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Vorwurf Diebstahl, wie neue Arbeit finden

S

Santino

Gast
Geh zum Anwalt. Fechte die Kündigung an. Heisst nicht, dass du da weiter arbeiten sollst, allerdings sollte eine fristlose Kündigung in diesem Sachverhalt nicht drin sein.

Für die Zukunft, schliesse eine Rechtschutzversicherung ab (für solche Fälle, Strafrecht muss inkludiert sein). Ist absolut nicht teuer und hilft in solchen Situationen sehr.
 

AnnSo

Mitglied
Hi ich kann sehr gut nachvollziehen wie du dich fühlst. Mir ist sowas ähnliches auch schon passiert. Kann dir jedoch leider kein Rezept dafür geben was man tun kann. Spreche nämlich gerade unter einem anderen Titel das selbe Thema an. Ich kann dir nur raten haltevwenigstens du den Kopf hoch. Dann bist du schon besser und weiter als ich es war. Alles gute für dich.
 
G

Gelöscht 15361

Gast
Blöd gelaufen. Aus meiner Sicht kann so etwas passieren. Ich weiß nicht um welche Wechselkassensysteme es geht, aber wenn diese gleich aussehend sind (also eine Art langes Portmonee), dann ist das aus meiner Sicht ein Versehen und das Unternehmen soll bitte nachweisen, dass du sie gestohlen hast und das kein Versehen war.

Vor allem, was mich interessiert: Wieso ist es bei euch möglich das Wechselgeld aus dem Firmengelände zu nehmen? Stehen die Busse woanders und ihr nehmt das Geld mit euch mit und müsst einmal monatlich Kasse machen?

Aus meiner Sicht machen die AGs in dieser Zeit sich zu einfach und glauben mit jedem Scheiß eine fristlose Kündigung rechtfertigen zu können. Das würde ich mir nicht gefallen lassen und ggf. einen Anwalt hinzuziehen.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Hä, du hast dich doch von dir aus gemeldet. Wolltest du sie klauen, hättest du doch nichts gesagt. Wo war denn deine Kasse? befand dich sich dann in der Firma.
 

isawthefuture

Neues Mitglied
Blöd gelaufen. Aus meiner Sicht kann so etwas passieren. Ich weiß nicht um welche Wechselkassensysteme es geht, aber wenn diese gleich aussehend sind (also eine Art langes Portmonee), dann ist das aus meiner Sicht ein Versehen und das Unternehmen soll bitte nachweisen, dass du sie gestohlen hast und das kein Versehen war.

Vor allem, was mich interessiert: Wieso ist es bei euch möglich das Wechselgeld aus dem Firmengelände zu nehmen? Stehen die Busse woanders und ihr nehmt das Geld mit euch mit und müsst einmal monatlich Kasse machen?

Aus meiner Sicht machen die AGs in dieser Zeit sich zu einfach und glauben mit jedem Scheiß eine fristlose Kündigung rechtfertigen zu können. Das würde ich mir nicht gefallen lassen und ggf. einen Anwalt hinzuziehen.
Kann es schlecht erklären, aber Google Bilder zeigt sowas, „Geldwechsler Bus“...die Busse sind nicht gebunden an einen Fahrer, jeder reitet drauf rum, deswegen nimmt man ja die Kasse mit, und somit auch da Wechselgeld. Die Einnahmen sind innerhalb von 10 Tagen einzuzahlen an einem Automaten. Es fehlte wie gesagt 0,00 Euro nachdem ich sie zurückgebracht habe. Aber sie sagen halt, ich hatte eine Zueignungsabsicht.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ich finde das vom AG total daneben.Mensch,so ein Versehen kann doch mal vorkommen. Hättest du sie klauen wollen, hättest du dich nicht gemeldet. Ich würde da echt vor Arbeitsgericht gehen, einfach weil es mir ums Prinzip und um meine ehre gehen würde.
 

Ombera

Aktives Mitglied
Und jemand anders hat seine Kasse unbeaufsichtigt stehenlassen. Passiert das öfters? Das ist ziemlich fahrlässig.
Ich sehe es auch so, dass durch deine Reaktion höchstens eine Abmahnung erfolgen dürfte. Es ist klar erkennbar, dass es ein Versehen war. Ich würde das auch nicht auf mir sitzen lassen. Wer weiß, ob es dir nicht in 10 Jahren auf die Füße fällt. Dein Wirkungskreis ist nicht so groß, da triffst du evtl ehemalige Kollegen. Wenn sich das dann rumspricht...
Ich würde klagen, allein meiner Ehre wegen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Was ich nicht verstehe....
Du warst doch sicher in der Probezeit.
Der AG hätte Dir grundlos kündigen können und wäre rechtlich aus dem Schneider.
Die fristlose KÜ muss allerdings begründet werden und nach Deiner Schilderung des Vorfalls, hast Du meines Erachtens sehr gute Chancen, dass die Fristlose für nichtig erklärt wird.
Das bedeutet, Du hättest weiter Anrecht auf Dein Gehalt (bzw. Differenz, wenn Du einen anderen Job angenommen hast).

Bist Du in der Gewerkschaft?
Die machen Rechtsberatung und vertreten Dich ggf. vor Gericht.

Du hast 3 Wochen Zeit gerichtlich zu reagieren.
Lasse Dich rechtlich beraten!
(wir können das hier nicht leisten)
 

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