Ich vermute, dass Du zwei ähnliche Dinge verwechselt hast.
Bei der Anzeige der Nutzung eines Privatwegs hat man den Anzeigeersteller auf den Privatklageweg verwiesen.
Damit wäre dann gemeint, dass die Nutzung des Privatwegs keine Straftat war, das Verfahren einzustellen war und der Anzeigeersteller den Weg einer privaten Klage ( Privatklageweg) beschreiten soll, um Dir etwas zu verbieten.
Um Dein Verhalten anzupassen, müsstest Du nun die Mutter fragen, auf welchen Wegen insgesamt ihre Wohnung zu erreichen ist.
Es kann sein, dass Du dazu zwar über Zäune klettern und über Wiesen und private Wege laufen oder Fahren kannst, dass der Eigentümer das aber nicht will.
Nun muss es aber ( Wohnraum muss "erschlossen sein") einen Weg geben, den die Mutter betreten darf und den ihr Besuch ebenso betreten oder befahren darf.
Damit das gewährleistet ist, gibt es ein Wegerecht zu der Wohnung, welches das fremde Grundstück mit einer Duldung belastet.
Dies ist so vorgesehen und der Eigentümer ( oder besser: das Grundstück ), dem die Duldung auferlegt wurde, kann auch nichts dagegen tun.
Falls Du Lust hast, das ganze auf die Spitze zu treiben, könntest Du prüfen(lassen), ob der Anzeigeersteller Dich "falsch" beschuldigt hat - und sich so selber strafbar gemacht hat.