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was tun wenn die Pflegemutter nicht mitspielt?

Vermisst

Aktives Mitglied
Hier ist die TE nochmal persönlich.
Die Ansicht hat das OLG in der mündlichen Verhandlung ausgesprochen.
Jeden Tag warte ich auf das Urteil und hoffe das das OLG wegen der Pflegemutter und ihrer Weigerungshaltung
nicht doch nachgibt. Habe mal im Internet gelesen, das wenn Pflegepersonen keine Rückführung wollen es auch keine gibt, was mich auch besorgt.
Würde sie denn trotz OLG Beschluss eine Verbleibensanordnung erwirken können?
Denn sie hatte gegenüber den Gutachter betont, sich einen Anwalt nehmen zu wollen.
Hallo TE,
dann gehe ich mal davon aus, dass bei dir ein Gutachten erstellt wurde, wenn du von einem Gutachter schreibst, der in der Pflegefam. war...
Was sagt denn das Gutachten aus?
Richter orientieren sich ja gerne an so einem GA, ansonsten hätten sie keines in Auftrag geben brauchen, wenn sie vorher die Antwort schon gekannt hätten....
Bisher war meine Erfahrung so, wenn der Richter schon in eine Richtung tendierte, dann mussten sich alle nach ihm richten.
Da bringt wohl auch nicht viel, wenn die PM einen Antrag auf Verbleib stellt...
Bei uns stellte die PM auch nen Verbleib und teilte mit, wie gut es doch meinem Kind dort ginge etc...pp....und trotzdem war klar, er würde dort nicht bleiben...
Aber zu der Zeit wurde entschieden ob er in der PM bleibt oder in ein Heim geht...
Da mein damaliges GA über mich schrieb, eine ergänzende Fremdbetreuung wäre sinnvoll, war klar, der Richter orientiert sich daran und gibt den Buben in heilpädagogische Hände...
Ob das alles so sinnvoll war, da lässt sich heute darüber streiten...
Klar macht es das ganze schwieriger, wenn die Pflegemutter nicht mit spielt....
Denke aber, sie bekommt vom Richter Ärger, wenn die Rückführung nicht läuft...
Wichtig ist, dass du etwas schriftliches hast...
Denn dann könntest theoretisch sofort das Kind rausholen...
Wer hat denn das ABR?
Das ist ein Teil d. Sorgerechts, was bestimmt wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat...
Liegt das beim JA oder hast du das jetzt schon/noch?
Denn im Beschluß müsste dann auch die Rückübertragung aller Teile d. SR stehen...
 
G

Gast

Gast
Hier ist die TE nochmal persönlich.
Die Ansicht hat das OLG in der mündlichen Verhandlung ausgesprochen.
Jeden Tag warte ich auf das Urteil und hoffe das das OLG wegen der Pflegemutter und ihrer Weigerungshaltung
nicht doch nachgibt. Habe mal im Internet gelesen, das wenn Pflegepersonen keine Rückführung wollen es auch keine gibt, was mich auch besorgt.
Würde sie denn trotz OLG Beschluss eine Verbleibensanordnung erwirken können?
Denn sie hatte gegenüber den Gutachter betont, sich einen Anwalt nehmen zu wollen.
Wenn das Gericht eine Rückführung anordnet und dann auch noch aus dem Grund, das der Kindesentzug damals nicht gerechtfertigt war, dann kann doch eine Pflegeperson nicht einfach so eine Verbleibungsanordnung erwirken oder?

Das ist für mich absoluter Kinderklau und aus meiner Sicht auch "kriminell".

Was hier mit Menschen gemacht wird, ist unglaublich und macht mich echt traurig.

Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass Du Dein Kind bald wieder bei Dir hast.
 
G

Gast

Gast
Bei mir steht nichts von Fremdunterbringung sinnvoll oder notwendig!
Und auch wenn der Gutachter sich für den Verbleib vorerst bei der PM ausgesprochen hatte,
weil ich die Trennungsbelastung und die daraus entstandene ,,besondere Beziehung" nicht leisten könne,
hat sich das OLG nicht sehr viel davon angenommen.
Meine Erziehungsfähigkeit wurde zwar bejaht, aber nicht besondere Erziehung die nur Pflegeeltern leisten können.
Ich denke mal das ich noch einen Kinderphsychologen zur Seite bestellt bekomme, der uns vor,während und nach der Rückführung begleiten wird und das dies dann die besondere Unterstützung für uns ist.
 
