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Was bedeutet auf Privatweg verwiesen

Um Dir das beantworten zu können, müsstest Du den Brief posten und das solltest Du NICHT tun. Oder zumindest die näheren Umstände beschreiben. Hast Du falsch geparkt, den Weg versperrt, jemanden beleidigt, den Hund angefahren, die Garage blockiert? So kann man nur raten. Aber das bedient nur die Neugier. Mach wie Du magst.
 
In diesem Forum ist es mir zu öffentlich, nachher liest die Person das.

Hab im Internet gelesen, das die Privatklage 3 Jahre lang geht.
 
Ich vermute, dass Du zwei ähnliche Dinge verwechselt hast.
Bei der Anzeige der Nutzung eines Privatwegs hat man den Anzeigeersteller auf den Privatklageweg verwiesen.
Damit wäre dann gemeint, dass die Nutzung des Privatwegs keine Straftat war, das Verfahren einzustellen war und der Anzeigeersteller den Weg einer privaten Klage ( Privatklageweg) beschreiten soll, um Dir etwas zu verbieten.

Um Dein Verhalten anzupassen, müsstest Du nun die Mutter fragen, auf welchen Wegen insgesamt ihre Wohnung zu erreichen ist.
Es kann sein, dass Du dazu zwar über Zäune klettern und über Wiesen und private Wege laufen oder Fahren kannst, dass der Eigentümer das aber nicht will.

Nun muss es aber ( Wohnraum muss "erschlossen sein") einen Weg geben, den die Mutter betreten darf und den ihr Besuch ebenso betreten oder befahren darf.
Damit das gewährleistet ist, gibt es ein Wegerecht zu der Wohnung, welches das fremde Grundstück mit einer Duldung belastet.
Dies ist so vorgesehen und der Eigentümer ( oder besser: das Grundstück ), dem die Duldung auferlegt wurde, kann auch nichts dagegen tun.

Falls Du Lust hast, das ganze auf die Spitze zu treiben, könntest Du prüfen(lassen), ob der Anzeigeersteller Dich "falsch" beschuldigt hat - und sich so selber strafbar gemacht hat.
 
Sie hat behauptet, sie hätte wegen mir tagelang Rücken Schmerzen, leider darf nan nicht in due krankenakte einsehen.
 
Du hast sie beleidigt, richtig? Es ging bei dem Streit an keiner Stelle um die Nutzung eines Wegs, auch richtig?

Also geht es um die Art und Weise (=den Weg), wie die Nachbarin ihr Recht einklagen kann. Und das muss sie eben privat machen. Zum Anwalt gehen und Dich dann vor einem Landgericht oder so auf Unterlassung und ggf. Schmerzensgeld verklagen.

Du musst da gar nichts machen. und ob Deine Nachbarin das macht, weißt Du doch noch gar nicht. Also entspann Dich.

Deine Mutter hat das Recht Besuch zu empfangen. Wenn Du in dem Haus kein Hausverbot hast, kannst Du sie ganz normal besuchen und nutzt dafür die Wege, die man eben dafür nutzt. Haustür, Hausflur usw.

Bring das Ganze doch aus der Welt und entschuldige Dich bei der Nachbarin. Und überleg das nächste Mal, bevor Du losschreist.
 

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