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Was tun?

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Die Bundespolizei hat nix mit Zivilrechtlichen Dingen zu tun und kennt sich da leider auch nicht aus...und wie bereits gesagt..die meisten Polizisten kennen auch das normale BGB oder StGB also die Gesetzbücher nicht...die richtigen Ansprechpartner sind da eher Anwälte...oder Rechtsabteilungen der Verbraucherzentralen..die haben dort auch Anwälte hocken, die für billig Kohle sehr gute Auskünfte geben können.

Also würde ich da mal fragen, wenn du mir net glaubst...lach lach...ich kenn mich in Solchen Dingen recht gut aus..habe lange Zeit in rechtlichen Beratungen gearbeitet und so manche Klage für Klienten durchgeboxt....Apropos Sachbeschädigung mit Spucke...eine Mitarbeiterin aus der Beratungsstelle wurde mal von einem Grobian auf die Schuhe gespuckt...glücklicherweise vor Zeugen...sie hat wegen Beleidigung angezeigt und auch wegen der "Sachbeschädigung" der Schuhe gerichtlich Kohle bekommen...Was sagste nu?

Also: nicht vorschnell urteilen und anderen zu Unrecht vorwerfen, deren Auskünfte würden nicht stimmen...nur weil sie du andere Auskünfte hast...die ja ebenso falsch sein könnten..und in diesem Falle es auch sein dürften....die Bundesscheriffs können ja auch net alles wissen oder? Und die wiegeln bei Bagatellen bequemlichkeitshalber auch sehr oft ab...ich hab auch mal ne Arbeit in der Frauenforschung veröffentlicht über zwei-Klassenrecht...kann ja sein dass die dachten: das Püppi erzählt uns da einen, der sagen wir einfach: da ist nix zu machen...kommt leider sehr häufig auch bei der Polizei vor...daher mein Rat: nen Anwalt auf seiner Seite haben, Beweise selber sichern und nicht lockerlassen. Dann kriegt man auch sein Recht...bei mir war das jedenfalls bisher immer so...

Grundsätzlich sollte man aber präventiv arbeiten und zusehen, dass Spuckteufel und Kaugummiattentäter erst gar nicht zum Zug, bzw. spucken kommen und denen mal mit ordentlich Contra die Spucke wegbleibt.

Gruß
Tyra
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Tyra,

schau mal hier: Was tun?. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Tyra meinte:
Die Bundespolizei hat nix mit Zivilrechtlichen Dingen zu tun und kennt sich da leider auch nicht aus...und wie bereits gesagt..die meisten Polizisten kennen auch das normale BGB oder StGB also die Gesetzbücher nicht...die richtigen Ansprechpartner sind da eher Anwälte...oder Rechtsabteilungen der Verbraucherzentralen..die haben dort auch Anwälte hocken, die für billig Kohle sehr gute Auskünfte geben können.

Also würde ich da mal fragen, wenn du mir net glaubst...lach lach...ich kenn mich in Solchen Dingen recht gut aus..habe lange Zeit in rechtlichen Beratungen gearbeitet und so manche Klage für Klienten durchgeboxt....Apropos Sachbeschädigung mit Spucke...eine Mitarbeiterin aus der Beratungsstelle wurde mal von einem Grobian auf die Schuhe gespuckt...glücklicherweise vor Zeugen...sie hat wegen Beleidigung angezeigt und auch wegen der "Sachbeschädigung" der Schuhe gerichtlich Kohle bekommen...Was sagste nu?

Also: nicht vorschnell urteilen und anderen zu Unrecht vorwerfen, deren Auskünfte würden nicht stimmen...nur weil sie du andere Auskünfte hast...die ja ebenso falsch sein könnten..und in diesem Falle es auch sein dürften....die Bundesscheriffs können ja auch net alles wissen oder? Und die wiegeln bei Bagatellen bequemlichkeitshalber auch sehr oft ab...ich hab auch mal ne Arbeit in der Frauenforschung veröffentlicht über zwei-Klassenrecht...kann ja sein dass die dachten: das Püppi erzählt uns da einen, der sagen wir einfach: da ist nix zu machen...kommt leider sehr häufig auch bei der Polizei vor...daher mein Rat: nen Anwalt auf seiner Seite haben, Beweise selber sichern und nicht lockerlassen. Dann kriegt man auch sein Recht...bei mir war das jedenfalls bisher immer so...

