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Warum muss ein Arbeitszeugnis eigentlich wohlwollend formuliert sein?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 119860
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Juke, anscheinend gibt es immer noch genug Menschen, die die Flosklen nicht kennen (oder nicht googeln wollen o. können) oder aber, aus welchen Gründen auch immer, eine Zeugnisberichtigung nicht in Anspruch nehmen. Dabei ist das echt das Einfachste, was man machen kann.
 
Es gibt aber auch Arbeitgeber, die den vorherigen Arbeitgeber anrufen und sich mit ihm über den Bewerber unterhalten.
Gibt es auch heute noch und das öfter als viele denken.
 
Juke, anscheinend gibt es immer noch genug Menschen, die die Flosklen nicht kennen (oder nicht googeln wollen o. können) oder aber, aus welchen Gründen auch immer, eine Zeugnisberichtigung nicht in Anspruch nehmen. Dabei ist das echt das Einfachste, was man machen kann.
Ja gut, um Zeignisberichtigung, damit es wohlwollend genug für einen selbst ist, ging es mir ja eigentlich gar nicht. Wenn es nötig wäre, würd ichs in Anspruch nehmen. Kann man das eigentlich auch bei Schulzeugnissen so einfach?😁
 
Es gibt aber auch Arbeitgeber, die den vorherigen Arbeitgeber anrufen und sich mit ihm über den Bewerber unterhalten.
Gibt es auch heute noch und das öfter als viele denken.
Tja,wenn man wüßte, ob da nicht auch gelogen wird. Vielleicht will Firma A den Bewerber nicht ziehen lassen, und redet entsprechen negativ über ihn... Aber im Grunde find ich reden persönlich immer besser als was Papier.
 
Juke, einem potentiellen AG, der nach über zwanzigjähriger Berufstätigkeit noch ein Schulzeugnis sehen will, dem würde ich nen Vogel zeigen. Wenn der dann zickt, ist es nicht mein neuer AG.
 
Es gibt halt die ganzen Floskeln wie:
"Durch seine Pünktlichkeit war er stets ein großes Vorbild" (Er war eine Niete. Pünktlichkeit ist selbstverständlich; und ansonsten hatte er nichts zu bieten).
"Er hat sich stets um die Belange der Belegschaft gekümmert" (Er war hinter allen Frauen her).
"Er hat sich stets bemüht, alle an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen" (Seine Bemühungen waren leider nicht von Erfolg gekrönt).
"Er besitzt ein dynamisches Wesen" (Damit ist sein Hund gemeint).

Befriedigend ist: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben
zur vollen Zufriedenheit.
Gut ist: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben
zur vollsten Zufriedenheit.
Sehr gut ist: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben
stets zur vollsten Zufriedenheit.
 
Tja, Personaler und wohl auch andere Menschen kennen diese "Geheimsprache" bzgl. Formulierungen in Arbeitszeugnissen und können sie dadurch beurteilen und vergleichen.

Was ich aber nicht verstehe ist, ob man durch diese Geheimsprache das wohlwollend Formulierte nicht gleich wieder aushebelt?
Oder heißt es eigentlich: Ein Arbeitszeugnis ist wohlwollend formuliert ( und kleingedruckt dann: Nur für Diejenigen, die die Geheimsprache der Arbeitszeugnisse nicht beherrschen.)?
Dann könnte man auch gleich glasklar und ohne diese komischen Formulierungen für wirklich Jeden verständlich reinschreiben, wie es wirklich aussieht, ggf. sogar mit Benotung und bräuchte dieses Zusatzwissen eigentlich gar nicht!
Siehe oben, Yang brachte das gut aufs Papier, wie das läuft. Es gibt auch Hinweise, die sehr positiv aussagekräftig sind, wie "überaus "zufriedenstellend, "hervorragende" Leistung, versiert, kompetent etc- da gibts doch auch klare, eindeutige Botschaften.
 
Weil es das Gesetz so vorgibt.

So ein Arbeitszeugnis ist etwas aus der Zeit gefallen, ganz früher nannte man es auch Empfehlungsschreiben oder Referenzen, (war ähnlich aber nicht das selbe)

Die meisten Formulierungen sind bekannt, und viele HR Abteilungen lassen überprüfen ein AZ meist noch mit einem Programm das erkennen kann ob das Zeugnis mit einem Generator geschrieben wurde.

Natürlich fordert man es an, weil es einem auch zusteht, aber bisher hat es bei mir noch nie ein Arbeitgeber sehen wollen. (Für bestimmte staatliche Arbeitgeber, dienten Sie mir nur als lückenloser Nachweis der Beschäftigung, aber das wurde nicht bewertet )
 
Hallo Juke,

ganz so einfach ist das mit der Diskrepanz zwischen Wahrheits- und Wohlwollenspflicht nicht. 😉
Hier ein Zitat vom Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2012 Verfahren 9 AZR 227/11:

Ein Zeugnis soll zwar von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. Dieser Grundsatz ist jedoch nicht geeignet, über die in § 109 GewO vom Gesetzgeber festgelegten Ansprüche bezüglich des Inhalts von Zeugnissen hinaus weitere Ansprüche von Arbeitnehmern zu begründen. Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit verständig wohlwollend sein. Damit verpflichtet der „Wohlwollensgrundsatz“ den Arbeitgeber nur, bei der Erfüllung der durch § 109 GewO begründeten Pflichten Wohlwollen walten zu lassen. Der Grundsatz beschreibt nur das „Wie“ der Leistungserbringung und setzt insofern das Bestehen eines Anspruchs voraus.
 

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