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Was soll man da machen?

> Da liegst du aber ganz falsch. Wenn mein 14- Jähriges Kind nachts um
> zwei Uhr von der Polizei aufgegriffen wird kann es Probleme geben.

Der Punkt ist, wenn keine Straftat vorliegt gibt es keinen Zugriff. Damit auch keine
zwangsweise Personalienfeststellung. Leugnen bringt nichts, weil das lernt man
eh bei der Aufnahmsprüfung in die jeweilige Punkergang.

Wenn das Kind sich freiwillig - oder in Unkenntnis seiner Rechte - im Streifenwagen
nach Hause bringen lässt und um 3:00 wieder aufbrechen will, hast Du kein legales
Mittel dagegen. Auch wenn Du die Schlüssel versteckst, ist das strafbar.

Ist starker Tobak, spiegelt aber nur die Realität. Mit 14 ist man ein fertiger Mensch und
nicht mehr erziehbar. Außerdem, wie sollte die letzte Konsequenz denn aussehen?
Vier Jahre lang sedieren und ins Gitterbett sperren, damit die elterlichen Wunsch-
Vorstellungen gewahrt bleiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Ausführungen sprechen der Rechtsordnung und der Lebenspraxis Hohn!

Es ist wohl ehern eine Straftat, wenn als Eltern seine minderjährigen Kinder ohne Begleitung nachts rumstromern läst und nicht für einen regelmäßigen Schlaf-Wach-Ryhtmus und eine verantwortungsvollen und gesundheitsbewußtes Verhalten sorgt!

Hausarrest, Taschengeld-, Handy- und PC-Entzug sind wichtige Erziehungsmaßnahmen, um Kindern und Jugendlichen den Ernst des Leben und die gesunde, lebensdienliche Härte des ganz normalen Lebens zu vermitteln!

> Da liegst du aber ganz falsch. Wenn mein 14- Jähriges Kind nachts um
> zwei Uhr von der Polizei aufgegriffen wird kann es Probleme geben.

Der Punkt ist, wenn keine Straftat vorliegt gibt es keinen Zugriff. Damit auch keine
zwangsweise Personalienfeststellung. Leugnen bringt nichts, weil das lernt man
eh bei der Aufnahmsprüfung in die jeweilige Punkergang.

Wenn das Kind sich freiwillig - oder in Unkenntnis seiner Rechte - im Streifenwagen
nach Hause bringen lässt und um 3:00 wieder aufbrechen will, hast Du kein legales
Mittel dagegen. Auch wenn Du die Schlüssel versteckst, ist das strafbar.

Ist starker Tobak, spiegelt aber nur die Realität. Mit 14 ist man ein fertiger Mensch und
nicht mehr erziehbar. Außerdem, wie sollte die letzte Konsequenz denn aussehen?
Vier Jahre lang sedieren und ins Gitterbett sperren, damit die elterlichen Wunsch-
Vorstellungen gewahrt bleiben?
 
... und dann kommen solche Menschen später zum Studium in eine andere Stadt und haben nie gelernt, sich in der wirklichen Welt (nicht die der Eltern) zurecht zu finden. Das sind oft die Menschen, für die dann erst die richtigen Problem losgehen. Weil sie nicht gewohnt sind in Freiheit zu leben.
 
AW: Deine Ausführungen sprechen der Rechtsordnung und der Lebenspraxis Hohn!

Es ist wohl ehern eine Straftat, wenn als Eltern seine minderjährigen Kinder ohne Begleitung nachts rumstromern läst und nicht für einen regelmäßigen Schlaf-Wach-Ryhtmus und eine verantwortungsvollen und gesundheitsbewußtes Verhalten sorgt!

Hausarrest, Taschengeld-, Handy- und PC-Entzug sind wichtige Erziehungsmaßnahmen, um Kindern und Jugendlichen den Ernst des Leben und die gesunde, lebensdienliche Härte des ganz normalen Lebens zu vermitteln!


jo..so werden Jugendliche selbständig 🙁. Wo hast Du das mit der Straftat her? Es gibt ein Jugendschutzgesetz, in dem geregelt ist, was Kinder bzw. Jugendliche dürfen.