Grundsätzlich sollte man aber präventiv arbeiten und zusehen, dass Spuckteufel und Kaugummiattentäter erst gar nicht zum Zug, bzw. spucken kommen und denen mal mit ordentlich Contra die Spucke wegbleibt.

Gruß
Tyra

Danke für deinen Rat. Denke so langsam auch, dass ich mit der Polizei nicht weiterkomme.
Blöde Frage: Wie fine ich den richtigen Anwalt? Besser Frau oder Mann? Einfach Gelbe Seiten aufschlagen und irgendeinen anrufen? Wie gesagt, ich kenne mich null aus, da ich sowas bisher noch nie in Anspruch nehmen musste.
 
Tyra meinte:
Die Bundespolizei hat nix mit Zivilrechtlichen Dingen zu tun und kennt sich da leider auch nicht aus...und wie bereits gesagt..die meisten Polizisten kennen auch das normale BGB oder StGB also die Gesetzbücher nicht...die richtigen Ansprechpartner sind da eher Anwälte...oder Rechtsabteilungen der Verbraucherzentralen..die haben dort auch Anwälte hocken, die für billig Kohle sehr gute Auskünfte geben können.

Also würde ich da mal fragen, wenn du mir net glaubst...lach lach...ich kenn mich in Solchen Dingen recht gut aus..habe lange Zeit in rechtlichen Beratungen gearbeitet und so manche Klage für Klienten durchgeboxt....Apropos Sachbeschädigung mit Spucke...eine Mitarbeiterin aus der Beratungsstelle wurde mal von einem Grobian auf die Schuhe gespuckt...glücklicherweise vor Zeugen...sie hat wegen Beleidigung angezeigt und auch wegen der "Sachbeschädigung" der Schuhe gerichtlich Kohle bekommen...Was sagste nu?

Also: nicht vorschnell urteilen und anderen zu Unrecht vorwerfen, deren Auskünfte würden nicht stimmen...nur weil sie du andere Auskünfte hast...die ja ebenso falsch sein könnten..und in diesem Falle es auch sein dürften....die Bundesscheriffs können ja auch net alles wissen oder? Und die wiegeln bei Bagatellen bequemlichkeitshalber auch sehr oft ab...ich hab auch mal ne Arbeit in der Frauenforschung veröffentlicht über zwei-Klassenrecht...kann ja sein dass die dachten: das Püppi erzählt uns da einen, der sagen wir einfach: da ist nix zu machen...kommt leider sehr häufig auch bei der Polizei vor...daher mein Rat: nen Anwalt auf seiner Seite haben, Beweise selber sichern und nicht lockerlassen. Dann kriegt man auch sein Recht...bei mir war das jedenfalls bisher immer so...

Grundsätzlich sollte man aber präventiv arbeiten und zusehen, dass Spuckteufel und Kaugummiattentäter erst gar nicht zum Zug, bzw. spucken kommen und denen mal mit ordentlich Contra die Spucke wegbleibt.

Gruß
Tyra

Kann man auch Geld einfordern über den Anwalt für Beleidigungen (also ohne Strafanzeige)? Wie geht der Anwalt in solchen Geschichten vor?
 
Hi,

es kommt immer drauf an ob auch Zeugen und Beweise da sind..wenn nicht werden die meisten (guten) Anwälte dir abraten da was zu unternehmen...Was ein Anwalt kann kannst du einen selber fragen....du kannst vom Amtsgericht einen Beratungsschein einholen und dir ein somit kostenloses (nur Gebühr von 10 EUR oder so) Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen...also: Gelbe SEiten gucken won Amtsgericht ist...hinlatschen oder -fahren...Beratungsschein (Perso mitnehmen) beantragen, ausstellen lassen...wieder Gelbe Seiten...ein wenig unter Anwälten rumtelefonieren und fragen wer für solche Delikte (Beleidigung, Mobbing) zuständig ist und einfach da hin und den mal ausfragen...

