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Vollzeitstelle versprochen - Hinhaltetaktik?

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Hi
sicherlich weiß ich nur wie ist es im Falle mit Überstunden?
Grade wenn nicht wirklich was schriftlich Festgehalten wurde dann steht aussage gegen aussage.
Bei Überstunden ist es das Gleiche. Aussage gegen Aussage - na ja, sie wurde doch bestimmt von Arbeitskollegen auf Arbeit gesichtet?! Der AG wird es nicht abstreiten wollen. Der AG führt regelmäßig gesetzlich verpflichtend an die Berufsgenossenschaft seine Beiträge ab. Kommt ein Wegeunfall oder ein Arbeitsunfall in Betracht, werden die Kosten und das Gehalt von der BG übernommen, also warum soll der AG dann lügen? Wichtig ist, dass man beim Arzt den Wegeunfall oder den Arbeitsunfall angibt. Eher würde mir der niedrige Lohn Sorge bereiten. Wenn sie in die Arbeitslosigkeit fällt, dann gibts da gleich die niedrigen Hartz IV-Bezüge inkl. evtl. Schikanen wie ABM's usw.
 
Hallo an alle,

vielen Dank für eure Antworten und eure Unterstützung! Ich wäre sonst diese Wochenende noch wahnsinnig geworden 🙂

Ich habe etwas gegoogelt wie es rechtlich aussieht. Ständig Überstunden anordnen darf der Arbeitgeber ja eigentlich nicht. Ich plane deshalb die nächste Woche pünktlich Feierabend zu machen (obwohl oder gerade weil das Unternehmen meint, mir Aufgaben für eine (oder eher zwei) Vollzeitstelle aufzudrängen ohne mich entsprechend einzustellen bzw zu entlohnen. So was ist eine Unverschämtheit, welche ich nicht mehr mitmachen werde!) Mal sehen wie mein (noch) AG darauf reagieren wird...

Ich habe die letzten Tage fleißig Bewerbungen geschrieben und hoffe nun, bald etwas Neue zu finden.
 
Bei Überstunden ist es das Gleiche. Aussage gegen Aussage - na ja, sie wurde doch bestimmt von Arbeitskollegen auf Arbeit gesichtet?! Der AG wird es nicht abstreiten wollen. Der AG führt regelmäßig gesetzlich verpflichtend an die Berufsgenossenschaft seine Beiträge ab. Kommt ein Wegeunfall oder ein Arbeitsunfall in Betracht, werden die Kosten und das Gehalt von der BG übernommen, also warum soll der AG dann lügen? Wichtig ist, dass man beim Arzt den Wegeunfall oder den Arbeitsunfall angibt. Eher würde mir der niedrige Lohn Sorge bereiten. Wenn sie in die Arbeitslosigkeit fällt, dann gibts da gleich die niedrigen Hartz IV-Bezüge inkl. evtl. Schikanen wie ABM's usw.

Hallo,

ja klar werden ihn die anderen Kollegen an der Arbeit sehen, aber wie es so ist wird keiner dafür den Kopf hinhalten und den eigenen Arbeitsplatz riskieren, um dies zu bezeugen - also als Zeuge aussagen etc.- darauf würde ich mich keinesfalls verlassen.

Mit " Aufpassen bei den Überstunden " meine ich nur, dass sie hoffentlich vorher genehmigt wurden und Du sie abgestempelt hast ? Bei einer Diskussion mit dem Chef heisst es dann mal ganz schnell : Ja, die Überstunden wurden doch gar nicht von mir angeordnet etc.

Ein Betrieb ist nicht verpflichtet, diese Überstunden auszubezahlen- meistens feiert man sie erst nach einer Kündigung innerhalb der Restzeit bis zum Arbeitsende ab...nur, wenn der Betrieb jetzt schon auf wackligen Beinen steht, ist das Risiko auch gross, dass der TO die Stunden nicht abfeiern kann -
ich würde das Risko eingehen, mit dem Chef ein klärendes Gespräch führen und notfalls die Konsequenzen ziehen- also mir eine andere Stelle suchen oder mich arbeitslos melden- wenn man nicht auf das Gehalt angewiesen ist, ist das doch die beste Lösung...

LG janina
 
Ich bin kein Arbeitsrechtler und habe den Thread auch nicht so genau gelesen.

Vielleicht folgender Vorschlag für den TE:

Setze eine Frist und kommuniziere diese dem Arbeitgeber (informiere ihn darüber)! Sinngemäß ungefähr so: bis zum soundsovielten (nicht mehr als zwei bis vier Wochen würde ich sagen) versuche ich hier, die entstandenen Defizite (durch Ausfall anderer Arbeitnehmer etc.) auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist möchte ich aber dann Klarheit in dieser und jener Hinsicht [quasi auf eine schrifliche Fixierung Deiner Wünsche hinarbeiten!].

Dann auch sagen, dass Du nach Ablauf dieser Frist Konsequenzen ziehst. Ungefähr so: wenn keine schriftliche Fixierung Deiner Wünsche nach Ablauf der Frist eintritt, kehrst Du zu der alten Handlungsweise zurück ("normaler Dienst") oder so ähnlich.

