Hajooo
Urgestein
Wenn ich das richtig verstehe bleibst du im Leistungsbezug ?leider aber auch zu wenig Stunden pro Woche (wie auch im Monat) aufweist und daher zu mindestens online bei der Agentur als Nebenverdienst (!) eingestuft wird.
Bekommst also weiterhin ALG1 ?
Da wird dir der Nebenverdienst auf das ALG1 angerechnet.
Gruß Hajooo