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Was soll ich noch machen?

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Re: Was soll ich noch machen?
Hallo an Euch alle

Habe am Freitag erfahren das sie psychisch Krank ist.
Kann es sein das da nichts mehr unternommen wird?
Angeblich hat sie paranoide schizophrenie und depresionnen .

Was für welche Möglichkeiten habe ich da noch?
Wenn sie wirklich so krank ist kommt sie ja auch nichts in Gefängnis oder ?
Ich weiß auch nicht ob sie so eine Strafe auch in der Psychiatrie absitzen kann.
 
Es kommt darauf an, ob eine gesetzliche Betreuung besteht und bei den von dir beschriebenen häufigen Wohnwechsel dürfte es unwahrscheinlich sein, dass Sie einen solchen Betreuer hat und wenn würde selbiger sowieso aufgrund deiner Forderung eine Privatinsolvenz anmelden müssen.

Und ansonsten sind Erkrankungen per Se noch keinen Grund zur Haftverschonung, diese muss immer gesondert überprüft werden durch eine Begutachtung.
 
Betreuer hat sie keinen das weiß ich aus einer sicheren Quelle.
Privatinsolvenz hat sie auch nicht , bin angeblich nur der einzigster der gegen ihr einen Titel in der Hand hat.( Aussage von Gericht )
Sie soll seit 2012 in Psychologischer Betreuung sein.
Da werde ich wohl schlechte Karten haben oder?
Ich vermute das sie es dann in der Psychiatrie das absitzen muss wenn überhaupt.
Hat jemand sowas schon mal was gehört oder gelesen was darüber?
 
Ich fürchte, das mit dem Haftbefehl verstehst Du falsch. Dies ist eine Erzwingungshaft zur Abgabe der EV.

Und dies bezahlst Du.

Beantrage einfach ein Insolvenzverfahren gegen sie. Das kannst du als Gläubiger. Entweder gibt es etwas zu holen oder nicht. Der bestellte Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter prüft was für die Masse vorhanden ist. Vielleicht hast Du dann ja Glück und bekommst was zurück. Oder auch nicht und die Dame ist nach dem Ablauf des Verfahrens schuldenfrei und Du hast trotzdem nichts.

Was nutzt dir der Titel ohne Mittel?
 
Ja ich weiß
Aber wie sieht es aus wenn sie nicht Unterschreibt?
Wo kommt sie dann hin?

Erst einmal in Haft, so wie jeder andere auch. Sie muss dann eine Haftprüfung beantragen.

D.h. solange kein Gutachten über die Haftunfähigkeit vorliegt ist sie auch fähig in den Knast zu wandern. Und damit du ein praktisches Beispiel hast, mein Bruder hat auch Schizophrenie und musste trotzdem eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

https://www.haufe.de/recht/deutsche...die-entscheidung_idesk_PI17574_HI3625801.html
 
Die Frau kommt nur in Haft wenn sie die e.V. nicht abgibt, und der Gläubiger die Haftkosten im Voraus bezahlt. Wenn sie die e.V. abgibt ist sie sofort wieder draußen.
 
Ja Mike, es ist halt nicht jedem der Unterschied zwischen Erzwingungshaft und Strafhaft klar. Habe dies wegen der Erzwingungshaft und den Kosten erklärt, aber irgendwie kommt es wohl nicht an, wo es ankommen sollte.
 

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