Ich beziehe ALG I und beginne ab 01.06.21 meine neue Arbeit. Anders als beim ALG II (Jobcenter/HarzIV) bekommt man von der Agentur für Arbeit ja das Geld (also die Leistung) wie beim Arbeitgeber auch erst nachträglich ausgezahlt.
Mein Plan sah daher vor mich mit meinem ersten Arbeitstag erst wieder von der ARGE abzumelden, da ich erst alles an Rechnungen Sicherheit halber abgehen lassen möchte. Ich hab den neuen Arbeitsvertrag jedoch schon seit Mitte Mai unterschrieben ...
Hinzukommt, dass es sich bei meiner neuen Beschäftigung zwar definitiv nicht um ein Minijob handelt und auch sozialversicherungspflichtig ist - leider aber auch zu wenig Stunden pro Woche (wie auch im Monat) aufweist und daher zu mindestens online bei der Agentur als Nebenverdienst (!) eingestuft wird. Es ist aber eine Haupttätigkeit. Ich habe nichts anderes.
Als kleine Randinfo außerdem noch: ich habe einen Partner, der sehr gut verdient. Aber das interessiert die ARGE (ALG I) im Vergleich zum Jobcenter (ALG II) an der Stelle nicht weiter. Nur wenn die das nachher als Nebenverdienst verbuchen heißt es villt, ich müsse dann Arbeitslosengeld 2 beantragen. Also Harz IV zur evtl. Aufstockung (unabhängig davon, ob diese dann eh abgewiesen würde wegen dem guten Einkommen vom Lebensgefährten). Denn mein ALG I liefe sowie so zwar bis Ende des Jahres aber ich bekäme ab Juli eh fast nichts mehr groß ...
Könnte das jetzt zu einem Problem für mich werden? Entstünden mir irgendwelche Nachteile, die sie mir anheften können deswegen? Wäre es angebrachter das doch heute noch zu melden? Ich bin irgendwie unsicher.
Mein Plan sah daher vor mich mit meinem ersten Arbeitstag erst wieder von der ARGE abzumelden, da ich erst alles an Rechnungen Sicherheit halber abgehen lassen möchte. Ich hab den neuen Arbeitsvertrag jedoch schon seit Mitte Mai unterschrieben ...
Hinzukommt, dass es sich bei meiner neuen Beschäftigung zwar definitiv nicht um ein Minijob handelt und auch sozialversicherungspflichtig ist - leider aber auch zu wenig Stunden pro Woche (wie auch im Monat) aufweist und daher zu mindestens online bei der Agentur als Nebenverdienst (!) eingestuft wird. Es ist aber eine Haupttätigkeit. Ich habe nichts anderes.
Als kleine Randinfo außerdem noch: ich habe einen Partner, der sehr gut verdient. Aber das interessiert die ARGE (ALG I) im Vergleich zum Jobcenter (ALG II) an der Stelle nicht weiter. Nur wenn die das nachher als Nebenverdienst verbuchen heißt es villt, ich müsse dann Arbeitslosengeld 2 beantragen. Also Harz IV zur evtl. Aufstockung (unabhängig davon, ob diese dann eh abgewiesen würde wegen dem guten Einkommen vom Lebensgefährten). Denn mein ALG I liefe sowie so zwar bis Ende des Jahres aber ich bekäme ab Juli eh fast nichts mehr groß ...
Könnte das jetzt zu einem Problem für mich werden? Entstünden mir irgendwelche Nachteile, die sie mir anheften können deswegen? Wäre es angebrachter das doch heute noch zu melden? Ich bin irgendwie unsicher.