T
Tommy1
Gast
Es liegt mir wirklich fern der TE Hilfe zu versagen. Das tun ja genug hier - der TE zu helfen versuchen. Kann man das überhaupt? Ihr zu psychologischer Hilfe zu raten, scheint mir noch am sinnvollsten.
Ihre Eingangs-und Hauptfrage war allerdings, ob eine Vergewaltigung vorliegt. OK, das ist jetzt zur Genüge abgehandelt.
Abgesehen davon, dass dies gegebenenfalls ein Richter bzw. zuvor schon die Staatsanwaltschaft entscheiden würde ob sie Anklage erhebt.
Ich kann der TE bei der dünnen Beweislage nur abraten.
Gerade bei einer Vergewaltigung im privaten Bereich, wo Aussage gegen Aussage steht, ist es äußerst schwierig die Wahrheit zu ergründen.
Und es kommt auch nicht so selten vor, dass (vermeintlich) betrogene Frauen Rache üben aus Eifersucht (was ich der TE damit nicht unterstelle!).
Klar ist Vergewaltigung auch in einer Ehe strafbar. Aber auch hier, es war niemand dabei, wenn oft Aussage gegen Aussage steht.
Damit genug der "juristischen Spitzfindigkeiten" 🙄
Ihre Eingangs-und Hauptfrage war allerdings, ob eine Vergewaltigung vorliegt. OK, das ist jetzt zur Genüge abgehandelt.
Abgesehen davon, dass dies gegebenenfalls ein Richter bzw. zuvor schon die Staatsanwaltschaft entscheiden würde ob sie Anklage erhebt.
Ich kann der TE bei der dünnen Beweislage nur abraten.
Gerade bei einer Vergewaltigung im privaten Bereich, wo Aussage gegen Aussage steht, ist es äußerst schwierig die Wahrheit zu ergründen.
Und es kommt auch nicht so selten vor, dass (vermeintlich) betrogene Frauen Rache üben aus Eifersucht (was ich der TE damit nicht unterstelle!).
Klar ist Vergewaltigung auch in einer Ehe strafbar. Aber auch hier, es war niemand dabei, wenn oft Aussage gegen Aussage steht.
Damit genug der "juristischen Spitzfindigkeiten" 🙄