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Gelöscht 120787
Gast
Auszug auf dem Mieterlexikon 2015/2016:
Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht, denn mit Abschluss des Mietvertrages steht dem Mieter grundsätzlich das Recht zu, in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden. Daraus ergibt sich, dass der Mieter nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten die Besichtigung seiner Wohnung gestatten muss. Auch ist eine Klausel, die dem Vermieter ein generelles Besichtigungsrecht einräumt, z. B. alle ein bis zwei Jahre, unwirksam. (Das geht noch über eine Seite weiter)
Ein Mieterlexikon kostet 16,00 € und ist eine gute Investition. Es gibt die Ausgabe 2022/2023.
Meine Vermieterinnen standen 3 Monate nach meinem Einzug auf der Matte, da hatte ich das Mieterlexikon noch nicht und wusste nicht, das sie gar kein Recht dazu haben. Ich habe weder Kaffee noch Kuchen kredenzt und gesagt, ich habe nicht viel Zeit und muss um XY Uhr weg muss. Das war es.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, wenn die Damen mir blöd kommen, haben sie es hinter sich.
Deine Vermieterin hat wohl keine Ahnung, das man als Vermieter davon ausgehen muss, dass Schäden in der Wohnung passieren, ist normal wenn jemand in der Wohnung wohnt. alles unterliegt der Vergänglichkeit und ist begrenzt haltbar.
Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht, denn mit Abschluss des Mietvertrages steht dem Mieter grundsätzlich das Recht zu, in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden. Daraus ergibt sich, dass der Mieter nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten die Besichtigung seiner Wohnung gestatten muss. Auch ist eine Klausel, die dem Vermieter ein generelles Besichtigungsrecht einräumt, z. B. alle ein bis zwei Jahre, unwirksam. (Das geht noch über eine Seite weiter)
Ein Mieterlexikon kostet 16,00 € und ist eine gute Investition. Es gibt die Ausgabe 2022/2023.
Meine Vermieterinnen standen 3 Monate nach meinem Einzug auf der Matte, da hatte ich das Mieterlexikon noch nicht und wusste nicht, das sie gar kein Recht dazu haben. Ich habe weder Kaffee noch Kuchen kredenzt und gesagt, ich habe nicht viel Zeit und muss um XY Uhr weg muss. Das war es.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, wenn die Damen mir blöd kommen, haben sie es hinter sich.
Deine Vermieterin hat wohl keine Ahnung, das man als Vermieter davon ausgehen muss, dass Schäden in der Wohnung passieren, ist normal wenn jemand in der Wohnung wohnt. alles unterliegt der Vergänglichkeit und ist begrenzt haltbar.
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