D
desira drake
Gast
hallo,
die behörde muss nicht die mietschulden übernehmen, sie kann auf
DARLEHENSBASIS
um eine obdachlosigkeit zu vermeiden, die im normalfall aber auch nicht eintritt, da derjenige in ein obdachlosengebiet/wohnung der jeweiligen gemeinde "zwangsgesräumt" wird.
dein kumpel hat ja noch keinen räumungstermin, sondern "nur" eine fristlose kündigung wegen mitschulden, er sollte schleunigst den weg gehen den GAST 4711 bereits beschrieben hat!
begleite deinen kumpel - aber halt ihm nicht das händchen, er muss eigenverantwortung übernehmen, ansonsten endet das alles hier in einer katastrophe!
darkangel
die behörde muss nicht die mietschulden übernehmen, sie kann auf
DARLEHENSBASIS
um eine obdachlosigkeit zu vermeiden, die im normalfall aber auch nicht eintritt, da derjenige in ein obdachlosengebiet/wohnung der jeweiligen gemeinde "zwangsgesräumt" wird.
dein kumpel hat ja noch keinen räumungstermin, sondern "nur" eine fristlose kündigung wegen mitschulden, er sollte schleunigst den weg gehen den GAST 4711 bereits beschrieben hat!
begleite deinen kumpel - aber halt ihm nicht das händchen, er muss eigenverantwortung übernehmen, ansonsten endet das alles hier in einer katastrophe!
darkangel