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Was wenn Kündigungstag ein Sonntag bzw. Feiertag ist?

Wollte nur kurz wissen, wenn man z.b diesen 15. Februar genau an dem Tag kündigen will, muss dann die Kündigung auch diesen Sonntag zugehen oder zählt bzw. reicht dann auch der Montag, da ja der Sonntag ein Feiertag ist?

Ich mein also obs da ne Regelung gibt für den kommenden Werktag wenn der Kündigungstag ein Feiertag ist und so dem Arbeitgeber nicht zugehen kann?
 
G

Gast

Gast
Solch eine Regelung gibts im Arbeitsrecht nicht. Wenn du sozusagen die Kündigung nicht am Sonntag einreichen kannst musst du sie schon ehern einreichen.

Wenn dieses Jahr ein Schaltjahr gewesen wäre hätte die Kündigung auch Montag noch fristgerecht eingereicht werden können.


Diese Erfahrung musste ich schon in meiner Schulzeit machen als ein Lehrer den Abgabetermin für eine Hausarbeit auf einen Sonntag gelegt hat und die komplette Klasse am Montag da stand und sich anhören musste das sie den Abgabetermin nicht eingehalten hat.
 

Cutty Sark

Aktives Mitglied
Montag wäre zu spät, die Kündigung muss bis spätestens 15. Eingegangen sein.
Immer lieber auf Nummer sicher gehen und einige Tage vorher losschicken, oder persönlich vorbei bringen, aber immer bis zum Tag der Kündigung, nicht im Nachhinein.
 

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