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Was will das Jobcenter von mir?

Und es ist eine Frage, ob die Kommunikation (persönlich oder in Schriftform) überhaupt so erfolgt, dass der Informationsempfänger den Informationsgeber versteht und entsprechend reagieren kann.

Sei es, dass der eine nicht so erklären kann, dass die andere Seite versteht um was es geht. Es spielt hier keine Rolle wessen Kommunikation dann hängt. Sondern mündlich besteht die Chance der Nachfrage - speziell weil eine schriftliche Antwort in Gesetzesauszügen erfolgen würde, die eventuell für TE unverständlich ist.

Somit wäre eine amtserfahrene Begleitung zu empfehlen - ich hätte da schon Pech weil mein gesamtes Umfeld arbeitet und nicht so einfach für eine Amtsbegleitung "frei machen" kann. Also ich persönlich würde immer auf dem harmlosesten und am besten nachfragbarsten Weg meine Informationen einholen (schon auch um mal zu sehen mit wem ich es zu tun habe und ob ich mit demjenigen nicht sogar ein gutes Gespräch hin bekommen kann). Kann für die Zukunft von Hilfe sein 🙂

Grisu
 
ist doch gar nicht gesagt. Vielleicht ist nach einem Brief auch alles erledigt. Dann wäre dieser Weg sogar deutlich weniger zeitintensiv.

Aber nur wenn sie auch versteht was drin steht. Ämter schreiben ja gerne so Sachen wie nach Paragraph sowieso oder nach Gesetz sowieso. In einem Gespräch lassen sich alle evt. Irrtümer im Vorfeld beseitigen. Und als EM Rentnerin hat sie ja nun wirklich Zeit.
 
Weil sie gar nichts mit dem JobCenter zu tun tun hat.

Das wäre genauso, als würde mir das JC jetzt so einen Brief schreiben.
Es hat sich so weit alles geklärt, der Antwalt hat gesagt dass ich Beratungshilfe für die jetzige Beratung bekäme. Und die Verfahrenskostenhilfe ist dann nochmal was anderes.

Ich habe auch ein Schreiben bekommen vom Anwalt, dass wir getrennt lebend sind, womit ich finanzielle Hilfen wie z.B. Wohngeld beantragen kann, trotz das wir noch verheiratet sind. Bis dahin muss ich auch nicht die Hälfte der Wohn- und Lebenskosten zahlen, sondern anteilig vom Einkommen abhängig. Ohne Einfluss auf das Trennungsjahr.

Durch finanzielle Hilfen (Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt; Je nachdem was ich tatsächlich bekomme; Grundsicherung oder Bürgergeld geht nicht) sollte ich dann auch ausziehen könnten.
Und da bin ich mir halt auch nicht sicher, welcher dieser eventuellen Anträge derzeit eventuell beim JC vielleicht in Bearbeitung sind - egal ob es bisher Leistungen gab oder nicht.

Werden Anträge (rückwirkend) geprüft gehört natürlich auch eine Kontenprüfung dazu. Das kann auch schon durch die Prüfung ob es Beratungshilfe beim Anwalt gibt, erfolgt sein.

Aber egal wie rum die Sache sich dreht und wendet: TE muss nicht reagieren - kann aber wenn sie für die Zukunft eventuelle Anträge bewilligt haben möchte.

So, und nun bin ich auch gespannt ob oder was TE zu sagen hat, denn nur sie kann uns verraten wie oder was sie "anstellen" wird. Ich mach mich mal vom Acker und warte gespannt auf TE's Antwortl

Gruß von Grisu
 
Ich wäre mir nicht so sicher, dass das Jobcenter so gar nicht involviert ist.
Klingt banal nach benötigten Nachweisen zu Rentenstatus und Einkommen.
Warum genau.....befristete, zusammengesetzte EM Rente? Laufende Anträge?

P.S.: Es gibt noch einen Strang der TE mit allerlei rund um "Leistungen".
 

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