in desperation
Mitglied
Wollte nur kurz wissen, wenn man z.b diesen 15. Februar genau an dem Tag kündigen will, muss dann die Kündigung auch diesen Sonntag zugehen oder zählt bzw. reicht dann auch der Montag, da ja der Sonntag ein Feiertag ist?
Ich mein also obs da ne Regelung gibt für den kommenden Werktag wenn der Kündigungstag ein Feiertag ist und so dem Arbeitgeber nicht zugehen kann?
Ich mein also obs da ne Regelung gibt für den kommenden Werktag wenn der Kündigungstag ein Feiertag ist und so dem Arbeitgeber nicht zugehen kann?