Der Rechtsreferendar der Universität Bielefeld hat es
zusammengefasst:
Zitat Anfang
"Körperliche Züchtigung ist fortan
ohne Ausnahme
verboten. [...] Damit kam die Bundesrepublik mit diesem
Verbot einer Forderung der Menschenrechtskommission der
Vereinten Nationen nach, die im Artikel 19, Abs. 1 der
UN-Kinderrechtskonvention von ihren Mitgliedsstaaten verlangt
hatte, Kinder vor jeder Form der körperlichen oder geistigen
Gewaltanwendung zu schützen, auch vor Körperlicher Züchtigung"
Zitat Ende
Quelle, weiterlesen,
http://www.vaeternotruf.de/riemer.pdf.
Das deutsche Bildungswesen hinkt nicht nur im internationalen
Vergleich vielen Ländern nach, sondern auch in der Erziehung
gibt es enorme Defizite zu vermelden. Nicht umsonst gilt Deutschland
im internationalen Vergleich als ausgesprochen kinderfeindlich.
Dein oben genannter Fall ist wahrscheinlich eine theoretische
Konstruktion oder kannst du mir ein Beispiel nennen aus einem
Gerichtsverfahren ? Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Lehrer
einen Schüler ungestraft schlagen konnte, wegen einer angeblichen
"Gefahrenabwehr". Vielleicht benennst du mir ja mal konkret einen
solchen Fall, wenn es dir möglich sein sollte.
Herzlichst
Germ