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Was soll ich noch machen?

Donald2018

Mitglied
Guten Tag Community
Ich weiß nicht weiter was ich jetzt machen soll oder kann.
Zum Sachverhalt
Ich habe gegen einer Frau einen Titel in der Hand.
Habe den Gerichtsvollzieher bereits los geschickt, ohne Erfolg.
Die Frau zahlt ihre Schulden nicht und Unterschreibt die EV nicht.
Der Gerichtsvollzieher hat gemeint das ich einen Haftbefehl beim Amtsgericht beantragen kann , das habe ich auch gemacht.
Das ganze ist seit Juni 2016 erledigt.
Es passiert einfach nichts mehr.
Ich weiß das der Haftbefehl 2 Jahre gültig ist.
Aber den Gerichtsvollzieher angerufen, der teilte mir mit das die Zuständigkeit nicht mehr bei ihm liegt da die Frau umgezogen ist.
Habe beim Amtsgericht angerufen und die teilten mir mit welcher Gerichtsvollzieher wieder zuständig ist.
So weit so Gut ich habe dann den neuen Gerichtsvollzieher angerufen aber bis jetzt ohne Erfolg.
Ich habe den Gerichtsvollzieher auf den Anrufbeantworter gesprochen, aber ruf auch nicht zurück.
Mir ist es klar das er sicher mehr zu tun hat und das ich sicher nicht die winzigste Person bin die was will von ihn.
Aber wie gesagt das dauert seit 2016 schon.
Wie lange dauert es bis sie abgeholt wird?
Der Haftbefehl lauft ja in Juni ab.
Beim Amtsgericht habe ich gestern angerufen und die hat nur gesagt was ich mit den alten Aktenzeichen will.
Ich habe es der guten Dame erklärt und sie sagte nur das ich mich den Gerichtsvollzieher in Kontakt treten soll , den ich leider nie erreiche.
Was kann ich machen das da mal was passiert ?
 
A

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Re: Was soll ich noch machen?
Ich versuche seit Monaten den Gerichtsvollzieher zu erreichen, habe ihn aber noch nie erreicht.
Habe vorhin erfahren das die gute Frau wieder umgezogen ist , und es ist dann ja wieder ein anderer Gerichtsvollzieher zuständig.
Das dauert ja auch wieder Monate bis sie den Akt an den neuen Gerichtsvollzieher abgegeben haben.
Ich weiß nicht wer jetzt zuständig ist.
Es gab mal eine Seite in IT wo man es nachlesen konnte wer da zuständig ist , aber diese Seite finde ich nicht mehr.
Beim Amtsgericht wieder nachfragen, naja das will ich auch nicht das ich denen auf die Nerven gehe.
Wer muss den eigentlich die Kosten für die Unterbringung zahlen?
Habe ich da dann noch mehr kosten zu tragen oder muss das die gute Frau zahlen ?
 
Ich versuche seit Monaten den Gerichtsvollzieher zu erreichen, habe ihn aber noch nie erreicht.
Habe vorhin erfahren das die gute Frau wieder umgezogen ist , und es ist dann ja wieder ein anderer Gerichtsvollzieher zuständig.
Das dauert ja auch wieder Monate bis sie den Akt an den neuen Gerichtsvollzieher abgegeben haben.
Ich weiß nicht wer jetzt zuständig ist.
Es gab mal eine Seite in IT wo man es nachlesen konnte wer da zuständig ist , aber diese Seite finde ich nicht mehr.
Beim Amtsgericht wieder nachfragen, naja das will ich auch nicht das ich denen auf die Nerven gehe.
Wer muss den eigentlich die Kosten für die Unterbringung zahlen?
Habe ich da dann noch mehr kosten zu tragen oder muss das die gute Frau zahlen ?

Meine ganz ehrliche Meinung. Wahrscheinlich wirst du von der Frau nie Geld sehen. Und wenn du niemanden auf die nerven gehen willst erst Recht nicht. Habe gelernt das nur die Menschen bekommen was sie wollen die immer wieder und immer wieder in der Türe stehen und einem auf dem Keks gehen. Ich bin auch nicht so. Musste dafür aber auch schon einige male auf mein Recht verzichten.
Tut mir Leid kann dir echt nur ans Herz legen immer wieder rum zu nerven,denn was nervt will man loswerden!

Ansonsten glaube ich wird das ewig dauern und du wirsr wahrscheinlich nie was sehen von dem Geld.
 
Danke für die Antwort, aber ich denke mir immer die Frau die beim Amtsgericht arbeitet kann ja auch nichts dafür.
Mir geht es nur , das der Haftbefehl der veranlasst wurde auch verstreckt wird.
Das ich kein Geld sehe ist mir klar geworden das habe ich bereits abgeschrieben.
 
Warum verkaufst du die Forderung nicht an ein Inkassobüro?

Die werden sehr viel schneller arbeiten und du hast den Vorteil, dass du wenigstens etwas wieder bekommst, aber achte dann darauf, dass dieses Geschäft nicht wieder Rückgängig gemacht werden kann.
 
Danke für die Antwort, aber ich denke mir immer die Frau die beim Amtsgericht arbeitet kann ja auch nichts dafür.
Mir geht es nur , das der Haftbefehl der veranlasst wurde auch verstreckt wird.
Das ich kein Geld sehe ist mir klar geworden das habe ich bereits abgeschrieben.

Da hast Du völlig recht. Der veranlasste Haftbefehlt sollte auch vollstreckt werden. Ordnung muss sein.

Aber bei allem Übermut sollte man nicht außer Acht lassen, dass der Gläubiger diese Kosten bezahlt und die damit zu den vollstreckbaren Schulden hinzuaddiert werden. Siehe hierzu § 4 gvkost. So ein paar Tage in der Villa sorgenfrei, die kosten schon einiges.

Hauptsache vollstreckt, bis die EV abgegeben ist und man feststellt, dass doch nichts zu holen ist.

Um welchen Betrag, den die Dame schuldet, geht es denn überhaupt?

Und wenn Du das Geld abgeschrieben hast, warum willst Du schlechtem Geld noch gutes Geld nachwerfen?

Frag doch mal bei Moskau-Inkasso nach.
 
Hallo das Inkasso hatte es bereits am Anfang gehabt.
Die habe auch nichts erreicht.

Gehabt in deinem Auftrag ist etwas anderes als wenn Sie für sich selbst tätig werden. Wenn du denen die Forderung verkaufst, hast du damit gar nichts mehr am Hut und hast den Betrag X sicher und die müssen sich dann damit herumärgern und so leicht lassen die sich nicht ärgern, wenn es um deren Geld geht.
 

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