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Vorwurf: Fahrerflucht - Nichts gemerkt!

Wenn der Gutachter feststellt, das sagen wir ein Ruckeln nicht wirklich bemerkt wurde , weil es nicht wirklich bemerkt werden konnte , aufgrund der Fahrsituation , dann ist auch eine Fahrerflucht nicht wirklich nachweisbar aber rechtlich anlastbar. Gut für Deinen Freund ist , daß er gegenüber zur Bank gefahren ist , schlecht für Deinen Freund wäre , wenn er dort ausgestiegen ist , sich den Schaden beguckt hat und die Zeugin das gesehen hat .....und das ist oftmals der Fall , wohlmöglich hat die Zeugin dann dafür noch weitere Zeugen " Gucken Sie mal , der hat grade mein Auto zerkratzt und jetzt steigt er auf dem gegenüberliegenden Parkplatz aus und betrachtet den Schaden , würden Sie mir ggf. als Zeuge zur Verfügung stehen , ich rufe jetzt die Polizei an ? "

Verstehst Du was ich meine ? Dann sieht es schlecht aus und er bekommt die Anzeige in meinen Augen zu Recht .

Anderes Beispiel mein Bekannter hat einen 6,40 m langen Pickup Ford F 350 Doppeltürer höher breiter und 3.700 kg Gewicht , mit Bullenfängern und breiter Stoßstange , der parkte auch mal ein und beim Ausparken striff er mit der Verbreiterung der Hinterräder ein parkendes Auto , was er aber nicht bemerkte , weil er sich auf die Fußgänger vor ihm konzentriert hatte , der gestriffene Wagen wog ca 800 kg irgendein kleiner Japaner ....ja und dann als er Zuhause war betrachtete er die Schrammen am Auto , was ihn veranlaßte bei der Polizei anzurufen und zu sagen , da hat glaube ich einer Mein Auto gestriffen ..mitlerweile war aber parallel schon eine Streife zu ihm unterwegs ...weil sie ihn als Halter ermittelt hatten ....

also langes hin und her , ihm ist nichts passiert . der Richter hatte , denke ich ein Einsehen . Obwohl er es ihm hätte anlasten können , der Gutachter sagte es ist gut möglich , das er das nicht bemerkt hat , denn der Wagen war ein Neuwagen hatte er erst 3 Wochen , deshalb war er mit den Fahrzeugabmesssungen nicht so vertraut , da kam einiges zum Tragen ....

andersrum hätte dem Fahrer des Japaners wohl der Richter nicht geglaubt , so denke ich mir kommt es auf den Einzelfall an.

Sollte Dein Freund allerdings beruflich als Kraftfahrer unterwegs sein, so stellt das eigentlich Eignungszweifel in den Raum , denn berufliche Kraftfahrer ( Taxifahrer , Auslieferungsfahrer etc.) werden mit härteren Bandagen gehändelt , weil sie im Grunde genau wie Dein Freund auch die Sorgfaltspflicht haben genau zu wissen wo sie langfahren und somit alle Fahrzeugseiten und Abstände einzuschätzen haben , was sie aber regelmäßig üben ......

Ich wünsche Euch Glück und hoffe das nicht der erste Fall eintritt und Deinem Freund noch eine Falschaussage bewiesen werden kann . Das mögen die Richter nämlich garnicht .
 

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