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Edy
Gast
Reicht doch wohl primär, dass der Kollege erwachsen ist und mit Sicherheit länger im Verein tätig, die Kollegin minderjährig: für mich eindeutig ein Abhängigkeitsverhältnis bzw. Machtgefüge.Inwiefern genau tut er das? Kannst du das bitte mal sachlich auflisten?
Eh schon ums Eck und lasst sie halt mal machen. 😉 Wenn der Kollege auf die Art und Weise zumindest vorübergehend entfernt werden sollte, hat`s den Nutzen wohl gebracht.Das steht der Muter selbstverständlich frei. Klar kann sie Anzeige machen. Sie darf sich aber nur nicht wundern, wenn das für sie blöde Folgen hat: Gegenanzeige wegen Rufmord zB. Oder eben eine noch größere Belastung des Verhältnisses zu ihrer Tochter.
Ich finde, ihre Beziehung zur Tochter sollte an erster Stelle stehen.
Die Tochter könnte ja am ehesten aufklären was da läuft, oder nicht läuft. Normalerweise (also in einer guten Mutter-Tochter-Beziehung) würde die Mutter die Tochter fagen, was da läuft und würde anhand der Aussagen der Tochter erstens feststellen ob da was läuft und zweitens ob das was da läuft der Tochter schadet, oder nicht, bzw. wo die Pobleme ihrer Tochter sind.
Und sie würde sich überlegen, wie sie der Tochter HELFEN kann, anstatt zu überlegen, wie sie dem Mann SCHADEN kann.
Das wäre für mich der erste und zentrale Ansatz, den eine kluge Mutter verfolgen sollte.
Offensichtlich ist die Tochter doch unglücklich. Da wäre es Sache der Mutter, zu schauen, wo dieses Unglück herkommt. Ein Mutter muss da auch ggf ehrlich mit sich sein, wenn sie nicht ganz unschuldig daran sein sollte. Sollte tatsächlich der Mann dafür verantwortlich sein, dass die Tochter unglücklich ist, dann wäre eine kluge Mutter erstrecht gefragt: Dann brächte die Tochter zB Hilfe, mit Liebeskummer fertig zu werden, oder Hilfe dabei sich gegen irgendwelche Annäherungen zu wehren usw.
Es gibt ne Menge, was die Mutter tun kann!
Jedenfalls denke ich nicht, dass eine Anzeige, bei der im Endeffekt nichts rauskommt außer Ärger, für die Tochter IRGENDEINEN Nützen haben könnte!
Natürlich ist damit niemand glücklich, aber liegt wohl eher in der Verantwortung des Betreuers.
Der sollte vielleicht mal einsehen, dass er gut fünf Jahre zu alt ist - U-25 könnte man noch als jugendlich gelten lassen.
Da wird mal wieder auf dem Falschen herumgehackt.
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