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Was will das Jobcenter von mir?

Spontan vermute ich, dass am Telefon auf Datenschutz verwiesen wird.
Also dann schriftlich.

Mach Kopien , schreib drauf wann was passierte oder getan wurde.
Sonst hast Du keine Aktenlage, sie aber schon.
Man kann schon mit dem Jobcenter telefonieren. Einfach die Nummer des oben angegebenen Sachbearbeiters anwählen, dann müsste man normalerweise an die richtige Adresse kommen.
Bei einem Anruf wird bloß verlangt, die Kundennummer und das Geburtsdatum anzugeben, dann läuft das....

Ist zumindest nach meiner Erfahrung besser, als E-Mails zu schreiben, die dann in irgendeinem Account vor sich hin schimmeln, bis vielleicht irgendwer Zeit hat, die Dinger durchzulesen und zu beantworten...
 
ist doch gar nicht gesagt. Vielleicht ist nach einem Brief auch alles erledigt. Dann wäre dieser Weg sogar deutlich weniger zeitintensiv.
Das ist wohl in diesem Fall für beide Seiten der beste und einfachste Weg. Auch für den Sachbearbeiter ist das so entspannter als wenn jemand vor Ort nach langer Wartezeit und Durchreichen endlich nervös vor ihm steht und schnelle Klärung wünscht bzw. darauf drängt.

Die Sache hat doch einige Tage Zeit, lass den Sachbearbeiter das doch in Ruhe erledigen.
Vor Ort klären ist nur angebracht, wenn es schnell gehen muss.
Wenn Jemand z. B. mit 0 Euro da steht, sozusagen als Notfall.

Eine Einladung mit Sanktionen ist es auch nicht, Es gibt ja auch nichts zu sanktionieren. da nichts vom Jobcenter in der betreffenden Zeit am TE bzw. dessen Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt wurde.

Es geht also auch nicht um Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Geldern, denn dann wäre ein Erstattungsbescheid gekommen mit Zahlungsaufforderung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sprichst Du dann von Bedarfsgemeinschaft, in der Du bist?
Das schreibt das JC so in seinem Brief. "Sie oder ein anderes Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft beziehen oder bezogen Leistungen" was beides nicht zutrifft.

Seit wann bist du in EM-Rente? Wovon hast du während der Klärung der Erwerbsminderung gelebt?
Seit 2016 und ich war damals schon mit dem jetzigen Ex zusammen lebend.

Die Bescheide zum Rentenzuschlag sind beim Jobcenter abzugeben, die fehlen dort wohl.....
Klar liegen die denen nicht vor, weil das JC damit nichts zu tun hat wenn man auch keine Leistungen von ihnen bekommt.

Und da bin ich mir halt auch nicht sicher, welcher dieser eventuellen Anträge derzeit eventuell beim JC vielleicht in Bearbeitung sind
Ich habe beim JC nichts beantragt, da man als voll erwerbsgeminderte Person kein Bürgergeld bekommt.

Das JC nennt einen Zeitraum von April bis Juni, die Anträge für Wohngeld etc. habe ich im September gestellt. Selbst wenn da was ans JC gegangen wäre, gilt das ab Antragsdatum und nicht mehrere Monate rückwirkend.
 
Klar liegen die denen nicht vor, weil das JC damit nichts zu tun hat wenn man auch keine Leistungen von ihnen bekommt.

Sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind offenzulegen, das Jobcenter ist berechtigt das zu prüfen.

Bist du alt genug für eine Altersrente? Hast du vorher Bürgergeld bezogen?

Mach da am besten einfach einen zeitnahen Termin und kläre das, nimm die entsprechenden Papiere gleich mit.
 
Sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind offenzulegen, das Jobcenter ist berechtigt das zu prüfen.

Bist du alt genug für eine Altersrente? Hast du vorher Bürgergeld bezogen?

Mach da am besten einfach einen zeitnahen Termin und kläre das, nimm die entsprechenden Papiere gleich mit.
Liest Du auch, was sie schreibt?

Sie muss dem JC nichts offenlegen, weil sie dort nichts beantragt hat. Nichts und nie.

Und nein, sie hat vorher kein Bürgergeld bezogen und sie bezieht Erwerbsminderungsrente.
 
Das Jobcenter geht offenbar davon aus, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und als Mitglied der BG ist dein Einkommen zu berücksichtigen. Allerdings stolpere ich über das Wort Ex-Freund. Ex-Partner gehören nicht zur BG, sondern sind nur Haushaltsmitglied (so wie in einer Wohngemeinschaft), das Einkommen zählt dann also nicht mit, ein Haushaltsmitglied wirkt sich nur auf die Kosten der Unterkunft aus (die werden dann auf Köpfe verteilt).

Ich würde mich schriftlich ans Jobcenter wenden mit dem, was du eingangs geschrieben hast (kein Leistungsbezug in dem Zeitraum) und dem Hinweis, dass es sich bei Herrn XY um deinen Ex-Partner handelt und ihr keine BG seid.

Entgegen dem hier genannten Ratschlag würde ich nihct persönlich vorbeigehen. Gehst du persönlich vorbei, landest du bei Mitarbeitern aus der Eingangszone. Die Mitarbeiter der Eingangszone können helfen, wenn man Unterlagen abgeben will, wenn wissen will, ob Unterlagen eingegangen sind, wenn man Blankoformulare braucht oder die Toilette sucht. Das Schreiben stammt aus der Leistungsabteilung und beim zuständigen Leistungsmitarbeiter wird man ohne Termin nicht vorsprechen können. Was du machen könntest: Bei der Hotline anrufen und um einen Rückruf aus der Leistungsabteilung bitten.

Vielleicht wurden da irgendwelche Akten verwechselt?
 
Kurzes Schreiben, daß Du Dir die Anfrage nicht erklären kannst, da kein Leistungsbezug vorliegt und auch keine dementsprechenden Anträge gestellt wurden.
Du gehst daher von einem irrtümlichen Schreiben der Behörde aus und siehst daher von einem Einkommens- und Vermögensnachweis ab.
Sollte das jobcenter gleichwohl Gründe für die Offenlegung haben, bittest Du um eine nachvollziehbare Darlegung des Hintergrunds der Anfrage.
 

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