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Verteidigung auf Staatskosten bei Schwerverbrechern?

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Rübe

Gast
mir fiel kein anderer titel ein, dieser ist doof gewählt. Ich erklär mal, was ich meine:

Gestern sah ich in den Nachrichten, dass dieser Kinderschänder aus Kanada, der, der sich im Internet präsentiert hat beim Missbrauch von thailändischen Jungs, dass eben dieses Schwein einen Pflichtverteidiger bekommen hat.

das hat mich total geärgert, ich finde, jemand, der so grob gegen Gesetze ( vorsichtig ausgedrückt ) verstösst, der soll entweder seinen Verteidiger selber zahlen und wenn er das nicht kann, hat er Pech gehabt.

ich meine jetzt keine Fälle, die nicht eindeutig sind, aber bei dem ist es doch klar, dass er es war. und stellt sich dahin und grinst lustig in die Kamera :mad:

Ich könnt kotzen wenn ich sowas sehe!

Es ist doch in Deutschland so, dass jemand, der eine Straftat begangen hat, KEINE PKH bekommt, oder??

Wie seht ihr das? Hat jeder das recht auf einen Pflichtverteidiger auf Staatskosten?
 
C

Chris1970

Gast
Jeder , der finanziell nicht in der Lage ist, hat ein Recht auf einen Pflichtverteidiger.

Das ist unser Rechtsystem und das ist auch richtig so.

In unserem Rechtssystem gilt bis zur endgültigen Verurteilung die Unschuldsvermutung und wenn man der folgt, hat jeder ein Recht auf angemessene Verteidigung.
 
R

Rübe

Gast
Moment! Ich weiß ziemlich genau, dass ich nur einen Anwalt habe, weil ihn der weiße Ring bezahlt, sonst hätt ich keinen! Und ich weiß auch, dass mein Nochmann als Täter keinen Anwalt hat, weil er eine Straftat begangen hat!

Wenn man nicht mal als opfer einen Rechtsanspruch auf kostenlose Verteidigung hat,warum dann der Täter??
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
Ja, Chris liefert die entscheidende Begründung.

Wenn Du vorab jemanden das Recht auf einen Verteidiger absprichst, weil seine Straftat zu "schlimm" ist, dann vorverurteilst Du ihn ja schon. Und das ist unzulässig.

Und es gibt ja auch leider immer wieder Fälle, wo Menschen unschuldig einer schlimmen straftat angeklagt werden. Ohne eine Verteidiger hätten diese es dann ja noch doppelt schwer.

Auch wenn es schwer zu akzeptieren ist, ich halte die Rechtslage an dieser Stelle für sinnvoll.
 
R

Rübe

Gast
Ja, sicher. hab ich im ersten Post ja schon geschrieben.
Ich meine aber solche "Menschen" wie den Kinderschänder. Da ist ja wohl kein Zweifel an seiner Schuld. Der hat sich selber gefilmt und ins Netz gestellt. Wie viel Beweise braucht man noch, dass der schuldig ist?

Und was ist mit meinem Beitrag zum Thema Opfer/Täter bei zB häuslicher Gewalt? Immerhin liegen auch in meinem Fall Zeugenaussagen und ärztliche Atteste vor... Und weder ich als Opfer, noch er als Täter haben recht auf Verteidigung. Bei mir macht es halt der weiße Ring, Glück gehabt.
 
C

Catherine

Gast
Ich denke mal als "Opfer" vertritt man die "Anklage", d.h. die Staatsanwaltschaft hilft.

Als Täter? Kann man da nicht immer einen Pflichtverteidiger haben?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Die Kosten des Verfahrens können aber auch Teil des Endurteils sein,oder?!

Gibt es im Strafrecht nicht Möglichkeiten ,Kosten in Rechnung zu stellen oder z.B. Entschädigungszahlungen an Opfervereine leisten zu müssen?
 

FreshDumbledore

Aktives Mitglied
es geht in unserem Strafsystem ja nicht nur um Bestrafung sondern auch um Erziehung und Resozioalisierung. Und ich denke das finden die meisten auch richtig so. Wenn man so argumentiert und denkt wie der Autor des Themas, dann rückt der Strafgedanke allein in den Vordergrund. Bei solch schweren Fällen mag das verständlich sein, aber ich finde es nicht richtig.

Dem Argument bezüglich der Unschuldsvermutung kann ich nur zustimmen.
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
also mal abgesehen davon dass ich glaube dass Typen wie dieser Kinderschänder nicht resozialisierbar sind finde ich es schon richtig, dass er einen Pflichtverteidiger bekommt.
Ich hab nicht alles von dem Fall mitbekommen...wird nun in Deutschland verhandelt? Fände ich schlecht, da hier die Strafen für Kinderschänder meiner Ansicht nach zu lasch ausfallen...aber ich denke z.B in Thailand fiele die Strafe noch lascher aus?
 
C

Chris1970

Gast
Wie gesagt, letztlich gilt bis zum Urteil die Unschuldsvermutung - und zwar für alle!!!!

Wenn man da anfängt zu selektieren, stellt sich die Frage:

Wer bestimmt die Selektion und nach welchen Gesichtspunkten.

Entweder gilt ein Recht für alle oder nicht.

Somit hat auch jeder das Recht auf den Pflichtverteidiger.
 
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