Missis
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Wird so sein, Giesy.
In Gastlesers Beitrag ist das ja auch ausgeführt, wie ich jetzt erst gelesen habe. Der Beitrag war noch nicht veröffentlicht, als ich geantwortet hatte. Hier die besagte Stelle aus Gastlesers Beitrag.
In Gastlesers Beitrag ist das ja auch ausgeführt, wie ich jetzt erst gelesen habe. Der Beitrag war noch nicht veröffentlicht, als ich geantwortet hatte. Hier die besagte Stelle aus Gastlesers Beitrag.
Der vom Gesetzgeber vorgesehene Regelfall ist das Kopfprinzip. Danach hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Im Ergebnis gibt es soviele Stimmen wie Wohnungseigentümer und umgekehrt.
Das gilt auch, wenn mehrere Wohnungseigentumsrechte in einer Hand vereinigt sind. Es soll dadurch eine Majorisierung verhindert werden. Eigentümer, denen mehrere Wohnungseigentumsrechte zustehen, sollen kein größeres Gewicht haben, als die anderen Wohnungseigentümer.