W
Windmuehle
Gast
Hallo Chaki,
Die Arbeitsschutzbehörde dürfte nur bei schweren Verfehlungen der werdenden Mutter (z.B. Straftaten) ihre Zustimmung erteilen. Seitdem es die Umlage von der Krankenkasse gibt, wo sich die Firmen das Arbeitsentgelt für Mütter im Beschäftigungsverbot im Wesentlichen zurückholen können, entfallen auch die wirtschaftlichen Gründe.
Erst recht bei einer großen Firma.
Die Arbeitsschutzbehörde dürfte nur bei schweren Verfehlungen der werdenden Mutter (z.B. Straftaten) ihre Zustimmung erteilen. Seitdem es die Umlage von der Krankenkasse gibt, wo sich die Firmen das Arbeitsentgelt für Mütter im Beschäftigungsverbot im Wesentlichen zurückholen können, entfallen auch die wirtschaftlichen Gründe.
Erst recht bei einer großen Firma.