Eine Bürgschaft wäre deutlich weniger weitreichend. Da hätten die Eltern z.B. die Einrede der Vorausklage, denn in A ist der Verzicht für Verbraucher weniger leicht möglich, als in DE.Das denke ich schon die ganze Zeit...und soweit mir bekannt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur Fälle bei Aussicht auf Erfolg.
In diesem speziellen Fall haben die Eltern für den Sohn gebürgt und müssen für genau diese Bürgschaft jetzt den Kopf hinhalten.
Menschlich übel, rechtlich aber vermutlich unumstritten.
Ein Anwalt ist sicherlich sehr hilfreich, aber ich vermute, einen Prozess anzustrengen wird keine Versicherungsleistung. Eventuell ist aber Rechtsberatung mitversichert.
Hier haben die Eltern eine Grundschuld als Drittpartei bewilligt. Das ist deutlich weitgehender, wenn es um den einzigen Vermögensgegenstand geht.
Wenn hier ein Anwalt beauftragt wird, muss hartes Kostenmanagement betrieben werden, damit nicht das dringend für die ZV benötigte Geld zuvor abfließt.
Manchmal kann das hier helfen: https://raknoe.at/buergerservice-kostenlose-erstberatung/