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sternenklar
Gast
Bei Überstunden ist es das Gleiche. Aussage gegen Aussage - na ja, sie wurde doch bestimmt von Arbeitskollegen auf Arbeit gesichtet?! Der AG wird es nicht abstreiten wollen. Der AG führt regelmäßig gesetzlich verpflichtend an die Berufsgenossenschaft seine Beiträge ab. Kommt ein Wegeunfall oder ein Arbeitsunfall in Betracht, werden die Kosten und das Gehalt von der BG übernommen, also warum soll der AG dann lügen? Wichtig ist, dass man beim Arzt den Wegeunfall oder den Arbeitsunfall angibt. Eher würde mir der niedrige Lohn Sorge bereiten. Wenn sie in die Arbeitslosigkeit fällt, dann gibts da gleich die niedrigen Hartz IV-Bezüge inkl. evtl. Schikanen wie ABM's usw.Hi
sicherlich weiß ich nur wie ist es im Falle mit Überstunden?
Grade wenn nicht wirklich was schriftlich Festgehalten wurde dann steht aussage gegen aussage.