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wann ist fremdgehen erlaubt ?

ich bin der Meinung das eine Affaire wohl eine Beziehung /Ehe zerstören kann ! Ich muß da meinem Vorposter recht geben und auch sagen wenn man schon Fremd geht fehlt irgendwas in einer Beziehung/Éhe . In dem Fall eben der Sex ! Ansonnsten wenn nichts fehlt hat man doch keinen Grund Fremd zu gehen oder doch ? Ich sage da ganz knallhart NEIN !
Aber davon abgesehen was meint die/der Frau/Mann denn wie lange sie/er das verheimlichen kann ?
Es war bis jetzt so und es wird auch immer so sein das Irgendwann einmal alles ans Tageslicht kommt ! Und am ende sind die Kinder mal wieder die Leittragenden die das alles miterleben müßen wie sich der Ihre Eltern jeden Tag zoffen und irgendwann trennen was die logische schlußvolgerung ist !
 
NIEMALS!!!
man sollte sich selber auch treu bleiben und nicht eine lüge nach der anderen auftischen...dass man irgendwann selber nicht mehr weiß, was nun wahr und was nicht...
wenn man nicht glücklich ist, sollte man mit dem partner reden...wenn das nicht hilft, darüber nachdenken, ob man damit leben kein..(zb. wie in diesem fall, weniger sex)...wenn man aber damit nicht leben kann...muss man sich eben trennen!!!und dann kann man machen was man will...und sich "ausleben"😉
wenn der partner aber nichts dagegen hat, dass man eine affaire hat (=offene beziehung) dann kann man "fremdgehen"...aber auf keinen fall sowas verheimlichen!!!!meiner meinung nach belügt man sich dabei auch selber!!!
 
eine Affäre wäre nur dann vertretbar, wenn beide Partner einverstanden wären und keine weiteren Personen geschädigt würden.

Dies ist, schätze ich mal, in 99,9% der Fälle nicht gesichert, und i meinem Fall gänzlich ausgeschlossen.
 
eine Affäre wäre nur dann vertretbar, wenn beide Partner einverstanden wären und keine weiteren Personen geschädigt würden.

Dies ist, schätze ich mal, in 99,9% der Fälle nicht gesichert, und i meinem Fall gänzlich ausgeschlossen.

Ja, aber dann würde man das nicht "Fremdgehen" nennen, sondern "Offene Beziehung" oder so.

Mich nervt, dass in diesem Forum so viele Threadtitel Suggestivfragen sind. "Wann" Fremdgehen "erlaubt" sein soll...
Das unterstellt erstens, dass es Umstände geben muss, unter denen Fremdgehen "erlaubt" ist und zweitens, dass es darüber eine Art gesellschaftlichen Konsens geben muss.

Beides ist völliger Blödsinn.
 
ich halte es für unausweichlich, wenn der eine Partner Desinteresse am Sex hat und der andere es dringend braucht. Sonst wird man krank.


Oder wenn einer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann, aber die beiden mehr bindet als der Sex.


Wenn der eine es deutlich sagt/zeigt, daß er den Sex braucht, der andere aber keine Versuche der Befriedung schafft, sollte derjenige damit rechnen.

Stillschweigende Duldung ist auch Einverständnis.
 

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