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Gast
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Hallo, habe eine Frage:
Es kommt ja gewönlich häufig vor das Kleine Kinder quengeln,
weinen oder gar scheien. Dann versucht man sie als Erwachsener Vater
oder Mutter zu beruhigen.
Wie kann ein Jugendamt tatsächlich bei einem Kind festestellen,
das ein Umgangskontakt ( z. Beispiel Kind lebt in einer Pflegefamilie)
zu den leiblichen Eltern dem Kind schaden würde,
wenn das Kind bei dem Kontakt gar nicht weint oder schreit?
Warum muss das Jugendamt verlangen, das die Eltern kooperieren?
Warum wird so etwas von einem erwartet.
Sieht das dann nicht vor Gericht so aus, als wenn ich mit denen
gemeinsam eine Sache mache, ohne meine eigene Eistellung
haben zu dürfen?
Ist das nicht reine Schikane?
Es kommt ja gewönlich häufig vor das Kleine Kinder quengeln,
weinen oder gar scheien. Dann versucht man sie als Erwachsener Vater
oder Mutter zu beruhigen.
Wie kann ein Jugendamt tatsächlich bei einem Kind festestellen,
das ein Umgangskontakt ( z. Beispiel Kind lebt in einer Pflegefamilie)
zu den leiblichen Eltern dem Kind schaden würde,
wenn das Kind bei dem Kontakt gar nicht weint oder schreit?
Warum muss das Jugendamt verlangen, das die Eltern kooperieren?
Warum wird so etwas von einem erwartet.
Sieht das dann nicht vor Gericht so aus, als wenn ich mit denen
gemeinsam eine Sache mache, ohne meine eigene Eistellung
haben zu dürfen?
Ist das nicht reine Schikane?