausbilder keine Schwierigkeiten sehen, das wundert mich nicht. Die haben ja auch mit der BA oder der Förderung gar nix am Hut. Klar kannst du da wieder einsteigen.

Ich vermute, du wirst wohl erstmal abwarten müssen bis du nach deiner Elternzeit dich wieder arbeitslos meldest und dann mit deinem Berater sprichst ob du nochmal eine Umschulung gefördert bekommst oder da wieder einsteigen kannst. Dann lass dir am besten erklären, von welchen Kriterien eine erneute Förderung abhängt. Wie gesagt - es scheint ja eine Kann-Bestimmung zu sein und bestimmt hat die BA dann entsprechende Weisungen, die dieses Ermessen genau definieren. Man kann ja nicht einfach nach Lust und Laune ablehnen, das geht ja nicht.

Und dann wirst du viell.auch überlegen müssen, wie das mit Kind dann wird. Kannst du dich weiter für Vollzeit melden oder wirst du nur noch Teilzeit machen. Von Teilzeit Umschulungen habe ich bisher nur ganz wenig gehört, meistens ist es ja Vollzeit.

Hoffe einfach das Beste, informier dich weiter und lass es auch die zukommen.

Grüße
manu
 

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