Die TE ist 17. Sie darf ohne Erlaubnis der Eltern bis 24 Uhr in die Diskothek oder auf Veranstaltungen.
 
> Deine Ausführungen sprechen der Rechtsordnung und der Lebenspraxis Hohn!

Welcher Lebenspraxis? Früher war man mit 14 Offiziersanwärter. Ich glaub kaum dass der
16jährige Sous-lieutenant Bonaparte sein Regiment im Stich ließ, um im Kinderzimmer den
Hausarrest anzutreten.
 
Mit Erlaubnis der Staates und der Eltern bis 24 Uhr!

jo..so werden Jugendliche selbständig 🙁. Wo hast Du das mit der Straftat her? Es gibt ein Jugendschutzgesetz, in dem geregelt ist, was Kinder bzw. Jugendliche dürfen.

Die TE ist 17. Sie darf ohne Erlaubnis der Eltern bis 24 Uhr in die Diskothek oder auf Veranstaltungen.

Das eine ist das Erlaubnis des Staates,
welches aber immer auch die Erlaubnis der Eltern zur Voraussetzung hat
und das andere die Erlaubnis der Eltern,
welche immer die Erlaubnis des Staates zur Voraussetzung hat!

Kannst mir glauben, oder einen Jugendrichter fragen!

 
AW: Mit Erlaubnis der Staates und der Eltern bis 24 Uhr!


Das eine ist das Erlaubnis des Staates,
welches aber immer auch die Erlaubnis der Eltern zur Voraussetzung hat
und das andere die Erlaubnis der Eltern,
welche immer die Erlaubnis des Staates zur Voraussetzung hat!

Kannst mir glauben, oder einen Jugendrichter fragen!



aber niemand fragt, ob eine Erlaubnis der Eltern vorliegt. 14 und 15 jährige dürfen auch schon einiges.

Was später Zuhause passiert, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber straftätig werden Eltern nicht, die 16 oder 17 jährige zu Veranstaltungen lassen.. so wie das bei Dir klingt..
 
> Da liegst du aber ganz falsch. Wenn mein 14- Jähriges Kind nachts um
> zwei Uhr von der Polizei aufgegriffen wird kann es Probleme geben.

Der Punkt ist, wenn keine Straftat vorliegt gibt es keinen Zugriff. Damit auch keine
zwangsweise Personalienfeststellung. Leugnen bringt nichts, weil das lernt man
eh bei der Aufnahmsprüfung in die jeweilige Punkergang.

Wenn das Kind sich freiwillig - oder in Unkenntnis seiner Rechte - im Streifenwagen
nach Hause bringen lässt und um 3:00 wieder aufbrechen will, hast Du kein legales
Mittel dagegen. Auch wenn Du die Schlüssel versteckst, ist das strafbar.

Ist starker Tobak, spiegelt aber nur die Realität. Mit 14 ist man ein fertiger Mensch und
nicht mehr erziehbar. Außerdem, wie sollte die letzte Konsequenz denn aussehen?
Vier Jahre lang sedieren und ins Gitterbett sperren, damit die elterlichen Wunsch-
Vorstellungen gewahrt bleiben?

Na dann wünsche ich dir schon mal viel Spaß ( wenn du eigene Kinder hast) mit dem JA welches dir wenn du ganz großes Pech hast in solch einem Fall auf das Dach steigt stell schon mal Kaffee und Kuchen bereit.

Und die Polizisten steigen von ganz alleine aus wenn sie so einen Bubi des Nachts alleine auf der Straße vorfinden da brauchen die nicht erst einen Strafbewehrten Grund, wo lebst du denn? Und dann bekommst du als Elternteil noch eine Gratis Predigt verpasst, das dir die Ohrmuscheln glühen.
 
> Deine Ausführungen sprechen der Rechtsordnung und der Lebenspraxis Hohn!

Welcher Lebenspraxis? Früher war man mit 14 Offiziersanwärter. Ich glaub kaum dass der
16jährige Sous-lieutenant Bonaparte sein Regiment im Stich ließ, um im Kinderzimmer den
Hausarrest anzutreten.

Wir leben aber nicht mehr zu Zeiten Napoleons ich glaube kaum das du in diese Zeiten zurück möchtest.
 

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