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Was soll ich noch tun…

@Pelsuma, wie schaut es damit aus?:
Du kannst aber auch schon mal selbst beim Familiengericht anrufen und dich erkundigen, wie du den Umgang in den Weihnachtsferien durchsetzen kannst, wenn deine Ex sich weiter querstellt. Vielleicht geht das auch ohne Anwalt?

Hast du deiner Ex geschrieben? Was hat sie geantwortet? Für wann ist das Treffen am nächsten Wochenende vereinbart?
Deine Ex hatte dich doch letztes Wochenende auf das nächste (also kommendes) Wochenende vertröstet. Was konkret ist da geplant?

Du wirst dich doch wohl nicht noch mal noch länger hinhalten lassen, oder???
 
A

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Re: Was soll ich noch tun…
Nein, auf keinen Fall. Wenn Sie mich dieses Wochenende vor Weihnachten wieder vertröstet, flip ich glaub ich aus. Ich muss auf den Anwalt warten, das der auch mal irgendwas angeht. Sollte Sie mir absagen (ich hab Ihr geschrieben, so wie vereinbart), sprich keine Fragen. Nur die Aussage, das ich mich freue meinen Sohn am Samstag sehen zu können.
 
Du kannst dich immer nur von einem Anwalt oder einer Kanzlei vertreten lassen. Wenn du wechseln willst, bitte den jetzigen Anwalt um die Rechnung und teile ihm mit, das sein Mandat beendet ist. Wenn er nur eine Beratung durchgeführt hat, geht das schnell.

Der Wegzug der Mutter mit dem Kind ist keine Straftat. Lass dich nicht auf solche unnützen Wege ein. Du hast ja gewusst wo Mutter und Kind sind, und die Mutter hat ja auch nicht zu dir gesagt dass Besuche verboten sind, oder? Dieses Besuchs- und Kontaktverbot hast du dir selbst auferlegt.

Dieses Nichstun über Monate wird von den Zivilgerichten als stillschweigende Zustimmung gewertet. Denn du wusstest ja, das die Aufenthaltsbestimmumg von beiden Elternteilen ausgeübt wird. Wenn sie abhaut mot Kind, kannst du dein Recht beim Familiengericht durchsetzen. (Ohne zu wissen was die am Ende entscheiden).

Im Ergebnis ist dieses Abhauen mit Kind nicht nur keine Straftat, sondern dem Grunde nach noch nicht einmal rechtswidrig. "Legal" wird es durch deine Untätigkeit.

Setze alles daran, das du deinen Sohn nächstes Wochenende siehst. Danach wird Vieles klarer sein.
 
Ich habe die Situation geschildert, dann wurde ich gefragt, was ich tun möchte. Anzeige erstatten. Darauf hin wurde ich erneut gefragt: Anzeige wegen was genau? Heimlicher Auszug. Daraufhin sagte man mir, Sie könne doch umziehen bzw. ausziehen, wenn Sie möchte. Das steht doch jedem frei. Ich sollte da doch besser einen Anwalt hinzuziehen.
 

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