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Verteidigung auf Staatskosten bei Schwerverbrechern?

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G

Gast

Gast
Klar Pflichtverteidiger für jeden muss sein!
Aber mich kotzt es an, dass viele Verteidiger versuchen ihren Mandanten, wenn sie ihn schon nicht freikriegen, irgendwie als Opfer hinzustellen, was sich am Ende ja auch oft strafmildernd auswirkt. Gerade bei so schweren Fällen wie Mord oder Kindesmissbrauch finde ich das makaber. Da werden dann die Jahre, die der Typ einsitzen müsste runtergehandelt. Kann man aber wohl nichts gegen machen, denn allgemein sollte eine Verteidigung ja auch "gut" sein. Und im Rechtsstaat darf niemand vorverurteilt werden.
Trotzdem regt es auf, wenn dann kommt: Mein Mandant weiß, dass er krank ist, er will auch geheilt werden, er wollte die Kinder nicht töten, aber seine Kindheit war auch sehr schwer blabla.
Ich weiß nicht, was das für Menschen sind, die ernsthaft solche Verbrecher vertreten können/wollen. Ich meine, die wissen doch, was passiert ist, was dem Opfer angetan wurde, da gibt es doch nicht mehr viel zu mildern...
 
R

rosegarden

Gast
Um dem Autoren noch einam kurz zu anrworten, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe kann natürlich jeder stellen. In einem Strafverfahren könne diese Gerichte diesen Antrag jedoch auch ablehnen, wenn der Angeklagte in einer ähnlichen Straftat vorbestraft ist. Daneben gibt es natürlich weitere Ablehnungsgründe. Dies bedeutet ja nicht,das er keinen Anwalt nehmen darf,sondern nur das er ihn selbst bezahlen muß.
Das die Autorin einen Rechtsbeistand vom weissen Ring erhalten hat ist eher als Qualität des Rechtsbeistandes zu sehen.

Generell gibt es kein Grundrecht auf eine anwaltliche Vertretung,jedoch einen Anspruch sich vertreten zu lassen.Hier geht es doch lediglich um die Übernahme von Kosten,nicht um das Recht auf eine anwaltliche Vertretung.

Das ein Kinderschänder,der seine Perversionen auch noch filmt und ins Netz stellt, die höchstmögliche Verachtung unseres Rechtssystems spüren sollte,darüber sind wir uns alle einig.Aber auch ich fühle mich als Teil der Gesellschaft besser,wenn dieser Verbrecher einen Anspruch auf Verteidigung hat und dann für immer im Knast schmorrt.Ich wünsche den thailändischen Gerichten den Weitblick,diese Bestie für den Rest seines Lebens einzusperren.
 
R

Rübe

Gast
Also irgendwie stimmt das nicht. Mein Ex ist nicht vorbestraft, weder in dieser noch in einer anderen Sache. Dennoch bekommt er keine PKH für diese Sache.
Das er sich nen RA nehmen kann ist klar, tut er aber nicht, weil er keine Kohle hat. ( was mich herzlich wenig stört, doch vom Grundsatz her versteh ich es nicht)
Und hätte der weiße Ring meine RAi nicht übernommen, hätte ich auch keinen Rechtsbeistand gehabt als Nebenklägerin.
Von meiner RAi wurde das so erklärt, dass man zB auch bei Raub keine PKH bekommt, da Straftat....
Also, irgendwas stimmt doch dann nicht von wegen "jeder hat das Recht auf Verteidigung"?
 
S

Stan

Gast
Also irgendwie stimmt das nicht. Mein Ex ist nicht vorbestraft, weder in dieser noch in einer anderen Sache. Dennoch bekommt er keine PKH für diese Sache.
Das er sich nen RA nehmen kann ist klar, tut er aber nicht, weil er keine Kohle hat. ( was mich herzlich wenig stört, doch vom Grundsatz her versteh ich es nicht)
Und hätte der weiße Ring meine RAi nicht übernommen, hätte ich auch keinen Rechtsbeistand gehabt als Nebenklägerin.
Von meiner RAi wurde das so erklärt, dass man zB auch bei Raub keine PKH bekommt, da Straftat....
Also, irgendwas stimmt doch dann nicht von wegen "jeder hat das Recht auf Verteidigung"?

Ist doch logisch, dass er keine Prozesskostenhilfe bekommt. An Ostern gibt es auch keine Weihnachtsbäume.

Prozesskostenhilfe gibt es im Zivilrecht und nicht im Strafrecht.

Einfach mal in den § 140 StPO schauen, dann offenbart sich einiges.