Ich hatte daher ja bereits dazu geraten auf Prävention zu machen...zusehen, wie du zukünfig solche Situationen vermeidest...dazu würde ich halt einen Psychologen oder Mobbingberatungsstelle ansteuern und auch in Sachen Kampfsport was anzuleiern etc...also: raus ausm virtuellen Netz...rein ins reale Leben und zu realen Aktionen.

Also hopp! 🙂
Gruß
Tyra
 
Danke für deinen Rat. 🙂

Bin gestern von einer von diesen Weibern geboxt worden - es geht jetzt echt zu weit. Leider hab ich keine blauen Flecken o.ä., sonst hätte ich ja ne Anzeige wegen KV machen können.
Weiß nicht, was ich tun soll, da alles von Tag zu Tag schlimmer wird. Anwalt wäre wirklich gut.
 
Tyra meinte:
Hi,

es kommt immer drauf an ob auch Zeugen und Beweise da sind..wenn nicht werden die meisten (guten) Anwälte dir abraten da was zu unternehmen...Was ein Anwalt kann kannst du einen selber fragen....du kannst vom Amtsgericht einen Beratungsschein einholen und dir ein somit kostenloses (nur Gebühr von 10 EUR oder so) Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen...also: Gelbe SEiten gucken won Amtsgericht ist...hinlatschen oder -fahren...Beratungsschein (Perso mitnehmen) beantragen, ausstellen lassen...wieder Gelbe Seiten...ein wenig unter Anwälten rumtelefonieren und fragen wer für solche Delikte (Beleidigung, Mobbing) zuständig ist und einfach da hin und den mal ausfragen...

Ich hatte daher ja bereits dazu geraten auf Prävention zu machen...zusehen, wie du zukünfig solche Situationen vermeidest...dazu würde ich halt einen Psychologen oder Mobbingberatungsstelle ansteuern und auch in Sachen Kampfsport was anzuleiern etc...also: raus ausm virtuellen Netz...rein ins reale Leben und zu realen Aktionen.

Also hopp! 🙂
Gruß
Tyra


Hole mir jetzt den beratungsschein. Bin nämlich Azubi und habe somit nicht viel Geld bzw. keins für den Anwalt.
Hab auch schon mit einer Anwältin telefoniert, sie sieht das alles ganz anders al die Polizei und nimmt die Beleidigungen /Bedrohungen nicht auf die leichte Schulter und sagt, dass man da auf jeden fall was machen kann und der Schlag von gestern kann auch richtig kosten. 🙂 Anwalt ist wohl echt sinnvoller als Polizei. Danke nochmal. Zeugen hatte ich eigentlih immer dabei, mein Freund oder Freundinnen von mir - leider waren meist keine neutralen Personen dabei, bis auf einmal die nachbarn meines Freundes. Hoffe meine Freundinnen werden daher auch als Zeugen akzeptiert. Aber die Freundinnen de ussenweiber werden natürlich zusammen halten und agen, dass sie nix gemacht haben. BRINGT SO EINE ANZEIGE / DER AUFWAND MIT DEM ANWALT ÜBERHAUPT WAS? Am Ende steht doch Aussag gegen Aussage.
 
Brauche keine Beratungsschein, hab 'ne Rechtsschutzvesicherung. Übernimmt die alle anfallenden Kosten oder wie läuft das?
 
