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Verzweiflung wegen möglicher Schuldenübernahme

Es hilft uns keiner und mein Bruder mauert und ist nicht mal bereit mit uns zur Bank zu gehen
Höre doch bitte endlich auf, hinter deinem Bruder herzulaufen, das bringt euch doch gar nichts! Du solltest ihn besser ganz ignorieren, alles andere macht dir doch nur noch mehr Stress.

Sucht euch lieber professionelle Hilfe (Fachanwalt und/oder Schuldnerberatung) und redet nur in deren Anwesenheit mit Vertretern der Bank.
Und wenn es nicht anders geht, dann wäre der Vorschlag von @Hobelbank vielleicht eine gute Sache...
 
Ich frage mich ob die RSV der TE hier zuständig ist. Die Geschädigten sind doch die Eltern.
Das denke ich schon die ganze Zeit...und soweit mir bekannt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur Fälle bei Aussicht auf Erfolg.
In diesem speziellen Fall haben die Eltern für den Sohn gebürgt und müssen für genau diese Bürgschaft jetzt den Kopf hinhalten.
Menschlich übel, rechtlich aber vermutlich unumstritten.

Ein Anwalt ist sicherlich sehr hilfreich, aber ich vermute, einen Prozess anzustrengen wird keine Versicherungsleistung. Eventuell ist aber Rechtsberatung mitversichert.
 
Jedes weitere Wort mit Deinem Bruder kannst Du Dir sparen. Mit der Bank brauchst Du auch nicht reden.

Der einzige Angriffspunkt für einen Anwalt könnte die Bewilligung der Grundschuld durch Deine Eltern sein. Die Rechtslage ist in DE sehr ähnlich, wie in A. Die Chance ist aber unter 10%.

Ich zitiere mal aus ChatGPT:

Die Gewährung einer Grundschuld durch betagte Eltern zugunsten eines Kindes oder eines Dritten kann nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Entscheidend ist immer eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls. Die Rechtsprechung (v. a. des BGH) schaut insbesondere auf folgende Kriterien:


1. Krasse finanzielle Überforderung der Eltern​

Sittenwidrigkeit kann vorliegen, wenn die Eltern mit der Grundschuld ein Risiko übernehmen, das sie wirtschaftlich gar nicht tragen können.

Typischer Fall:

  • Eltern bestellen eine Grundschuld auf ihr einziges Wohnhaus,
  • um Schulden ihres Kindes (z. B. Unternehmens- oder Kreditschulden) zu sichern,
  • obwohl sie selbst kein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Kredit haben.
Wenn dadurch ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet wird (z. B. Verlust des Hauses), kann das ein starkes Indiz für Sittenwidrigkeit sein.


2. Ausnutzung einer emotionalen Zwangslage​

Gerichte prüfen, ob jemand die familiäre Verbundenheit oder Abhängigkeit ausgenutzt hat.

Beispiele:

  • Eltern fühlen sich moralisch verpflichtet, dem Kind zu helfen.
  • Das Kind oder die Bank drängt sie zur Sicherheitenbestellung.
  • Die Eltern unterschreiben aus emotionalem Druck, nicht aus freier Entscheidung.
Der BGH spricht hier oft von der Ausnutzung der familiären Verbundenheit.


3. Fehlende Aufklärung / Überrumpelung​

Sittenwidrigkeit kann auch angenommen werden, wenn:

  • die Eltern nicht ausreichend über das Risiko aufgeklärt wurden,
  • sie die Tragweite der Grundschuld nicht verstanden haben,
  • der Vertrag überstürzt oder unter Zeitdruck abgeschlossen wurde.
Gerade bei sehr alten oder unerfahrenen Personen ist das relevant.


4. Geistige oder altersbedingte Schwäche​

Wenn betagte Eltern:

  • geistig eingeschränkt sind,
  • die wirtschaftlichen Folgen nicht richtig erfassen können,
  • oder leicht beeinflussbar sind,
kann die Bestellung ebenfalls sittenwidrig sein, wenn diese Situation ausgenutzt wurde.


5. Typischer Fall aus der Rechtsprechung​

Die Rechtsprechung kennt viele Fälle, in denen:

  • Eltern ihr Eigenheim als Sicherheit für den Unternehmenskredit des Sohnes belasteten,
  • sie kein eigenes wirtschaftliches Interesse hatten,
  • und bei Inanspruchnahme ihr gesamtes Vermögen verloren hätten.
In solchen Konstellationen haben Gerichte teilweise Sittenwidrigkeit angenommen.


Nochmal: Die Chance ist unter 10%.

Daher das Geld lieber für das eigene Gebot sammeln, als es in einer erfolglosen Anwalt investieren.

Das beste ist, das Haus vor der ZV schlecht zu machen, keinen Gutachter rein lassen, allen Bietern die Notlage Deiner Eltern bewusst machen (Zuckerbrot) und parallel mit maximalem Widerstand in der ZV gegen Räumung drohen (Peitsche).

Wenn Ihr wirklich gar kein Geld zusammen bekommt, dann frag irgendeine Person mit Geld, ob sie für Euch bietet und das Haus an Deine Eltern vermietet.

Ohne hier dick auftragen zu wollen: Ich habe über 1000 Versteigerungsverfahren absolviert, auch in A für eine große Bank in Wien, ich kenne mich wirklich gut aus und will Dir hier einfach helfen. Dies nur als Randinformation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das denke ich schon die ganze Zeit...und soweit mir bekannt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur Fälle bei Aussicht auf Erfolg.
In diesem speziellen Fall haben die Eltern für den Sohn gebürgt und müssen für genau diese Bürgschaft jetzt den Kopf hinhalten.
Menschlich übel, rechtlich aber vermutlich unumstritten.

Ein Anwalt ist sicherlich sehr hilfreich, aber ich vermute, einen Prozess anzustrengen wird keine Versicherungsleistung. Eventuell ist aber Rechtsberatung mitversichert.
Eine Bürgschaft wäre deutlich weniger weitreichend. Da hätten die Eltern z.B. die Einrede der Vorausklage, denn in A ist der Verzicht für Verbraucher weniger leicht möglich, als in DE.
Hier haben die Eltern eine Grundschuld als Drittpartei bewilligt. Das ist deutlich weitgehender, wenn es um den einzigen Vermögensgegenstand geht.

Wenn hier ein Anwalt beauftragt wird, muss hartes Kostenmanagement betrieben werden, damit nicht das dringend für die ZV benötigte Geld zuvor abfließt.

Manchmal kann das hier helfen: https://raknoe.at/buergerservice-kostenlose-erstberatung/
 

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