Wenn man aber an Weihnachten Ostereier bestellt, darf man sich nicht wundern, wenn man keine bekommt.

Und hier noch etwas aus Wikipedia zu Pflichtverteidiger:

Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im Strafprozess einen durch das Gericht dem Angeklagten beigeordneten Verteidiger.
In den Fällen der notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen (§§ 140 ff. StPO). Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt und erhält reduzierte Gebühren. Pflichtverteidiger können mit dem Mandanten eine zusätzliche Vergütung vereinbaren; übersteigt diese allerdings die daneben von der Staatskasse ebenfalls zu zahlenden Pflichtverteidigergebühren, ist sie anzurechnen. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem Verurteilten zurück. Auf Antrag des Pflichtverteidigers kann das Gericht auch feststellen, dass der Angeklagte zahlungsfähig ist; er schuldet dem Pflichtverteidiger dann die (etwas höheren) gesetzlichen Gebühren eines Wahlverteidigers. Allerdings kommt es in der Regel auf Grund der Zahlungsunfähigkeit des Verurteilten nicht zur Auszahlung dieser Gebühren.
Im Gegensatz zum staatlich bestellten Pflichtverteidiger steht der Wahlverteidiger, den der Angeklagte selbst mandatiert. Typischerweise wird im Fall einer notwendigen Verteidigung dem Angeklagten mit Übersendung der Anklageschrift mitgeteilt, dass er einen Verteidiger seiner Wahl benennen möge und dass ihm andernfalls ein Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wird. Der ggf. vom Angeklagten mandatierte Wahlverteidiger hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger zu stellen, wobei er für diesen Fall sein Wahlmandat niederlegen muss. Letztlich kann der Angeklagte somit seinen Pflichtverteidiger mittelbar selbst bestimmen, vorausgesetzt, der gewünschte Verteidiger ist auch bereit, das Mandat zu übernehmen und als Pflichtverteidiger tätig zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Child of Storm

Aktives Mitglied
Verdient dein Mann vielleicht zuviel? Ich meine auch bei einem guten Einkommen kann am Ende des Monats kaum was übrig bleiben, trotzdem wird bei solchen Berechnungen das gute Einkommen angenommen.

Ich kann deine Enttäuschung verstehen, wenn du soviel Gerenne wegen einem Anwalt hattest. Aber dennoch ist die Einrichtung des Pflichtverteidigers eine gute Einrichtung. Ich möchte den Mistkerl nicht in Schutz nehmen, aber auch Videos könnten rein theoretisch gefälscht sein, auch wenn ich das in diesem Fall nicht annehme. Ich fühle mich im Rechtsstaat sicher, wenn ich weiss, dass alle die gleichen Rechte und Pflichten haben!
 
S

Stan

Gast
Verdient dein Mann vielleicht zuviel? Ich meine auch bei einem guten Einkommen kann am Ende des Monats kaum was übrig bleiben, trotzdem wird bei solchen Berechnungen das gute Einkommen angenommen.

Ich kann deine Enttäuschung verstehen, wenn du soviel Gerenne wegen einem Anwalt hattest. Aber dennoch ist die Einrichtung des Pflichtverteidigers eine gute Einrichtung. Ich möchte den Mistkerl nicht in Schutz nehmen, aber auch Videos könnten rein theoretisch gefälscht sein, auch wenn ich das in diesem Fall nicht annehme. Ich fühle mich im Rechtsstaat sicher, wenn ich weiss, dass alle die gleichen Rechte und Pflichten haben!

Sie hatte einfach das falsche beantragt. Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Die gibt es nur im Zivilrecht.

So wie weiter oben ausgeführt, dass es Weihnachtsbäume für Weihnachten und Ostereier für Ostern gibt.

Ich bekomme aber keine Weihnachtsbäume für Ostern.

Hoffe, dass ich mit diesem einfachen Vergleich etwas Aufhellung in das Dunkel bringen konnte.
 
R

Rübe

Gast
hi Stan,

ja, deine Antwort hat den Knoten entwirrt, sozusagen :D

( alles gut und heile geblieben?? :p )
 
D

Dr. Magnific

Gast
In unserem Rechtssystem gilt bis zur endgültigen Verurteilung die Unschuldsvermutung und wenn man der folgt, hat jeder ein Recht auf angemessene Verteidigung.

Das sollte in ganz Europa so sein. Jedoch ist es manchmal so, daß die Menschen bereits vor dem Prozess verurteilt werden; da ist der Pflichtverteidiger auch nur ein Statist.
 
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