Auch Freunde gelten als gute Zeugen...wenn die z.b. eidesstattlich versichern, dass sie die Wahrheit sagen..ist das ne Menge wert...Wichtig ist dass sie tatsächlich nur die Wahrheit sagen...Meineid und Lügen ist ja strafbar..aber die Wahrheit sagen bringt null Probleme...Und die Aussage des Nachbarn kann man auch vorab selber fertig machen...kleines Protokoll anfertigen zu einem Vorfall und schriftlich bestätigen lassen, dass der Nachbar das mitgekriegt hat. und fertig...vor Gericht kommt sowas gut...erspart teure Vorladungen und Zeit...Richter sehen das an sich i.d.R gerne wenn man gut vorarbeitet. Schriftliche Aussagen zählen einen Streifen mehr als mündliche Aussagen..es sei denn die werden vor Gericht eidesstattlich abverlangt...klar steht dann Aussage gegen Aussage...aber mit Zeugen und schriftlichen Zeugnissen (= schriftliche Aussagen die der Anwalt oder man selber erstellen kann und die von Zeugen unterschrieben werden können) für die eigene Aussage ist das doch kein Problem...
Rechtsschutzversicherung zahlt alles...die prüfen aber ob die Sache Erfolgsaussicht hat und man sollte die auch nicht zu oft in Anspruch nehmen...gerne schmeißen die einen raus...was sie zwar nicht dürfen...wenn man erfolglose Dinger durchziehen will, da die Kosten dann letztlich auf die Versicherung zurückfallen...Bei Klage wenn man gewinnt zahlt ja die Gegenseite alles...wenn man verliert muss man selber zahlen oder die Rechtsschutzversicherung. Man sollte hier abwägen wann man diese Versicherung in Anspruch nimmt und für was für Fälle... Meist stellt die Rechtsschutzversicherung auch einen Anwalt.

Viel Erfolg weiterhin!
Tyra
 
Zuletzt bearbeitet:
Tyra meinte:
Auch Freunde gelten als gute Zeugen...wenn die z.b. eidesstattlich versichern, dass sie die Wahrheit sagen..ist das ne Menge wert...Wichtig ist dass sie tatsächlich nur die Wahrheit sagen...Meineid und Lügen ist ja strafbar..aber die Wahrheit sagen bringt null Probleme...Und die Aussage des Nachbarn kann man auch vorab selber fertig machen...kleines Protokoll anfertigen zu einem Vorfall und schriftlich bestätigen lassen, dass der Nachbar das mitgekriegt hat. und fertig...vor Gericht kommt sowas gut...erspart teure Vorladungen und Zeit...Richter sehen das an sich i.d.R gerne wenn man gut vorarbeitet. Schriftliche Aussagen zählen einen Streifen mehr als mündliche Aussagen..es sei denn die werden vor Gericht eidesstattlich abverlangt...klar steht dann Aussage gegen Aussage...aber mit Zeugen und schriftlichen Zeugnissen (= schriftliche Aussagen die der Anwalt oder man selber erstellen kann und die von Zeugen unterschrieben werden können) für die eigene Aussage ist das doch kein Problem...
Rechtsschutzversicherung zahlt alles...die prüfen aber ob die Sache Erfolgsaussicht hat und man sollte die auch nicht zu oft in Anspruch nehmen...gerne schmeißen die einen raus...was sie zwar nicht dürfen...wenn man erfolglose Dinger durchziehen will, da die Kosten dann letztlich auf die Versicherung zurückfallen...Bei Klage wenn man gewinnt zahlt ja die Gegenseite alles...wenn man verliert muss man selber zahlen oder die Rechtsschutzversicherung. Man sollte hier abwägen wann man diese Versicherung in Anspruch nimmt und für was für Fälle... Meist stellt die Rechtsschutzversicherung auch einen Anwalt.

Viel Erfolg weiterhin!
Tyra

Super, danke für die vielen Infos. Wollte mir gerade den Beratungsschein beim Amtgericht holen, aber den bekomme ich nur, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe - aber die habe ich, wie ich eben gesehen habe. Werde gleich morgen Früh beim Anwalt anrufen und einen Termin vereinbaren.

Wichtig ist mir, dass ich auf keinen Kosten sitzen bleibe - wie gesagt: Bin Azubi und kann mir das nicht leisten. 🙁

Und du meinst wirklich, dass ich Erfolg haben werde (wegen der Sache mit dem Auto, was die Polizei nicht interessiert hat; der Aktion mit der Zigarette und das mit dem Schlagen gestern Abend)?
 

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