Dolphin1979
Aktives Mitglied
Vielleicht sollten die Opfer auch mal an den EuGh gehen und um Schadensersatz klagen!
Die Opfer haben erstmal alle Rechtsmittel/-wege in DE auszuschöpfen bevor die an dem EGMR überhaupt klagen dürfen bzw. deren Beschwerde angenommen wird.
Die Opfer sind mit Ihrem Trauma im Lebensgefängnis, dass diese Kraftrecourccen um zu klagen überhaupt nicht vorhanden sind, um diese Mittel in DE überhaupt auszuschöpfen.
Das wäre erstmal ein Grund zum Klagen gegen die Man-Made-Traumata, die für Opfer zusätzlich gemacht werden...
Die Opfer haben erstmal alle Rechtsmittel/-wege in DE auszuschöpfen bevor die an dem EGMR überhaupt klagen dürfen bzw. deren Beschwerde angenommen wird.
Die Opfer sind mit Ihrem Trauma im Lebensgefängnis, dass diese Kraftrecourccen um zu klagen überhaupt nicht vorhanden sind, um diese Mittel in DE überhaupt auszuschöpfen.
Das wäre erstmal ein Grund zum Klagen gegen die Man-Made-Traumata, die für Opfer zusätzlich gemacht werden...