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Warum muss ein Testament handschriftlich sein?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 130994
  • Datum Start Datum Start
Niemand weiss, ob du 1 Woche vor deinem Tod Lottomillionär wirst oder du selbst Erbe eines Anwesens in Übersee von der Urgroßtante wirst. Auch in solchen Fällen soll klar sein, wer das bekommt.

Darum listet man ja nicht nur seine Habseligkeiten auf, sondern schreibt, mein Vermögen/mein Geld auf dem Konto X bekommt der und der.
 
Ach so, ganz nebenbei, bevor ein Notar beauftragt wird - der doch höhere Kosten verursacht - kann das Testament, handschriftlich, mit Datum versehen, auch beim Amtsgericht hinterlegt werden.
Dort wird ja auch der Todesfall registriert und somit können dann die Erben informiert werden.

Beim Amtsgericht anrufen, nach Termin fragen. Zum Termin nicht nur das handgeschriebene Testament, sondern auch Personalausweis und Geburtsurkunde mitnehmen. Die Kosten sind unabhängig vom Vermögen des Testierenden. Die Aufbewahrung kostet wohl einmalig 75 Euro.

Hinzu kommt eine Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer von einmalig 18 €. Dafür gibt es Rechnungen; eine Barzahlung bei Gericht sei scheinbar nicht möglich.

Gruß von Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum möchtest du überhaupt ein Testament machen? Schriftlich ist o.k. aber notariell beglaubigen lassen musst du es. Willst du das überhaupt, oder ist dir das zu viel Aufwand.
 
Warum möchtest du überhaupt ein Testament machen? Schriftlich ist o.k. aber notariell beglaubigen lassen musst du es. Willst du das überhaupt, oder ist dir das zu viel Aufwand.

Es gibt nichts von finanziellem Wert, nur soll das vorhandene Mobilar etc einem guten Zweck zugeführt werden, darum geht es.
Kosten sollen möglichst vermieden werden.
Alles im vorherigen Thread hierzu nachzulesen.

Und man MUSS NICHT notariell beglaubigen lassen. Man kann.

Im Grunde besteht hier keine Notwendigkeit für ein Testament, doch der Wunsch scheint wichtig zu sein.
Klarsichtfolie und Reißnagel oder ein Bilderrahmen und eine gut sichtbare Stelle genügen.
 

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