M

Maxi49

Gast
Bei mir steht nichts von Fremdunterbringung sinnvoll oder notwendig!
Und auch wenn der Gutachter sich für den Verbleib vorerst bei der PM ausgesprochen hatte,
weil ich die Trennungsbelastung und die daraus entstandene ,,besondere Beziehung" nicht leisten könne,
hat sich das OLG nicht sehr viel davon angenommen.
Meine Erziehungsfähigkeit wurde zwar bejaht, aber nicht besondere Erziehung die nur Pflegeeltern leisten können.
Ich denke mal das ich noch einen Kinderphsychologen zur Seite bestellt bekomme, der uns vor,während und nach der Rückführung begleiten wird und das dies dann die besondere Unterstützung für uns ist.
Inwiefern können Pflegeeltern denn besondere Erziehung leisten? Sind das Übermenschen? Die haben vielleicht mehr Geld in der Tasche und mal hier mal da ein Tagesseminar absolviert. Ansonsten haben die auch ihren eigenen Erziehungsstil, den der Eine für gut und der Andere für weniger gut hält.

Mir fällt gerade der letzte aktuelle Fall ein, wo eine Pflegemutter zu lebenslänglich verurteilt wurde, weil sie das ihr anvertraute Pflegekind ertränkt hat und dieses vorher schon von den Pflegeeltern schwerst misshandelt wurde.

In diesem Sinne
Maxi
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Bei mir steht nichts von Fremdunterbringung sinnvoll oder notwendig!
Und auch wenn der Gutachter sich für den Verbleib vorerst bei der PM ausgesprochen hatte,
weil ich die Trennungsbelastung und die daraus entstandene ,,besondere Beziehung" nicht leisten könne,
hat sich das OLG nicht sehr viel davon angenommen.
Meine Erziehungsfähigkeit wurde zwar bejaht, aber nicht besondere Erziehung die nur Pflegeeltern leisten können.
Ich denke mal das ich noch einen Kinderphsychologen zur Seite bestellt bekomme, der uns vor,während und nach der Rückführung begleiten wird und das dies dann die besondere Unterstützung für uns ist.
Jetzt wird es ja interessant.
Das habe ich ja noch nie gehört.
Ist denn nicht erst durch die Wegnahme diese besondere Situation entstanden?
Welche Trennungsbelastung meint der GA denn?
Du und das Kind oder dein ehemal. Partner und du?
Sorry, ich kenne deine Fam.Verhältnisse ja nicht.
Wie Maxi schon schrieb, eine besondere Hilfe sind Pflegeeltern nicht wirklich.
Sie mögen ja wie in deinem Fall alles noch verschlimmern.
Klar, wenn man ansieht, dass das Kind schon 4 Jahre weg ist dann ist das schon eine
besondere Situation.
Nur wie gesagt, wenn es zu Unrecht war, muss das rückgängig gemacht werden.
Oder du überlässt der PM das Feld, da du denkst, dass es dem Kind besser tut,
wenn es dort verbleibt. Was ich aber nicht denke, denn du kämpfst ja um dein Kind!
 

Never

Aktives Mitglied
Manche Pflegeeltern sind einfach unglaublich.
Mein Sohn hatte einen Freund, der bei Pflegeeltern aufwuchs.
Und mir wurde schlecht als ich mitbekam, was die alles tun, um das Kind von den leiblichen Eltern fern zu halten. Dem Jungen ging es auch immer schlechter, bis nach 4 Jahren das Jugendamt endlich entschied, dass diese Pflegeeltern dem Kind nicht gut tun. Bis dahin war der Junge aber so verkorkst und neben der Spur, dass er in ein Kinderheim kam, wo es ihm noch schlechter erging, wie wir durch Zufall ein Jahr später erfahren hatten. In der ganzen Zeit haben diese "super" Pflegeeltern alles getan, um das Kind seinen Eltern total zu entfremden und diese Eltern bei jeder sich bietenden Gelegenheit schlecht zu machen.
Es hat richtig wehgetan, das miterleben zu müssen. Der Junge ist heute noch nicht bei seinen Eltern und wird Jahre brauchen sich davon zu erholen.
Jugendämter schauen vor allem auf die Finanzen und ob das ein verheiratetes Paar ist, die sich als Pflegeeltern bewerben. Sie machen irgendwie Dienst nach Vorschrift und sind nicht in der Lage nach gesundem Menschenverstand zu handeln.

Dir wünsche ich, dass das besser läuft.
 

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