T
Tyra
Gast
Die Bundespolizei hat nix mit Zivilrechtlichen Dingen zu tun und kennt sich da leider auch nicht aus...und wie bereits gesagt..die meisten Polizisten kennen auch das normale BGB oder StGB also die Gesetzbücher nicht...die richtigen Ansprechpartner sind da eher Anwälte...oder Rechtsabteilungen der Verbraucherzentralen..die haben dort auch Anwälte hocken, die für billig Kohle sehr gute Auskünfte geben können.
Also würde ich da mal fragen, wenn du mir net glaubst...lach lach...ich kenn mich in Solchen Dingen recht gut aus..habe lange Zeit in rechtlichen Beratungen gearbeitet und so manche Klage für Klienten durchgeboxt....Apropos Sachbeschädigung mit Spucke...eine Mitarbeiterin aus der Beratungsstelle wurde mal von einem Grobian auf die Schuhe gespuckt...glücklicherweise vor Zeugen...sie hat wegen Beleidigung angezeigt und auch wegen der "Sachbeschädigung" der Schuhe gerichtlich Kohle bekommen...Was sagste nu?
Also: nicht vorschnell urteilen und anderen zu Unrecht vorwerfen, deren Auskünfte würden nicht stimmen...nur weil sie du andere Auskünfte hast...die ja ebenso falsch sein könnten..und in diesem Falle es auch sein dürften....die Bundesscheriffs können ja auch net alles wissen oder? Und die wiegeln bei Bagatellen bequemlichkeitshalber auch sehr oft ab...ich hab auch mal ne Arbeit in der Frauenforschung veröffentlicht über zwei-Klassenrecht...kann ja sein dass die dachten: das Püppi erzählt uns da einen, der sagen wir einfach: da ist nix zu machen...kommt leider sehr häufig auch bei der Polizei vor...daher mein Rat: nen Anwalt auf seiner Seite haben, Beweise selber sichern und nicht lockerlassen. Dann kriegt man auch sein Recht...bei mir war das jedenfalls bisher immer so...
Grundsätzlich sollte man aber präventiv arbeiten und zusehen, dass Spuckteufel und Kaugummiattentäter erst gar nicht zum Zug, bzw. spucken kommen und denen mal mit ordentlich Contra die Spucke wegbleibt.
Gruß
Tyra
Also würde ich da mal fragen, wenn du mir net glaubst...lach lach...ich kenn mich in Solchen Dingen recht gut aus..habe lange Zeit in rechtlichen Beratungen gearbeitet und so manche Klage für Klienten durchgeboxt....Apropos Sachbeschädigung mit Spucke...eine Mitarbeiterin aus der Beratungsstelle wurde mal von einem Grobian auf die Schuhe gespuckt...glücklicherweise vor Zeugen...sie hat wegen Beleidigung angezeigt und auch wegen der "Sachbeschädigung" der Schuhe gerichtlich Kohle bekommen...Was sagste nu?
Also: nicht vorschnell urteilen und anderen zu Unrecht vorwerfen, deren Auskünfte würden nicht stimmen...nur weil sie du andere Auskünfte hast...die ja ebenso falsch sein könnten..und in diesem Falle es auch sein dürften....die Bundesscheriffs können ja auch net alles wissen oder? Und die wiegeln bei Bagatellen bequemlichkeitshalber auch sehr oft ab...ich hab auch mal ne Arbeit in der Frauenforschung veröffentlicht über zwei-Klassenrecht...kann ja sein dass die dachten: das Püppi erzählt uns da einen, der sagen wir einfach: da ist nix zu machen...kommt leider sehr häufig auch bei der Polizei vor...daher mein Rat: nen Anwalt auf seiner Seite haben, Beweise selber sichern und nicht lockerlassen. Dann kriegt man auch sein Recht...bei mir war das jedenfalls bisher immer so...
Grundsätzlich sollte man aber präventiv arbeiten und zusehen, dass Spuckteufel und Kaugummiattentäter erst gar nicht zum Zug, bzw. spucken kommen und denen mal mit ordentlich Contra die Spucke wegbleibt.
Gruß
Tyra
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