Das ist immer noch riskant, aber wenn Du nur abwartest, könnte es noch dümmer laufen.

Ich würde mal sagen: wenn Du diesen Job durch zu offensives Verhalten verlieren solltest, dann wäre es um dieses miese Arbeitsverhältnis auch nicht so schade. Ein halbwegs vernünftiger und fairer Chef müßte Dich eigentlich verstehen.
 
Hallo,

ja klar werden ihn die anderen Kollegen an der Arbeit sehen, aber wie es so ist wird keiner dafür den Kopf hinhalten und den eigenen Arbeitsplatz riskieren, um dies zu bezeugen - also als Zeuge aussagen etc.- darauf würde ich mich keinesfalls verlassen.
LG janina
Es ging in diesem Thema, das du ansprichst, um den Wegeunfall oder Arbeitsunfall, den der AG an die BG meldet und die BG für alle Folgekosten aufkommt. Deshalb wird der AG die Beschäftigung nicht leugnen. Spielst du auf die Überstunden an, die der AN tätigte, wird er wohl keine Zeugen benötigen. Denn Überstunden lässt man sich entweder abzeichnen oder sie sind mit einem Zeiterfassungssystem dokumentiert. Verstehe deine Bedenken nicht. Ich kenne keinen Fall, bei dem ein AN um seine Überstunden betrogen wurde, geschweige denn Zeugen benennen musste. So kleinlich, denke ich, ist dann doch kein AG. Kann zwar sein, aber da sollte der AN schon dafür Sorge tragen können/wollen, dass seine Überstunden dokumentiert sind und angerechnet werden können.
 
Es ging in diesem Thema, das du ansprichst, um den Wegeunfall oder Arbeitsunfall, den der AG an die BG meldet und die BG für alle Folgekosten aufkommt. Deshalb wird der AG die Beschäftigung nicht leugnen. Spielst du auf die Überstunden an, die der AN tätigte, wird er wohl keine Zeugen benötigen. Denn Überstunden lässt man sich entweder abzeichnen oder sie sind mit einem Zeiterfassungssystem dokumentiert. Verstehe deine Bedenken nicht. Ich kenne keinen Fall, bei dem ein AN um seine Überstunden betrogen wurde, geschweige denn Zeugen benennen musste. So kleinlich, denke ich, ist dann doch kein AG. Kann zwar sein, aber da sollte der AN schon dafür Sorge tragen können/wollen, dass seine Überstunden dokumentiert sind und angerechnet werden können.

Gerade in kleinen Betrieben ( und so ein Betrieb ist es leider in diesem Fall )- gibts weder Zeiterfassungsgeräte , noch Überstunden, die man sich abzeichnen lässt - hier werden oft Überstunden einfach vorausgesetzt und noch selbst per Hand aufgeschrieben !
Das muss nicht - kann aber in einen Rechtsstreit ausarten....
Ich habe übrigens keinen Wegeunfall etc angesprochen, um das Thema geht es doch auch gar nicht.

Ich kenne mehrere kleine Betriebe, wo man zumindest noch lange ausdiskutieren muss, was mit den angefallenen Überstunden passiert : Ausbezahlen MÜSSEN sie nicht, abfeiern geht auch nicht, da der MA dann wieder fehlt -
DAS ist der grosse Haken in KLEINEN Betrieben.

Janina
 
Gerade in kleinen Betrieben ( und so ein Betrieb ist es leider in diesem Fall )- gibts weder Zeiterfassungsgeräte , noch Überstunden, die man sich abzeichnen lässt - hier werden oft Überstunden einfach vorausgesetzt und noch selbst per Hand aufgeschrieben !
Das muss nicht - kann aber in einen Rechtsstreit ausarten....
Ich habe übrigens keinen Wegeunfall etc angesprochen, um das Thema geht es doch auch gar nicht.

Ich kenne mehrere kleine Betriebe, wo man zumindest noch lange ausdiskutieren muss, was mit den angefallenen Überstunden passiert : Ausbezahlen MÜSSEN sie nicht, abfeiern geht auch nicht, da der MA dann wieder fehlt -
DAS ist der grosse Haken in KLEINEN Betrieben.

Janina
Was willst du nun damit verdeutlichen? Soll nun jeder die kleinen Betriebe generell meiden und gleich in großen Betriebe arbeiten? Na ja, ich war bei Kleinbetrieben und bei Großbetrieben, jetzt in einem mittelgroßen Betrieb. Mir wurden noch nie meine Überstunden weg"diskutiert", auch wenn sie nicht immer schriftlich fixiert waren. Nebenbei bin ich überzeugt, dass man keinen Rechtsstreit führen kann für Überstunden, die man nicht nachweisen kann. Ich spinne mir gerade zurecht, ich hätte x Überstunden, gehe vor Gericht, der AG streitet ab, es geht schlecht für mich aus, und siehe da, innerhalb eines Monats kündigt ein AN und stellt sich als Zeuge zur Verfügung. Der AN geht innerhalb der Widerspruchsfrist nochmals mit den Aussagen des Zeugen vor Gericht und gewinnt. Welch ein Szenario für den AG, der wegen Falschaussage in den Knast gehen muss.🙄 Wenn es das den AG wert ist?!
 

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