bertil
Aktives Mitglied
> Da liegst du aber ganz falsch. Wenn mein 14- Jähriges Kind nachts um
> zwei Uhr von der Polizei aufgegriffen wird kann es Probleme geben.
Der Punkt ist, wenn keine Straftat vorliegt gibt es keinen Zugriff. Damit auch keine
zwangsweise Personalienfeststellung. Leugnen bringt nichts, weil das lernt man
eh bei der Aufnahmsprüfung in die jeweilige Punkergang.
Wenn das Kind sich freiwillig - oder in Unkenntnis seiner Rechte - im Streifenwagen
nach Hause bringen lässt und um 3:00 wieder aufbrechen will, hast Du kein legales
Mittel dagegen. Auch wenn Du die Schlüssel versteckst, ist das strafbar.
Ist starker Tobak, spiegelt aber nur die Realität. Mit 14 ist man ein fertiger Mensch und
nicht mehr erziehbar. Außerdem, wie sollte die letzte Konsequenz denn aussehen?
Vier Jahre lang sedieren und ins Gitterbett sperren, damit die elterlichen Wunsch-
Vorstellungen gewahrt bleiben?
> zwei Uhr von der Polizei aufgegriffen wird kann es Probleme geben.
Der Punkt ist, wenn keine Straftat vorliegt gibt es keinen Zugriff. Damit auch keine
zwangsweise Personalienfeststellung. Leugnen bringt nichts, weil das lernt man
eh bei der Aufnahmsprüfung in die jeweilige Punkergang.
Wenn das Kind sich freiwillig - oder in Unkenntnis seiner Rechte - im Streifenwagen
nach Hause bringen lässt und um 3:00 wieder aufbrechen will, hast Du kein legales
Mittel dagegen. Auch wenn Du die Schlüssel versteckst, ist das strafbar.
Ist starker Tobak, spiegelt aber nur die Realität. Mit 14 ist man ein fertiger Mensch und
nicht mehr erziehbar. Außerdem, wie sollte die letzte Konsequenz denn aussehen?
Vier Jahre lang sedieren und ins Gitterbett sperren, damit die elterlichen Wunsch-
Vorstellungen gewahrt bleiben?
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