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Was bringt der Mutterschutz bei Zeitarbeit?

W

Windmuehle

Gast
Hallo Chaki,

Die Arbeitsschutzbehörde dürfte nur bei schweren Verfehlungen der werdenden Mutter (z.B. Straftaten) ihre Zustimmung erteilen. Seitdem es die Umlage von der Krankenkasse gibt, wo sich die Firmen das Arbeitsentgelt für Mütter im Beschäftigungsverbot im Wesentlichen zurückholen können, entfallen auch die wirtschaftlichen Gründe.
Erst recht bei einer großen Firma.
 
A

alleinerziehend8921

Gast
Hallo Windmühle,
aber bist du schwanger oder krank? Also ich selber habe bis zum 7.ten Monat im Lager gearbeitet wo ich leicht mal an die 5 kg zum tragen hingekommen bin, ach ja mein Kind ist jetzt gesund und 5 Jahre alt. Ich verstehe es nicht warum in der heutigen Zeit schon gleich gesagt wird ich bin schwanger ich darf das aber nimmer. Hast du einen befristeten Vertrag, weil dann läuft er einfach aus und dagegen kannst du nichts machen. Sorry nichts persönliches gegen Dich.
 
W

Windmuehle

Gast
Hallo Alleinerziehende,

na denn herzlichen Glückwunsch, wenn bei Dir alles gut gelaufen ist.:)

Es sind ja nicht nur die Gefahren durch herabfallende Gegenstände und schweres Heben. Lager sind meistens auch ziemlich dreckig und so weiter, die Waren können auch unbekannte Stoffe aus.;)
 
A

alleinerziehend8921

Gast
Hallo Alleinerziehende,

na denn herzlichen Glückwunsch, wenn bei Dir alles gut gelaufen ist.:)

Es sind ja nicht nur die Gefahren durch herabfallende Gegenstände und schweres Heben. Lager sind meistens auch ziemlich dreckig und so weiter, die Waren können auch unbekannte Stoffe aus.;)

Ja ok ich hatte leichtere Tätigkeiten 5Liter Öl zu transportieren und ich war nicht die erste die in der Firma ein gesundes Kind zur Welt gebracht hat. Und es gab Zeiten da hat man bis zur Geburt gearbeitet, ach ja ich bin 8 Wochen nach der Geburt wieder jeden Smastag und Freitag in der Arbeit gewesen und mir und meim Kind hat es nicht geschadet. Aber ich kann mit frohem stolz sagen ich habe als alleinerziehende nicht mehr vom Staat bezogen wie andere Familien. Wenn was gehen muss findet man immer eine Lösung.

Seit wann bist du in der firma?
 
G

Gast 1980

Gast
Hallo zusammen,

ich bin in der 30. Woche und mein Mutterschutz fängt am 15.10.2009 an. Also noch 5 Wochen.

Hier meine Situation:
Im Juni 2008 habe ich bei einer Zeitarbeit angefangen. Im Juni 2009 ist mein Vertrag (als Anschlussvertrag) um 6 Monate bis zum 31.12.2009 verlängert worden.
Eine Verlängerung werde ich sicherlich nicht mehr erhalten. Außerdem möchte ich 2 Jahre mein Kind erziehen und in dieser Zeit nicht arbeiten gehen.

Meine Frage betrifft die Urlaubstage.
Im ersten Jahr habe ich 24 und im zweiten 25 Urlaubstage pro Jahr. So ist es im Vertrag geregelt. Die Rechnung ist einfach: für 2009 habe ich demnach 12 (Jan-Jun) + 12,5 Tage(Jul-Dez). In diesem Jahr habe ich bereits 10 Tage genommen. Demnach würden mir bis Jahresende=Auslauf des Vertrages noch 14,5 Tage zustehen.
Bisher war es immer so, dass ich nur soviel Urlaub nehmen konnte, wie ich auch gearbeitet habe. Also nichts im voraus wie es bei Festanstellung vorkommen kann.
Da ich aber ab 15.10.2009 in Mutterschutz gehe und mein Kind für den 25.11 ausgerechnet ist, endet mein Vertrag noch bevor mein Mutterschutz zu Ende ist.
In dieser Zeit kann ich mir auch kein Urlaub nehmen. Die Regelung würde zu meinem Nachteil sein. Deshalb meine Frage, ob ich die Urlaubstage vom 15.10 bis 31.12 noch vor Mutterschutz nehmen darf. Ich habe zu meinem Fall nch nichts finden können.

Vielleicht kann mir hier jemand dazu etwas sagen.

Vielen Dank.
 

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