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Wann ist es angebracht ALGI abzumelden?

Tifany

Mitglied
Ich beziehe ALG I und beginne ab 01.06.21 meine neue Arbeit. Anders als beim ALG II (Jobcenter/HarzIV) bekommt man von der Agentur für Arbeit ja das Geld (also die Leistung) wie beim Arbeitgeber auch erst nachträglich ausgezahlt.

Mein Plan sah daher vor mich mit meinem ersten Arbeitstag erst wieder von der ARGE abzumelden, da ich erst alles an Rechnungen Sicherheit halber abgehen lassen möchte. Ich hab den neuen Arbeitsvertrag jedoch schon seit Mitte Mai unterschrieben ...

Hinzukommt, dass es sich bei meiner neuen Beschäftigung zwar definitiv nicht um ein Minijob handelt und auch sozialversicherungspflichtig ist - leider aber auch zu wenig Stunden pro Woche (wie auch im Monat) aufweist und daher zu mindestens online bei der Agentur als Nebenverdienst (!) eingestuft wird. Es ist aber eine Haupttätigkeit. Ich habe nichts anderes.

Als kleine Randinfo außerdem noch: ich habe einen Partner, der sehr gut verdient. Aber das interessiert die ARGE (ALG I) im Vergleich zum Jobcenter (ALG II) an der Stelle nicht weiter. Nur wenn die das nachher als Nebenverdienst verbuchen heißt es villt, ich müsse dann Arbeitslosengeld 2 beantragen. Also Harz IV zur evtl. Aufstockung (unabhängig davon, ob diese dann eh abgewiesen würde wegen dem guten Einkommen vom Lebensgefährten). Denn mein ALG I liefe sowie so zwar bis Ende des Jahres aber ich bekäme ab Juli eh fast nichts mehr groß ...

Könnte das jetzt zu einem Problem für mich werden? Entstünden mir irgendwelche Nachteile, die sie mir anheften können deswegen? Wäre es angebrachter das doch heute noch zu melden? Ich bin irgendwie unsicher.
 

recuperation

Aktives Mitglied
Die Arbeitsagentur prüft, ob du einen Anspruch auf Leistungen hast oder nicht. Und wie ich das sehe, endet dein Anspruch auf ALG I (zumindest in bisheriger Höhe) mit Ablauf des Monats Mai 21. Wovon du dann ab dem 01. Juni deine Rechnungen bezahlst, ist nicht mehr Sache der Arbeitsagentur. Das Problem hat ja jeder Arbeitnehmer. Die arbeiten auch erst mal bis zu einen Monat "für lau", bevor sie dann am Monatsende rückwirkend entschädigt werden.

Weiterhin Leistungen in unveränderter Höhe in Anspruch zu nehmen, um deine laufenden Rechnungen davon zu bezahlen, kann sehr schnell sehr schief gehen. Damit bewegt man sich durchaus mal im strafrechtlich relevanten Bereich. Ich würde die Arbeitsagentur sicherheitshalber immer auf dem aktuellen Stand halten und jeden relevanten Sachverhalt unverzüglich melden.
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo Tifany.

Es ist bei mir zwar etliche Jahre her, da habe ich auch gewartet mit der Meldung über meinen neuen Job, bis ich das Geld vom AA bekommen hatte.

Dafür habe ich einen Strafbefehl von um die 300 Euro rum bekommen wegen Erschleichung von Geldern oder so ähnl.

Du bist verpflichtet, es unverzüglich dem AA zu melden, wenn du einen neuen Job hast.
 

Peter1968

Moderator
Ich verstehe grad nicht was sich ändert.
Du bekommst das ALG1 wie auch den Lohn nachträglich gezahlt. was doch bedeutet das du am 30. April und 31. Mai das ALG1 bekommst und am 30 Juni den Lohn. Es ändert sich doch nichts. Die Zeiten bleiben doch gleich. Das der Lohn niedriger ausfällt ist ja eine andere Sache.
Anders ist es bei ALG2 wo man tatsächlich einen Monat überbrücken muss, da dies ja vorausbezahlt wird.
Melden solltest du es sofort, sowie der Vertrag unterschrieben ist, ansonsten kann es schnell passieren wie @_cloudy_ es beschrieben hat. Du musst zurückzahlen und eine saftige Strafe kommt obendrauf.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Das Arbeitsamt prüft deinen Anspruch. Du musst dich im Grunde also nicht abmelden oder gar dem Arbeitsamt sagen wann die Zahlungen einstellen sollen.

Ich würde dem Arbeitsamt zeitnah den Arbeitsvertrag zukommen lassen, am besten mit Bestätigung über den Erhalt. Ganz sauber könntest du dann auch noch den ersten Gehaltseingang melden. Wie lange das Arbeitsamt die was zahlt, sollten die dann selber beurteilen.
 

Peter1968

Moderator
Du musst dich im Grunde also nicht abmelden
Abmelden nicht, lediglich eine Veränderungsmitteilung senden, online, schriftlich, telefonisch, persönlich, egal wie. Dies spätestens am ersten Tag der Arbeitsaufnahme, immer besser direkt nach Unterschrift des Arbeitsvertrages.
An den Leistungen ändert sich ja nichts, diese werden ja bis zum Datum der Arbeitsaufnahme weiter gezahlt.
 

Tifany

Mitglied
Danke erstmal für eure schnellen Rückmeldungen.

Schätze ich werde da wohl trotzdem selbst anrufen müssen und es erklären.

Nur im Grunde würde dem Amt ja kein Nachteil daraus entstehen wenn die eh nachträglich zahlen und nicht wie Jobcenter in voraus ...
 

Peter1968

Moderator
Am Tag der Arbeitsaufnahme st es zu spät.

Man ist verpflichtet, sofort nach Unterschrift des Arbeitsvertrages das zu melden.
Das ist halt etwas schwammig beschrieben, die Arbeitsämter schreiben in ihren Broschüren immer nur das man es sofort melden muss wenn man eine berufliche Tätigkeit aufnimmt.
Wie ich aber auch sage, um auf der sicheren Seite zu sein ist es immer besser dies direkt nach Vertragsabschluss zu machen.

Meldung Arbeitsaufnahme (Seite65/66)
 
G

Gelöscht 118802

Gast
Eigentlich bekommst du das Geld nahtlos ausgezahlt.

Ich hatte da mal so eine Situation, da war mein Arbeitsbeginn Mitte des Monats. Da hat mir das Amt den vollen Monat ausgezahlt und nach Antritt der Stelle nochmal einen Brief über zurückzuzahlende Beiträge (also der halbe Monat, den ich ja wieder in Arbeit bin).

War gar kein Problem. Hatte mich auch sofort gemeldet, als ich den Arbeitsvertrag in der Tasche hatte.
 

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