Tanja Susi
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Dann sollte man das im Vorfeld klären. Ich habe Gleitzeit ohne Kernzeit, alle 8 Wochen angeordnete Überstunden und die werden dann halt abgefeiert. Das stand aber bereits so in der Stellenausschreibung "Bereitschaft für..."...Es geht bei diesen Klauseln um Formulierungen wie "Etwaig anfallende Überstunden sind mit dem monatlichen Entgelt abgegolten.“. Da ist nichts mit Ausgleich.
Mehrarbeit an sich darf natürlich angeordnet werden, wenn ein Betriebserfordernis vorliegt oder eine Notsituation eintritt. Zweiteres betrifft hauptsächlich Bereiche, die die Sicherheit, Gesundheit oder Infrastruktur betreffen. Ersteres darf nicht so oft auftreten (Organisationsverantwortung).
Man weiß in der Regel vor der Vertragsunterzeichnung, was die Stelle für Konditionen hat.