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WEG-Versammlung Beschlussfassung?

Missis

Aktives Mitglied
Wird so sein, Giesy.
In Gastlesers Beitrag ist das ja auch ausgeführt, wie ich jetzt erst gelesen habe. Der Beitrag war noch nicht veröffentlicht, als ich geantwortet hatte. Hier die besagte Stelle aus Gastlesers Beitrag.

Der vom Gesetzgeber vorgesehene Regelfall ist das Kopfprinzip. Danach hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Im Ergebnis gibt es soviele Stimmen wie Wohnungseigentümer und umgekehrt.

Das gilt auch, wenn mehrere Wohnungseigentumsrechte in einer Hand vereinigt sind. Es soll dadurch eine Majorisierung verhindert werden. Eigentümer, denen mehrere Wohnungseigentumsrechte zustehen, sollen kein größeres Gewicht haben, als die anderen Wohnungseigentümer.
 

Gemini

Urgestein
Hallo @all,

vielen Dank für eure Antworten und die Mühe, die ihr euch gemacht habt. Jetzt verstehe ich, was mit Kopfprinzip und der Mehrheit der MEA gemeint ist.

Missis, danke für deine ausführliche Erklärung.

Danke Gastleser, dass du das für mich rausgesucht hast.

Muss gleich los zur Versammlung. Hoffentlich zieht sich das nicht wieder endlos hin. Haben einen WE, der aus Prinzip immer gegen alles stimmt. Habe ihn einmal gefragt, warum er stets mit Nein stimmt. Da meint der doch, ich bin die Opposition, die muss es überall geben. Er stimme immer dagegen, auch wenn er eigentlich dafür ist. Das ist auch der Typ, der bei Erklärungen/Diskussionen nie zuhört, lieber mit dem Nachbarn tratscht und wenn es zur Abstimmung kommt, fragt er, worum es denn gerade gehe und das müsse man doch erst diskutieren. Hoffentlich hat der einem eine Vollmacht gegeben, sonst sitzen wir Stunden da.

Wünsche EUCH einen SCHÖNEN Abend.

Gemini

P.S. Ich war heute den ganzen Tag unterwegs, konnte deshalb nicht googeln und nicht eher hier nachlesen und antworten. Sorry.
 
T

Terminator

Gast
Stimmt leider überhaupt nicht. Entscheidend sind die EIGENTÜMER, die im Grundbuch eingetragen sind, nicht die in den jeweiligen Wohnungseinheiten lebenden Personen.

Vor einiger Zeit wurde das WEG geändert, zuvor verhielt es sich so, dass zur Beschlussfassung die Mehrheit der Miteigentumsanteile (MEA) notwendig war. Durch die Änderung ist nun die Kopfmehrheit entscheidend, die allerdings mehr als die Hälfte der MEA aufweisen muss.

Beispiel für Beschlüsse nach MEA:

Eine WEG, bestehend aus fünf Wohnungen, eine mit 30/100 MEA, 2 a´ 25/100 MEA, 2 a´10/MEA. Ein Beschluss soll gefasst werden, es wird abgestimmt. Die Eigentümer der 30/100, eines 25/100 und eines 10/100 MEA stimmen pro, die anderen beiden Eigentümer mit 25/100 und 10/100 MEA dagegen. Die Mherheit haben also die Pro-Stimmer, da sie zusammen die meisten MEA halten.
So war es vor der Änderung.

Beispiel nach der Änderung (Kopfprinzip):

Gleiche Situation wie vor, 5 Eigentümer mit den o. g. MEA. Die Abstimmung ergibt: ein Eigentümer mit 30/100 MEA und einer mit 25/100 MEA und einer mit 10/100 MEA stimmen dagegen. Sie haben somit die Mehrheit, da sie nach Köpfen vorne liegen und zusammen mehr als 50/100 MEA vereinen, die Baumaßnahme (oder um was auch immer es in dem Beschluss ging) wird nicht durchgeführt.

Ich hoffe, ich konnte das verständlich rüberbringen.
Habe ich noch nicht verstanden.

Bei uns im Teilungsvertrag von 1975 steht folgendes:
"Angelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach dem Inhalt dieser Teilungserklärung, die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden können, werden durch Beschlußfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet. Davei gewährt jedes Tausendstel Miteigentumsanteil eine Stimme. Steht eine Wohneinheit mehreren Wohnungseigentümerns gemeinschaftlich zu, so kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden."
:confused:
Bei uns im Haus gibt es 2 große Wohnungen (352/1000 und 252/1000) und 2 kleinere Wohnungen (158/1000 und 237/1000). Das würde ja bedeuten - sind die beiden großen Wohnungen sich einig, können die beiden kleineren nichts ausrichten.
Würde das Kopfprinzip gelten ist in diesem Beispiel wenigstens ein unentschieden möglich.
:eek:
Ich hoffe mir kann das nochmal jemand erklären und evtl. mit Fakten belegen

Vorab Vielen Dank
 

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