G
Gelöscht 124470
Gast
Egal, welche Argumente vorgebracht werden:
es geht um Selbstbestimmung.
Dafür braucht man keine Gründe, sonst käme man in den Bereich Fremdbestimmung plus Rechtfertigung, wieso Selbstbestimmung fallbezogen nicht anwendbar ist.
Selbstbestimmung ist anhand der freien Entfaltung der Persönlichkeit bereits im Grundgesetz verankert.
Damit entbehrt Fremdbestimmung jeglicher Grundlage.
Man sagt " nein" - und das wars, da das Gegenteil zwar versucht werden aber nicht durchgesetzt werden kann - zu Recht.
es geht um Selbstbestimmung.
Dafür braucht man keine Gründe, sonst käme man in den Bereich Fremdbestimmung plus Rechtfertigung, wieso Selbstbestimmung fallbezogen nicht anwendbar ist.
Selbstbestimmung ist anhand der freien Entfaltung der Persönlichkeit bereits im Grundgesetz verankert.
Damit entbehrt Fremdbestimmung jeglicher Grundlage.
Man sagt " nein" - und das wars, da das Gegenteil zwar versucht werden aber nicht durchgesetzt werden kann - zu Recht.