Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Was bedeutet auf Privatweg verwiesen

Es gab also Streit zwischen der Nachbarin und Dir und sie hat Dich angezeigt. Und die Staatanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil keine Straftat vorliegt. Soweit so gut, denn damit ist es für die Staatsanwaltschaft erledigt.

Nun könnte eine private Klage auf Dich zu kommen, aber die kostet die Nachbarin Geld. Wenn sie keine teure Rechtsschutzversicherung hat, dann wird sie das wohl eher bleiben lassen. Wenn in dem Schreiben "Privatweg" steht, dann können wir nur raten, denn Du bist sehr sparsam mit Deinen Worten und das macht eine Hilfe doch recht schwierig.
 
GrayBear: genau so ist es, sehr gut zusammen gefasst.

Das ist öffentlich, ich will nicht das sie das sieht, was ich hier an Frage gestellt hab.
Trotzdem habt ihr alle mir sehr geholfen.
 
Da schließe ich mich an. Du musst gar nichts machen. Deine Nachbarin ist jetzt am Zug.

Einfach abwarten.

Aus Neugierde: von wem kam der Brief? Doch sicher nicht von der Polizei? Denn wenn die Anzeige nicht aufgenommen wurde, kein Strafermittlungsverfahren eröffnet wurde, dann passiert doch genau gar nichts. Man bekommt dann keine Post á la "Übrigens, jemand wollte Sie anzeigen, aber wir haben das nicht aufgenommen und der Person das und das empfohlen.".
 
Also es ist nicht meine Nachbarin, es ist die Nachbarin meiner Mutter.

Also ich habe eine Anzeige bekommen und die Nachbarin hat übertrieben und gelogen, ich habe mich dazu schriftlich geäußert.

Und der Brief kam von der Staatsanwaltschaft.

Ich denke, ich darf mich dort auch nicht mehr blicken lassen.
 
Wer will sich schon freiwillig bei der Staatsanwaltschaft blicken lassen? 😄

Solange Du Dich an geltendes Recht hältst, kannst Du Deine Mutter auch weiterhin besuchen. Ich würde mich da vom Zorn einer Nachbarin nicht beeindrucken lassen. Du magst offenbar nicht schreiben, weswegen Du "angezeigt" wurdest. Das ist Dein gutes Recht. Also Schwamm drüber, das Thema ist "durch". Alles Gute.
 
Ah, verstehe, die Staatsanwaltschaft hat nach Deiner Anhörung kein Verfahren führen wollen. Vielleicht wegen Pillepalle oder weil sowieso nicht rauszukriegen ist, wer jetzt die Wahrheit sagt.

Interessante Wortwahl der Staatsanwaltschaft. Und warum solltest Du Dich dort blicken lassen wollen?

Trotzdem: entspann Dich, wart an und nicht vergessen: immer schön freundlich!
 
Also ich meinte "privatweg" war für mich nicht erkennbar, was damit wirklich gemeint ist.

Bin mir unsicher,ob ich meine Mutter privat noch besuchen darf, weil ich nicht genau weiß, was mit privatweg gemeint ist.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben