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von der Arbeit "befreit" wegen fehlenden Dokument

Andererseits ist es auch egal, ob sie tätig geworden ist oder nicht, ob sie das beantragt hat oder nicht. Bei der Arbeit mit Kindern muss sie ein solches Führungszeugnis vorlegen, welches in einem gewissen Zeitraum dann vorliegen muss. Liegt das nicht vor muss der Arbeitgeber sie eben frei stellen. Die Einrichtung hat ja auch rechtlichen Regeln zu folgen.

Im Regelfall erhält man trotzdem noch Gehalt, auch wenn man frei gestellt ist.
 
Ich weiß nicht ganz, ob ich deinen Sachverhalt 100% richtig erfasst habe, da mir manche Stellen irgendwie etwas konfus erscheinen, aber vielleicht hilft dir das weiter.

Du kannst den Bearbeitungsstand deines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz erfragen, die sind dafür zuständig, einfach das Kontaktformular benutzen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/T...Fuehrungszeugnis_node.html#AnkerDokument98442

Seltsam finde ich, dass du bereits eins beantragt hast, es aber laut deinen Aussagen nie angekommen ist, das ist nicht normal. Wenn man einen Fehler bei der Post/Zustellung ausschließen kann, dann muss irgendwas anderes schiefgelaufen sein.

Dass es auch so lange dauert, eigentlich sollte das eine Sache von wenigen Wochen (üblicherweise zwei) sein, aber da kann man jetzt wahrscheinlich nicht mehr viel machen außer dass du vielleicht beim Bundesamt für Justiz nachfragst, ob damals im März bei ihnen ein Antrag von deiner zuständigen Verwaltung eingegangen ist.

Der Kreis, in dem du wohnst bzw. der deinen Antrag entgegennimmt, ist übrigens nicht für die Bearbeitungsdauer verantwortlich, da das Führungszeugnis wie gesagt von einer Bundesbehörde ausgestellt wird (deine Kreisverwaltung leitet den Antrag nur dorthin weiter).

Da du deinen Antrag Ende August eingereicht hast, kannst du ab Mitte September mit dem Eingang rechnen.
Das Bundesamt für Justiz versuche ich morgen anzurufen, da dort wieder telefonische Sprechzeit ist und ich hoffe, dass ich dort eine schnellere Antwort als per Mail erhalte.
Das mit den Antrag für Kreis Offenbach meine ich mit einen Antrag für Sozialleistung, sollte es im schlimmsten Fall dazu kommen. Da Offenbach ein Brennpunkt ist, ist die Bearbeitungsdauer länger.
 
Andererseits ist es auch egal, ob sie tätig geworden ist oder nicht, ob sie das beantragt hat oder nicht. Bei der Arbeit mit Kindern muss sie ein solches Führungszeugnis vorlegen, welches in einem gewissen Zeitraum dann vorliegen muss. Liegt das nicht vor muss der Arbeitgeber sie eben frei stellen. Die Einrichtung hat ja auch rechtlichen Regeln zu folgen.

Im Regelfall erhält man trotzdem noch Gehalt, auch wenn man frei gestellt ist.
Ich habe geschaut, mich können die auch unbezahlt freistellen. Ich hoffe dazu kommt es nicht :/ Ich konnte gar nicht schlafen und hatte viele Albträume
 

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